deinen Text habe ich gelesen.
Nur diese Richtlinien stammen aus 2016.
Man wird heute keine Bahnbeamten mehr finden die sich über Bundesbeihilfesätze versichern können, schon aus Altersgründen.
Tatsache ist aber, dass ich vor 2 Jahren 2 Kinder eines Bundesbahnbeamten in einer PKV versichern musste mit Gesundheitsprüfung, nach dem diese angeschrieben wurden, dass die Beihilfe (25) wegfällt und somit auch der Versicherungsschutz über die KVB endet. Eine Weiterversicherung war daher auch nicht möglich, denn einen 100 % Tarif gab es bei der KVB nicht.
Selbst ein Telefonat mit der Bezirksleitung der KVB in Kassel brachte kein anderes Ergebnis.
Tatsache ist auch, dass ich zwischen 1985 - 2000 einige Bundesbahnbeamte in der PKV versichert habe (außerhalb der KVB) und diese keinerlei Kürzungen der Bundesbeihilfe hatten.
Gruß Apolon