Welche Infos darf ein Betriebsarzt an den Arbeitgeber weitergeben? Weitergabe von innerbetrieblichen Dingen zulässig?

Hallo,
mir ist klar, dass der Betriebsarzt keine medizinischen Details weitergeben darf. Außer Empfehlungen usw. , die für die Arbeit notwendig sind.

Wie sieht es aus mit innerbetrieblichen Dingen, die nichts mit medizinischen/gesundheitlichen Dingen des Arbeitnehmers zu tun haben. Wie z.B. Konflikte mit dem Vorgesetzten und grenzwertigem Führungsverhalten im Vertrieb?

Schweigepflicht ist Schweigepflicht.
Man kann ihn aber davon entbinden, wenn man möchte, das er sich vermittelnd in einen Konflikt einbringt.

Hallo,

Deine Vorstellung der betriebsärztlichen Aufgaben ist veraltet.
Spätestens mit der Aufnahme der „psychischen Gesundheit“ in die Aufgabenliste des § 4 ArbSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__4.html
sowie die Ergänzung des § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html

ist klar, daß es nicht mehr nur um „mechanischen“ Schutz geht, sondern auch der Arbeitsschutz den ganzen Menschen im Blick haben soll.
„Danach bedeutet Gesundheit „im Zusammenhang mit der Arbeit“ nicht nur das Freisein von Krankheit oder Gebrechen, sondern umfasst auch die physischen und geistig-seelischen Faktoren, die sich auf die Gesundheit auswirken und die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Sicherheit und der Gesundheit bei der Arbeit stehen.“ (HK-ArbSchR/Kohte, § 1 ArbSchG Rn 8).

Und wenn ein Betriebsarzt Anzeichen für ein generelles Problem sieht, daß sich nachteilig auf die Psyche der Beschäftigten auswirken könnte, hat er den AG gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1d und/oder Nr. 3c ASiG http://www.gesetze-im-internet.de/asig/__3.html
davon zu unterrichten - allerdings nach Möglichkeit unpersönlich oder eben mit Schweigepflichtentbindung.

&Tschüß
Wolfgang