Welche Höhe der Instandhaltungsrücklage auf die einzelne Wohnung ist richtig?

Nach dem BGH-Urteil von 2009 sind die Rücklagen einer WEG nur die IST-Beträge auszuweisen. Es fehlen also in der Ausweisung der Rücklagen die säumigen Zahlungen.
Wenn die Wohnung veräußert wird, kann aus steuerlichen Gründen der Anteil der Rücklagen ausgewiesen werden. Jetzt stellt sich mir jedoch die Frage, in welcher Höhe?
Ein „braver“ Zahler hat über die Jahre immer alles eingezahlt. Wird die Gesamtrücklage (IST) anhand der Miteigentumsteile ausgewiesen, bekommt er de facto jedoch weniger ausgewiesen, als er tatsächlich an Rücklagen tatsächlich überwiesen hat.
Es gibt auch ein „buchhalterisches“ Problem. Der brave Zahler verbucht immer den überwiesenen Anteil in die Rücklage, jedoch wird aufgrund der anderen säumigen Zahler am Jahresende ein anderer, geringerer Wert ausgewiesen.
Müsste die Ausweisung dann nicht für jede Wohnung individuell ausgewiesen werden oder wird sie immer quasi „sozialisiert“ dargestellt?
Welche Höhe ist richtig?

Der Käufer erwirbt ja neben dem Grundstück selbst nicht nur die Instandhaltungsrücklage, die einen Geldbetrag auf einem Konto entspricht, sonderna uch die Forderung gegenüber einem Mieter auf die Zahlung der anteiligen Instandhaltungsrücklage.

Ein ordentlicher Hausverwalter wird diese Positionen in der Mietenbuchhaltung auch entsprechend ausweisen.

Ist der Vermieter bilanzierungspflichtig, muss er diese Forderungen ja ebenfalls ausweisen.

Streiche Mieter, setze Eigentümer.

2 Like

Ähm… ja.

Danke.

Hy Enno,
danke für die Antwort, welche aber meine eigentliche Frage nicht wirklich beantwortet.
Welche HÖHE ist nun maßgeblich?

Hy Enno,
danke für die Antwort, welche aber meine eigentliche Frage nicht wirklich beantwortet.
Welche HÖHE ist nun maßgeblich?

Sehr vereinfachtes Beispiel:

Beispiel 1:
2 Eigentümer müssen monatlich 10 € in die Rücklage bezahlen.
Eigentümer 1 und 2 bezahlen voll:
= 12 x 10 € x 2 = 240 € - Anteil je Eigentümer 120 € weil Soll = Ist.

Beispiel 2:
Wie vor, jedoch zahlt Eigentümer 2 nur das halbe Jahr:
= 12 x 10 € x 1,5 = 180 €
Ausgewiesen werden müssen INSGESAMT das IST mit 180 €
Jetzt aber wenn Eigentümer 1 verkaufen möchte:
180 € / 2 WE = 90 € ODER
180 € Gesamt, jedoch Eigentümer 1 = 120 €

90 € oder 120 €?

Hoffe an dem sehr vereinfachten Beispiel wird mein Problem
klar.

Maßgeblich wofür?

z.B. für einen Kaufvertrag aber auch zur Bilanzierung und Verbuchung der Auszahlungen.
Siehe Beispiel. Ist ja auch ein Problem der Buchhaltung. Ich weiß nicht, wie ich es noch erklären soll.

Was an meiner ersten Antwort fehlt dir denn?

und

Hallo EnnoB,
also die Frage ist einfach nicht beantwortet so wie sie gestellt wurde. Bitte die Frage anhand meines BEISPIELS in ZAHLEN beantworten. Dann wäre die Frage beantwortet.