Hallo. Mich würde folgendes interessieren.
Jemand klagt gegen eine Krankenkasse wegen einer gewünschten Operation. Die Krankenkasse lehnt ab…das Ganze landet dann vor Gericht und es wird ein gerichtliches Gutachten angestrebt. Wenn das Gutachten für den Kläger negativ ausfällt, kann er dann trotzdem irgendwie weiter Prozessieren oder verlangen das seine Vertrauensärzte vor Gericht angehört werden , wenn nach Ansicht des Klägers das Gutachten Mängel aufweist?
Vielen Dank