Hallo
Welche Konsequenzen haette eine Nicht-Verabschiedung des Gesetzes "Ehe fuer Alle’ vom Bundesrat gehabt?
Gruss
Hallo
Welche Konsequenzen haette eine Nicht-Verabschiedung des Gesetzes "Ehe fuer Alle’ vom Bundesrat gehabt?
Gruss
Hallo!
Die meisten Bürger sind von Verabschiedung oder Nicht-Verabschiedung gar nicht betroffen. Das Durchwinken durch den Bundesrat bedeutet nur das Ende einer langen Diskussion von zumeist Nicht-Betroffenen, kostet nichts, schadet keinem und ist ein Zeichen von Liberalität.
Die Nicht-Verabschiedung bedeutete das Gegenteil mit Fortsetzung des entbehrlichen gesellschaftlichen Disputs.
Gruß
Wolfgang
Keine.
Es wäre einfach alles so weiter gelaufen wie bisher.
Natürlich inklusive des steigenden Drucks der Betroffenen.
Hallo,
kommen wir einfach mal von dem gefühlten Ergebnis einer Verweigerung durch den BR zum faktischen.
Das Gesetz betrifft nicht die Länderkompetenzen und war daher nicht zustimmungspflichtig. Der Bundesrat hätte aber theoretisch die Möglichkeit gehabt, die Angelegenheit an den Vermittlungsausschuss weiterzugeben („Einspruchsgesetz“). Ist recht kompliziert und hängt von den jeweiligen Abstimmungsergebnissen ab, was die Folge davon wäre. https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrat_(Deutschland)#Gesetzgebung
Allerdings hat nun jedes einzelne Bundesland noch die Möglichkeit eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgesetz einzureichen.
Die Begründung ist recht einfach: Die Entscheidung des BT war verfassungswidrig, weil nur mit einfacher Mehrheit getroffen. Die Ehe ist (gem. laufender Rechtssprechung des BVerfG) die Verbindung von Mann und Frau. Eine Änderung dieses Inhalts bedarf einer Grundgesetzänderung und damit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.
Ich persönlich halte diesen Gang nach Karlsruhe für absolut erforderlich, um alle Zweifel über Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit auszuräumen. Dabei geht es primär gar nicht darum, ob die Homo-Ehe der Hetero-Ehe vollständig gleichgestellt werden sollte oder nicht. Es geht darum, ob eine zufällige Mehrheit von genau einer einzigen Stimme im BT so tiefgreifend bisheriges Rechtsverständnis uminterpretieren kann oder nicht.
Kleines Gedankenspiel: Der Bundestag beschliesst mit einfacher Mehrheit, dass der Islam nicht mehr als Religion, sondern als politische Ideologie anzusehen ist. Mit allen Folgen des Verlustes von Grundrechten (Religionsfreiheit) und dem Verweis, dass sich die gesellschaftliche Sicht auf den Islam weiterentwickelt habe. Da bekommt man doch gleich ein ungutes Gefühl bzgl. der rein hypothetischen Macht des BT, oder?
Gruß
vdmaster
Das scheint mehr eher ein Plädoyer für das Gesetz.
Naja, es geht um einen Begriff aus den Grundrechten, dessen Bedeutung sich augenscheinlich wandelt.
Auch die Begriff „Würde“ oder „Persönlichkeit“ wären ähnlich flexibel und würden niemanden etwas kosten.
Ergänzung
Heute kam die Nachricht (Videotext), dass ab 01.10.17 die Homo-Ehe eingegangen werden kann.
Jetzt wird es für Bayern eng, das ja bereits angekündigt hatte, einen Gang nach Karlsruhe prüfen zu wollen.
Es wäre fatal, wenn homosexuelle Ehepaare erst im Nachhinein erführen, dass ihre „Ehe“ keine Ehe ist, sondern grundgesetzwidrig.
… in der derzeitigen Fassung des GG.