Hallo
Eine Strasse in einem Mischgebiet mit Laternenparkplätzen für jedermann.
Ein Anwohner möchte daß vor seinem Haus nur er und die gegenüberliegende Nachbarschaft parkt.
Einem anderen Anwohner der einen Firmenwagen 2.5 T ( mit Anschrift und Tel.nr beklebt) fährt, wird regelmässig die Firma angerufen das Fahrzeug würde die Einfahrt zur Garage versperren oder anderweitig stören was aber nicht der Fall ist. Und das Fahrzeug würde abgeschleppt wenn es nicht sofort entfernt wird.
Was persönliches kann es nicht sein,da man den Anrufer nur vom sehen kennt und es anderen Parkern ähnlich geht.
Kein Chef oder Vorgesetzter hat den Nerv sich auf Dauer mit so einem Blödsinn zu beschäftigen.
Wie könnte man sich dagegen wehren?
Geht das in den Bereich versuchte Nötigung?
gruß fasteddy