nun nicht wirklich, diese müssen sich auch an die vorliegenden Gesetzt halten. Das kann dazu fürhen, dass die Komunen die Wohnung / haus beschlagnamt um es den Flüchtlingen zu verfügung zu stellen. Das kommt zugegebenermaßen nicht oft vor, aber es wied gemacht. Dabei wird man freundlicherweiße entschädigt mit ner Nutzungsentschädigung und die Betreibeskosten werden auch übernommen. Wenn sich die Flüchtlingszahlen entspannen gibt es die Bude zurück. Eigenbedarf anmelden wird als zweitrangig angesehn.
Einige Kommunen machen derzeit gebrauch davon um Ukrainern eine Unterkumft zu sichern.