Welche gerichtlichen Möglichkeiten gibt es

Hallo. Mich würde folgendes interessieren.

Jemand klagt gegen eine Krankenkasse wegen einer gewünschten Operation. Die Krankenkasse lehnt ab…das Ganze landet dann vor Gericht und es wird ein gerichtliches Gutachten angestrebt. Wenn das Gutachten für den Kläger negativ ausfällt, kann er dann trotzdem irgendwie weiter Prozessieren oder verlangen das seine Vertrauensärzte vor Gericht angehört werden , wenn nach Ansicht des Klägers das Gutachten Mängel aufweist?

Vielen Dank

Natürlich darf man Gutachten anzweifeln. Sie sind null verbindlich.

Man kann vor Gericht alles vorbringen, was man meint, dass es zur Rechtsfindung beiträgt.
Oder auch (soweit zulässig) Beweisanträge stellen.
Notfalls kann man gegen ein Urteil das zulässige Rechtsmittel einlegen.

Man hat also vor dem Gericht die gleichen Rechte, wie vor jedem anderen Gericht.

Hallo,

das Gutachten erfolgreich angezweifelt werden, kommt im Sozialrecht gar nicht so selten vor.
Manche Gutachter machen nur eine sehr oberflächliche Anamnese. Sie haben auch die Unterlagen zT nur oberflächlich gelesen und übersehen dann wichtige Gesichtspunkte.

Und auch gar nicht so selten trifft man auf Gutachter*innen, die eine „Huschi-wuschi“-Begutachtung in weniger als einer halben Stunde abarbeiten und dann aber ein Vielfaches an aufgewendeter Zeit angeben.

Deswegen ist es bei Gerichtsgutachten immer empfehlenswert, eine (nicht verwandte) Vertrauensperson mitzunehmen, die zB bezeugen kann, wie lange - ggfs. in Abständen - sich eine Gutachterin sich überhaupt Zeit genommen hat.

&tschüß
Wolfgang

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