Welche Leistungen vom Arbeitsamt zur Arbeitsplatzerreichung bei Sehbehinderung

Hallo ihr Lieben,

folgende Frage:
AN hat eine so starke Sehbehinderung, dass er keinen Führerschein erwerben darf. Die Arbeitsstelle wäre sehr schwierig bzw. garnicht per öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.

Gibt es Möglichkeiten, dass die Agentur für Arbeit hier entsprechende Leistungen zur Arbeitsplatzerreichung erbringt?

Über die Nennung der Rechtsgrundlage freue ich mich sehr.

VG D-T

Hallo,

die Beförderungskosten per Taxi/Behindertenfahrdienst zumindest für eine Teilstrecke können sehr wohl eine Teilhabeleistung gem. § 33 SGB IX sein:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__33.html

Ob dafür dauerhaft die Arbeitsagentur zuständig ist, ist mE fraglich. Hier sollte eine Zuständigkeitsklärung mit Hilfe des Integrationsamtes angestrebt werden.

Ggfs. kann die Leistung auch im Rahmen eines persönlichen Budgets erbracht werden.

&Tschüß
Wolfgang

Moin,

Man müsste schon mehr wissen, was für ein Arbeitsplatz, insbesondere Stundenzahl, Schichtbetrieb usw.

Wie schwierig ist denn das Erreichen des Arbeitsplatzes mit den ÖPNVs?

Eine Strecke mit ca. einer Std. ist i.d.R. zumutbar, auch 1,5 Std sind noch im Toleranzfeld.

Hier gehen wohl auch die Ansichten auseinander ob Taxis auch zu den ÖPNVs zählen, sind aber in abgelegenen Bereichen oft die einzige Möglichkeit mobil zu sein.

Das AA blockiert natürlich gerne.

Eine unabhängige Beratung ist m.M.n. dringend angesagt, sie gibt es von Diakonie, AWO, VdK u.a.

Beim VdK muss man Mitglied sein.

Mal drei, vier Stellen raussuchen, notier Dir kurz was Du fragen möchtest. Du musst natürlich mit Wartezeiten rechnen.

Viel Erfolg!

Gruß Volker

Euch allen vielen Dank!

Ergänzung:

Wenn Du einen Termin bekommst, frage nach ob es hilfreich ist, vorab Deine Fragestellung schriftlich mitzuteilen.

Bei mir war der Herr vom VdK beim Termin aufgrund meines Schreibens super vorbereitet. Bei Terminproblemen evtl. auch - erreichbare - Nachbarorte/Stadtteile miteinbeziehen. Dann hat man zwar die Anfahrt aber u.U. schneller einen Termin.

Sollte eine längerfristige Begleitung notwendig sein, läßt sich das „Verfahren“ vermtl. an den besser gelegenen Ort verlegen, Du hast aber erstmal „einen Fuß in der Tür“.

Gruß Volker