Liebe Experten,
Patient T ist freiberuflich tätig und über die Künstlersozialkasse sozialversichert.
Die Versicherung und damit die ersten Einzahlungen in die Rentenversicherung begann im Juni 2013. T hat somit keinen Anspruch auf Rehaleistungen durch die Rentenversicherung. Für die Rehamaßnahme zahlt die Krankenkasse. Es besteht natürlich kein Anspruch auf Übergangsgeld durch die Rentenversicherung.
Ist ein anderer Leistungsträger für Übergangsgeld oder Krankengeld zuständig? Oder fällt Patient T aus jeder Absicherung - Patient T wäre dann familienversichert?
Vielen Dank im Voraus