Welche Gründe, als Kläger das Finanzgerichtsverfahren zu verlangsamen?

Ruhen des Verfahrens geht nur, wenn beide Parteien = Finanzamt und Kläger (= wir = ohne Rechtsanwalt) einverstanden sind und ist Ermessensentscheidung des Finanzgerichts - laut unserer Recherche.

Uns geht das alles viel zu schnell.

Wir stellten den Antrag auf Ruhen des Verfahrens ohne bezugnehmende Antwort vom Gericht.

Danach wurde unser Antrag auf Fristverlängerung sofort am selben Tag vom Finanzgericht beantwortet mit einer Frist von nur
2 Wochen.

Wie kann man den Verlauf des Prozesses mit anderen Mitteln hinauszögern mit welchen Gründen,
denen das Gericht auch folgen und zustimmen muss?

Welche negativen Auswirkungen, Konsequenzen, Risiken, Nachteile für die Kläger sind möglicherweise mit deren irreversibler (?) Zustimmung zur Übertragung des Verfahrens auf die Berichterstatterin mit deren Befugnis, alleine als Einzelrichterin über die Klage zu entscheiden, verbunden?

Wir möchten einer Einzelrichterin nicht zustimmen,
da diese bereits negative Äußerungen von sich gegeben hat.

Streitig ist, ob Fristablauf stattgefunden hat oder nicht bei der Abgabe einer Steuererklärung.

Das Finanzamt hat die Anlaufhemmung nicht berücksichtigt und nicht eingerechnet.

Mit Anlaufhemmung gibt es in unserem Fall keinen Fristablauf.

Nur ohne Anlaufhemmung wäre die Abgabe-Frist der Steuererklärung abgelaufen gewesen.

Wir haben unsere Berechnung und diese Worte hingeschickt
"Die höchstrichterliche Rechtsprechung stärkt mit dem BFH-Urteil vom 04.10.2017 - VI R 53/15 (veröffentlicht am 20.12.2017) die Argumentation der Kläger nach deren Auffassung infolge eigenhändiger weiterer Recherchen.

Sollte das Finanzgericht bzw. die Berichterstatterin zu einem anderen Berechnungsergebnis kommen,
wird höflich um Offenlegung von Berechnungsweg, Rechenmethode und Quellen gebeten."

Das wurde abgelehnt mit dem Hinweis,
das könnten wir alles in der mündlichen Verhandlung vortragen.

Der gesamte Tenor war ablehnend.
Wir haben den Eindruck,
dass die uns möglichst schnell loswerden wollen.

Wir wollen eigentlich keine mündliche Verhandlung,
sondern die Berechnung und Berechnungsmethode des Finanzgerichts,
um die Klage evtl. zurückzunehmen.

Wir hoffen auf allgemein gehaltene Hinweise mit den Links zu den Quellen,
weil hier wohl keine Rechtsberatung gegeben werden darf.

Wo gibt es eine kostenlose fallspezifische Prüfung der Erfolgsaussichten übers Internet?

Wir konnten keinen Fachanwalt für Steuerrecht finden,
von dem es keine Horrorgeschichten gab.

Die bisherigen Erfahrungen von anderen mit Fachanwälte waren,
entweder versprechen sie einem Gott und die Welt,
das machen wir schon, dass ich kein Problem, das machen wir jeden Tag, machen Sie sich keine Gedanken, usw.

Wenn der Prozess dann verloren war, hieß es
„auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand“ und anderer Floskeln.

Vor einigen Jahren habe ich mir mal den Spaß gemacht,
vor Amtsgerichten an öffentlichen Verhandlungen teilzunehmen.

Es gab kein einziges Urteil,
wo der Argumentation der Rechtsanwälte vom Richter*in gefolgt wurde.

Die Urteile enthielten Begründungen,
die von keinem einzigen Rechtsanwalt zuvor vorgetragen wurden.

Die Rechtsanwälte haben vollkommen anders argumentiert,
egal ob Kläger oder Beklagter, als die Richter*innen.

Welche Tipps gibt es einen guten Fachanwalt für Steuerrecht zu finden, möglichst den besten?

Ist es besser einen vor Ort zu nehmen mit Fahrtkosten zum Gericht oder am weit entfernten Finanzgerichts-Ort?

Ich bedanke mich ganz herzlich für die kommenden Antworten.

