Welche Hausratsversicherung toleriert veraltete Wohnungs-/Haustürschlösser?

Hier also meine Frage in der richtigen Rubrik:
Guten Abend!
Ein Bekannter von mir lebt als Mieter in einer Wohnung mit veralteten Haus- und Wohnungstürschlössern.
Bei seinem Versuch, jetzt eine Hausratsversicherung abzuschließen, erhielt
er online von einer prominenten Hausratsversicherung diese Antwort:
„Gebäude ohne Mindestsicherungen sind nicht versicherbar…Mindestsicherungen:
Sämtliche Außentüren und Wohnungseingangstüren besitzen Zylinderschlösser, bei denen der Schließzylinder max. 2 mm übersteht und der Sicherheitsbeschlag nicht von außen abschraubbar ist.“
Nun ist mein Bekannter leider alternativlos auf diese Wohnung angewiesen und der Vermieter zu stur, um seine Schlösser zu wechseln.
Wie kann man ggf. herausfinden, welche Hausratsversicherungen og. Mindestsicherung der
Türen weniger oder nicht verlangen? (Außer jede einzelne anzurufen…) Danke karl

Hallo Sicherheitsbeschläge bekommt man in jedem Baumarkt zu einem günstigen Preis . Man montiert dieses an die Wohnungstür und damit hat sich die Sache mit der Hausratsversicherung erledigt.
viele Grüße noro

Ggf. kommt noch ein passender Zylinder dazu, aber das macht den Kohl auch nicht fett. Zumal ich als Mieter eh ein neues Schloss einbauen würde. Wer weiß welche Figuren sonst noch einen Schlüssel haben.

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Hab gerade den Fall bei einer Bekannten. VM gurckt immer in der Wohnung rum😈

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Dann hau dem mal kräftig auf die Finger. :rage:

Hallo!

Vorhersehbar wird keine Versicherung mitspielen und falls zunächst doch, steht im Kleingedruckten mit Gewissheit irgendwas von Mindestsicherungen als Voraussetzung für Zahlungen im Versicherungsfall.

Wo liegt das Problem? Ist doch bloß eine einzige Tür, an der Schloss, Schließzylinder und ggf. Drückergarnitur und Schließblech ausgetauscht werden müssen. Alles zusammen im nächsten Baumarkt für 50 € oder wenig mehr. Wer die kleine Arbeit nicht selbst erledigen kann/möchte, muss zusätzlich ein, zwei Handwerkerstunden bezahlen.

Wegen solchen Kleinkrams stellt man nicht die Wohnung in Frage. Ohnehin sollte in jeder Mietwohnung Austausch des Schließzylinders erste Tat sein, um zu verhindern, dass Leute, die in der Wohnung nichts zu suchen haben, nur mal nach dem Rechten sehen wollen.

Gruß
Wolfgang

Dann macht der Mieter das eben selbst (und nein, der Vermieter hat kein Recht darauf, einen Schlüssel für die vermietete Wohnung zu haben (gleichwohl macht es Sinn, bei einer Person des Vertrauens einen Schlüssel zu deponieren)).
Aber die alten Schlösser samt Schlüssel sollten aufbewahrt bzw. gegen Quittierung dem Vermieter übergeben werden.

Gruß,

Kannitverstan

Samstag kommt ein neues Schloss rein incl. Schlüssel die es nur gegen Sicherungskarte gibt. Der wird sich wundern😂

Hallo,

verteile Schlachtabfälle und Altkleidung auf dem Küchentisch und beklebe eine Wand mit Fotos von Charles Manson und Hannibal Lecter.

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Keine Hausratsversicherung fragt danach oder verlangt es !

Hallo,
die Schluesselkarte wird unuetz teuer. Baumarktschloss reicht. Fuer ein eingebautes abgeschlossenes Schloss kann niemand einen Zweitschluessel kaufen. Aufgebohrt ist es strafbarer Einbruch.
Nimm zum Kauf diese Abmessungen in Deiner Tuer mit: http://bm-land.de/sicherheit/wp-content/uploads/2014/02/Maßblatt-für-Zylinder.jpg Die 30 koennen bei Dir anders sein, 20 oder 45 oder beide Seiten unterschiedlich, musst Du vor dem Losfahren wissen. Ausserdem musst Du entscheiden, ob innen und aussen abgeschlossen werden soll, und ob aussen aufschliessbar moeglich sein soll, wenn innen der Schluessel steckt.
Das Ganze natuerlich nur fuer die Wohnungstuer, die Haustuer geht den Mieter einer Wohnung nichts an.
Gruss Helmut

Ist nicht neu, sondern aus einer ehemaligen Wohnung somit keine neue Kosten.

Ist ja nicht meine Wohnung, aber mach das mal bei einer Frau. :stuck_out_tongue_winking_eye:

[/quote]

Wo genau im Strafgesetzbuch findet man denn „Einbruch“?

Wer in die Wohnung… eines anderen … widerrechtlich eindringt, … wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich vergebe praktisch nie eine Minuswertung. Jedenfalls kann ich mich nicht an meine letzte erinnern. Du hast Dir Deine aber verdient, weil Deine Aussage das Gegenteil der Wahrheit ist.

Das allein wäre nicht schlimm, falls es nicht u.U. dazu führen könnte, dass jemand sein Hab und Gut verliert und dann (teil)„ruiniert“ ist.

http://www.verband-wohneigentum.de/sg-wardenburg/on30268

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Das klingt aber mehr nach einem Zitat aus §123 StGB (Hausfriedensbruch). Der Paragraph setzt aber für die Strafbarkeit nicht voraus, daß der Täter ein Schloß aufbohrt. Widerrechtliches Betreten reicht dafür vollkommen aus - d.h. auch, wenn man einen Schlüssel hat.

Seit wann läßt sich ein Einbrecher von einem Schloß aufhalten ??

Meine Erfahrung nach 3 Häusern und 4 Wohnungen :: Keine Frage nach einem Schloß.