Welche Gegenmaßnahme ?

Hallo

Eine Strasse in einem Mischgebiet mit Laternenparkplätzen für jedermann.
Ein Anwohner möchte daß vor seinem Haus nur er und die gegenüberliegende Nachbarschaft parkt.

Einem anderen Anwohner der einen Firmenwagen 2.5 T ( mit Anschrift und Tel.nr beklebt) fährt, wird regelmässig die Firma angerufen das Fahrzeug würde die Einfahrt zur Garage versperren oder anderweitig stören was aber nicht der Fall ist. Und das Fahrzeug würde abgeschleppt wenn es nicht sofort entfernt wird.
Was persönliches kann es nicht sein,da man den Anrufer nur vom sehen kennt und es anderen Parkern ähnlich geht.

Kein Chef oder Vorgesetzter hat den Nerv sich auf Dauer mit so einem Blödsinn zu beschäftigen.

Wie könnte man sich dagegen wehren?
Geht das in den Bereich versuchte Nötigung?

gruß fasteddy

Hallo!

Wie man reagieren sollte ?

zuerst abklären, ob man nicht doch eine Zufahrt behindert.
Denn wenn gegenüber vom Parkplatz(also andere Straßenseite) die Garageneinfahrt wäre, dann kann es schon eng werden. Und man darf in engen Straße dort auch nicht parken, auch ohne Schild.
Aber da kommt es halt auf die Örtlichkeit an.

Sonst macht man eher nichts.
Wenn man angerufen würde und es müsste jemand herauskommen um nach dem rechten zu sehen und es ist KEINE Behinderung, dann kann man diese Fahrt-und Arbeitskosten als Schadenersatz vom Anrufer einfordern.

MfG
duck313

Einem anderen Anwohner der einen Firmenwagen 2.5 T ( mit
Anschrift und Tel.nr beklebt) fährt, wird regelmässig die
Firma angerufen das Fahrzeug würde die Einfahrt zur Garage
versperren oder anderweitig stören was aber nicht der Fall
ist.
Und das Fahrzeug würde abgeschleppt wenn es nicht sofort
entfernt wird.

Name und Anschrift geben lassen, dann ihm sagen, dass man nun zur Dokumentation die Freisprechanlage anschalten werde, damit ein Kollege mithören kann.
Ihm dann sagen, dass man gerne einen Mitarbeiter beauftragen wird, um das Fahrzeug zu kontrollieren und ggf. den Standort zu wechseln. Wenn aber keine Behinderung festgestellt würde, würde man dies fotografisch dokumentieren und die entstandenen Kosten dem Anrufer in Rechnung stellen.
Des weiteren würde man ihm anraten, zukünftig nicht den langwierigen Weg der Kontaktaufnahme über die Firma zu wählen, sondern im Bedarfsfall doch bitte gleich Polizei oder Ordnungsamt zu rufen.

Letzteres sollte man nur sagen lassen, wenn wirklich korrekt geparkt wurde, ist ja klar.

Wie könnte man sich dagegen wehren?
Geht das in den Bereich versuchte Nötigung?

Ich DENKE: Ja.
Abschleppen ist wohl ein empfindliches Übel.
Die Androhung, ein Fahrzeug abschleppen zu lassen, nur weil einem der Anblick des Fahrzeugs stört oder weil man da selber gerne parken würde, ist sicher als verwerflich anzusehen.

Hallo
Danke für eure Antworten.

Von Firmenseite kommt da keiner. Firmensitz ist ca. 70 km weg.

gruß

Hallo fasteddy,

Ein Anwohner möchte daß vor seinem Haus nur er und die
gegenüberliegende Nachbarschaft parkt.

Einem anderen Anwohner der einen Firmenwagen 2.5 T ( mit
Anschrift und Tel.nr beklebt) fährt, wird regelmässig die
Firma angerufen das Fahrzeug würde die Einfahrt zur Garage
versperren oder anderweitig stören

Verstehe ich das richtig:
Wenn der Anrufer wissen würde, dass das ein Firmenwagen eines Nachbarn ist würde der Anrufer nichts unternehmen?

Wenn ja, was hindert den Fahrer des Firmenwagens daran einen Zettel ins Auto zu legen mit der eigenen Telefonnummer oder noch besser: mit dem Anrufer persönlich zu reden?

Grüßle,
Tinchen

Hallo,

Ein Anwohner möchte daß vor seinem Haus nur er und die gegenüberliegende Nachbarschaft parkt.

Solange es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt,ist dies wohl eher ein Wunschdenken
des Anwohner.Davon soll es immens viele geben.

…wird regelmässig die Firma angerufen das Fahrzeug würde die Einfahrt zur Garage versperren oder anderweitig stören …

Wenn dem nicht so ist,„die Ohren auf Durchgang stellen.“

Wie könnte man sich dagegen wehren?

Vielleicht wird hier der Strafbestand der Telefonbelästigung erfüllt.Dies kann
und sollte ein Fachanwalt klären können,wenn der Sachverhalt wie vom Anrufer dargestellt so nicht stimmt.

Geht das in den Bereich versuchte Nötigung?

Siehe oben.
Vielleicht ist der Anwohner nur einsam,telefoniert gern,ist cholerisch veranlagt,ein Streithammel oder hat was gegen deine Person.

Lg Bollfried