Hallo ihr Lieben,
folgende Frage:
AN hat eine so starke Sehbehinderung, dass er keinen Führerschein erwerben darf. Die Arbeitsstelle wäre sehr schwierig bzw. garnicht per öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Gibt es Möglichkeiten, dass die Agentur für Arbeit hier entsprechende Leistungen zur Arbeitsplatzerreichung erbringt?
Über die Nennung der Rechtsgrundlage freue ich mich sehr.
VG D-T