Hallo, ich arbeite seit 4,5 Jahren im Einzelhandel, davon nun seit einem Jahr als Teilzeitkraft (130 Stunden im Monat). Durch Zufall habe ich jetzt gelesen, dass eine Verkäuferin nach Ausbildung in G II 4 eingestuft wird.
Ich selbst wurde im letzten Jahr von meinem Arbeitgeber in G I 4 eingestuft.
Vorher war ich 3,5 Jahre als Aushilfe in diesem Markt tätig.
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass meine Tarifeinstufung gemäß vorliegender Zeugnisse und Betriebszugehörigkeit seit 2012, in G I /04 vorgenommen wurde.
Ist das richtige so, oder wurde ich da übers Ohr gehauen?
Zur Info:
Ich habe 1992 meine Ausbildung zur Verkäuferin abgeschlossen und war danach zuhause wegen Kindererziehung, zwischendurch immer mal 400€ Jobs und seit 2012 bin ich nun in diesem Markt tätig.
Also von Apr. 2012 - Okt. 2015 als Aushilfe und seit Nov. 2015 als Teilzeitkraft
Mein Zeugnis habe ich letztes Jahr meinem Arbeitgeber vorgelegt als ich die Teilzeitstelle angefangen habe.
Jetzt schon mal vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage!
Hallo,
das stimmt aber nicht.
Ob Deine Tätigkeit in Gehaltsgruppe 1 oder 2 fällt, hängt von Deiner Tätigkeit ab, nicht von den Zeugnissen. Wenn Deine Tätigkeit der einer Verkaufshelferin entspricht und keine Ausbildung erfordert (unabhängig davon, ob Du eine hast), heißt das eben Gehaltsgruppe 1. Und die Betriebszugehörigkeit hat keinen Einfluss auf die Einstufung in Gehaltsgruppe 1 oder 2, sondern ist hier zutreffend mit 4 berücksichtigt.
Nimm doch mal Deine Stellenbeschreibung her und stelle die wesentlichen Angaben hier rein, dann sehen wir weiter.
Schöne Grüße
MM
Vielen Dank für die Antwort!
Eine Stellenbeschreibung habe ich nicht.
Letztes Jahr wurde mir von einem Kollegen mitgeteilt, dass der Markt eine Teilzeitkraft sucht und ich habe daraufhin gefragt und die Stelle auch bekommen.
Ich leite eine Abteilung und muss auch für diese regelmäßig ( 2 mal in der Woche) bestellen.
Also meiner Meinung nach hat dies nicht´s mit einer „Verkaufshelferin“ zu tun.
Hallo,
was steht denn dann in Deinem Arbeitsvertrag als Stellenbeschreibung ?
&Tschüß
Wolfgang
Hallo, dort steht:
Wir bestätigen hiermit ihre Übernahme zum 01.11.2015 als Verkäuferin.
Ihre Betriebszugehörigkeit rechnen wir ab 01.04.2012
Für das Arbeitsverhältnis gelten die Tarifverträge für den Einzelhandel in Rheinland-Pfalz
Tarifeinstufung gemäß vorliegender Zeugnisse G1/04
Vielen Dank und liebe Grüße
Servus,
hiermit
ist die Einstufung in G 1 vereinbart, und wenn die Tätigkeit nicht weiter beschrieben ist, eben auch, dass der Arbeitnehmer keine Arbeit ausführen muss, die über diese Einstufung hinausgehende Anforderungen stellt.
Möglicherweise ist diese Vereinbarung unwirksam, weil der Bezug auf „vorliegende Zeugnisse“ explizit erwähnt ist, und genau diese eben nicht maßgeblich für die Einstufung sein können, sondern immer nur die Tätigkeit, die ausgeführt wird.
Aber jedenfalls kannst Du nicht ohne weiteres im Vertrag dieser Einstufung zustimmen und hinterher sagen „April, April - war gar nicht so gemeint!“.
Schöne Grüße
MM
Es hat sich geklärt, weil die Personalabteilung mein Zeugnis, mal einfach so, nicht bei der Zentrale eingereicht hat, wurde ich als ungelernte Kraft, also G1 eingestuft.
Ich habe mein Zeugnis nachgereicht und bekomme ab sofort G2 bezahlt und leider nur 3 Monate rückwirkend den Differenzbetrag erstattet, aber besser wie nicht’s…