Hallo,

ohne Kenntnisse des genauen Sachverhalts sowie der Zusammenhänge ist eine fundierte Antwort völlig unmöglich.
Auch tangieren einige Deiner konkret gestellten Fragen das RDG
https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/

Nirgendwo, wenn Du Wert legst auf belastbare Antworten, für deren Korrektheit der Antwortende auch haftet.

Was für „Horrorgeschichten“ und von wem verfasst?
Leider ist es im I-Net übrlich, sachlich/fachlich korrektes Arbeiten herunterzuwerten, wenn einem das Ergebnis nicht in den Kram passt.
Ohne Fachmenschen, dessen Leistung natürlich vergütet werden muss, wird das nicht funktionieren.

&tschüß
Wolfgang

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Moin,

Dazu die Gretchenfrage:
Stell dir vor, dein Vorgesetzter gibt dir den Auftrag, ein an einen Kunden abzugebendes Angebot genauestens zu prüfen und bei eigenen Fehlern darfst du dieses Kostenrisiko dann auch noch selber tragen bez… dich dagegen auf eigene Kosten versichern. Weiterhin sagt er dir aber auch unmissverständlich, dass du für diese Zeit keinen Lohn erhalten wirst.

Würdest du das tun?

-Luno

Für ein „Ruhen des Verfahrens“ braucht es neben der Zustimmung der anderen Seite auch konkrete Gründe. § 251 ZPO (anwendbar über § 155 FGO) enthält folgende Formulierung: „wenn beide Parteien dies beantragen und anzunehmen ist, dass wegen Schwebens von Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist.“

Lag hier schon die Zustimmung des FA vor? Ohne die steigt das Gericht in die weitere Prüfung der Voraussetzungen nicht ein.

Fristverlängerungen sind zudem genau das was der Begriff ausdrückt! Da geht es ausschließlich darum, dass man aus nachvollziehbaren Gründen mehr Zeit für eine Prozesshandlung braucht, als eigentlich vorgesehen. Das wir im Einzelfall recht großzügig für recht kurze Verlängerungen gehandhabt. Will man mehr Zeit muss man diese konkret beantragen und gut begründen. Ein Gericht will die Dinge normalerweise auch zügig wieder vom Tisch haben. Ein „geht mir zu schnell“ ist ohnehin nicht vorgesehen. Insoweit gibt es da auch keine „anderen Mittel“ Mit etwas Glück kann man zu einer Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO kommen, wenn gerade zum konkreten Sachverhalt eine Sache zur Entscheidung beim BVerfG ansteht, deren Ausgang relevant und daher abzuwarten wäre. Ein Parallelverfahren vor dem BFH reicht hingegen hierfür nicht, da wäre nur der Weg über §§ 155 FGO, 251 ZPO möglich.

Rechtsanwälte sind natürlich alle dumm und geldgierig, haben aber den Vorteil einer Berufshaftpflichtversicherung, über die man bei tatsächlich vorwerfbarer Falschberatung sicher sein kann, seinen Schaden ersetzt bekommt. Allerdings umfasst der nichts, was nicht auch bei angemessener Beratung ans FA zu zahlen gewesen wäre/man ohnehin nicht zurück bekommen hätte.

Da stellt man sich natürlich mit einer „kostenlosen Beratung“ im Internet von Hinz oder Kunz ohne Studium, Anwaltszulassung und teurer Haftpflicht natürlich sicher besser. /ironie

Und jetzt überlege Dir mal wie gut ein juristischer Laie die Arbeit eines Anwalts tatsächlich einschätzen und bewerten kann? Und dann überlege Dir mal weiterhin wann Leute sich besonders motiviert sehen, Bewertungen im Internet abzugeben?

Ansonsten sollte man sich mal überlegen, dass Streitigkeiten dann vor Gericht gehen, wenn zwei Seiten sich sicher sind, dass sie einen Sachverhalt richtig sehen, ein Gericht sich aber für eine Seite entscheiden muss. Und in einen Sachverhalt gibt es recht regelmäßig mehr als nur eine Frage, zu der man durchaus auch anderer Meinung sein kann. In der nächsten Instanz sehen Dinge dann ggf. daher schon wieder anders aus, weil da nun einmal andere Richter sitzen. Recht ist nicht mathematisch exakt!

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