Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn man von seinem AR Mandat zurücktritt?

welche Konsequenzen würden sich für ein Aufsichtsratsmitglied ergeben, wenn er von seinem AR Mandat zurücktritt.
zB:
 Finanziell
 Steuerlich
 Könnte er theoretisch wiedergewählt werden und wenn ja, gibt es bestimmte Fristen?
 Besteht rein faktisch die Chance, dass er trotz niedergelegtem AR Mandat in den Vorstand wechseln kann? Oder gibt es da Bürden? Gibt es dazu Fristen?

Er wird wohl keine Bezüge mehr aus der Aufsichtsratstätigkeit erhalten.

Wenn er keine Bezüge daraus mehr hat, wird er diese künftig auch nicht mehr zu versteuern haben.

Klar kann er wiedergewählt werden, es gibt keine Ausschlussfristen.

Klar kann er das, ob das auch faktisch möglich ist, hängt aber von den Umständen des Einzelfalls ab. Fristen gibt es da keine.