Welche Kosten fallen insgesamt als Freiberufler an?

Hallo!
Ich studiere Übersetzen und würde gerne mit meiner Freundin nebenberuflich im Internet Übersetzungen anbieten. Ich habe mich schon informiert, dass man bis zu einem Verdienst von 17000 Euro im Jahr keine USt abführen muss und bis zu welchem Betrag man noch in der Familienversicherung bleiben kann. Aber ich würde trotzdem gerne wissen ob es noch zusätzlich zur Gewerbeanmeldung irgendwelche Kosten gibt, wie z.B. Mitgliedsbeitrag einer Kammer oder so etwas… Vielen Dank für die Antworten!

Hallo,
über eine Kammer/Berufsgenossenschaft… kann ich dir nichts sagen. Da kenne ich mich nicht aus. Ihr solltet aber nochmal überprüfen, ob es wirklich zwingend ist, ein Gewerbe zu betreiben. Eigentlich kann eine Übersetzer Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit gesehen werden. Der Status des Freiberuflers ist einfacher und ermöglicht auch den Einstieg in die Künstlersozialkasse. Und natürlich nicht vergessen, die Einkünfte sind steuerpflichtig, d.h. immer was sparen für die Steuernachzahlung im folgenden Jahr.
Viel Glück!
LG
NaKa

Hallo!
Ich wusste nicht dass es die Möglichkeit gibt, sich als Freiberufler anzumelden. Wo würde man das machen? Da wir das nur nebenher machen wollen, denke ich, werden wir im Jahr mit Sicherheit nicht über die Steuerfreibetragsgrenze kommen.
LG Cynthia

Hallo,
ich habe nochmal in meinem klugen Buch RATGEBER FREIE von Goetz Buchholz nachgelesen: Übersetzer sind Freiberufler. Das ist auf jeden Fall der bessere Status! Vor allem wegen der Künstlersozialkasse (KSK) und wegen der Steuer. Denn als Freiberufler muss man einfach nur Rechnungen schreiben, die dann als Betriebseinnahmen zusammenrechnen und die Betriebsausgaben abziehen, fertig ist die Steuer:smile: Anmelden muss man eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt, einfach mal anrufen, dann bekommt man eine Steuernummer (auch wenn man nachher unter dem Steuerfreibetrag ist, ist die wichtig) und damit geht alles seinen Gang.
LG
Naka

Hallo, du bist doch freiberuflich tätig, also musst du auch kein Gewerbe anmelden, sondern nur eine Steuernummer beantragen. Kosten entstehen Dir nur die, die deine freiberufliche Tätigkeit verursacht (Telefon, Webseite, PC usw.).
Gewerblich bist du nur, wenn du ein Gewerbe betreibst, also mit Waren handelst.
Viel Erfolg,
Kath

Ok vielen Dank ! Weißt du auch ob man sich dann in dieser KSK anmelden muss(künstlerkasse) weil ich ja, wenn ich die 400 Euro Grenze nicht überschreite, weiterhin familienversichert bin?

Ich habe jetzt gerade bei dieser KSk angerufen und die haben gesagt man darf sich dort gar nicht anmelden, wenn die Übersetzungen nicht publiziert werden. Das ist irgendwie alles so kompliziert…

Hallo, die KSK ist eine besondere Krankenkasse, die die Hälfte Deiner Sozialabgaben übernimmt. Aber wenn Du noch familienversichert bleiben kannst ist das besser.
Wir sind irgendwann aus der KSK ausgetreten und haben unw freiwillig bei der Techniker KK versichert. Ist auch schwierig, in die KSK reinzukommen.

vergiss die KSK, die brauchst du nicht. Die ist eigentlich dafür da, um den Nachteil der Künstler auszugleichen, was die Sozialversicherung angeht. Bei Angestellten übernimmt ja der Arbeitgeber die Hälfte der Sozialabgaben, als Künstler musst du alles komplett tragen.
Die Anerkennungn als Künstler bei der KSK ist extrem aufwändig und schwierig, als Übersetzer erst recht.
Mach dir keinen Kopf, es ist alles ok, wie du es machst.

Nein, nicht zwingend.
Wenn man sich „freiwillig“ eine Berufshaftpflicht (Fehler beim Übersetzen, Schaden für den Auftraggeber) und/oder eine Rechtschutzversicherung, oder die Mitgliedschaft in einem Berufsverband (dann oft billigere Versicherungsbeiträge bzw. Qulitätssiegel) leisten möchte, dann ja (Kosten kann man steuerlich geltend machen). Eigenes Risiko, den Staat interessieren nur die Steuern und Sozialversicherungen. Kammer nicht, aber event. an die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
denken, falls die Freundin bei der Arbeit vom Arbeitsstuhl fällt und quasi einen Berufsunfall hat, aber auch hier individuell abwägen und entscheiden, wenn beide selbstständig firmieren ändert sich ihre Rechtslage im Falle „Berufsunfall“. Unternehmerrisiko. Viel Erfolg!

Hallo! Die Berufshaftpflicht halte ich auf jeden Fall für sinnvoll, nicht dass einer meint uns über den Tisch ziehen zu können…Vielen Dank :smile: