Welche Möglichkeiten habe ich, einem Gefangenen in der italienischen U-Haft einen Brief zu schicken?

Hallo zusammen,

meine Frage unterteilt sich in zwei Hälften:

  1. Besteht grundsätzlich die Möglichkeit einem Gefangenen, der in der italienischen Untersuchungshaft sitzt einen Brief zukommen zu lassen?
  2. Wenn ja, was muss ich beachten? Muss ich den Brief übersetzen? Darf ich gewisse Themen nicht ansprechen?

Trotz der sehr speziellen Frage, hoffe ich auf interessante Antworten. Danke!

Post in die U-Haft
Grüß Gott,
ich kenne die gesetzlichen Bestimmungen in Italien nicht. Ich halte es aber nicht für unwahrscheinlich, dass dich die italienischen Gesetze in diesem Punkt nicht allzusehr von den deutschen unterscheiden.
Sofern keine Ausnahmen verfügt sind, gilt in Deutschland: Die Briefe müssen auf deutsch geschrieben sein und werden an die JVA geschickt. Diese leitet den Breif zur Prüfung an das zuständige Gericht bzw. Staatsanwaltschaft. Nach der Prüfung (die 2-4 Wochen dauern kann) erhält der Gefangene die Post.
Alles, was mit der Straftat zu tun hat (Beweise, Zeugen, Tatablauf etc.) sollte nicht im Brief stehen, da er sonst möglicherweise nicht zugestellt wird.

Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Heitz

Hallo,

bei der Frage kann ich dir leider nicht
behilflich sein ,
Viele Grüße

Hallo,

für Italien kann ich dir keine Antwort geben. Das weiß ich nicht-

sorry, dazu kann ich nichts sagen, keine Ahnung.
Bitte das Konsulat oder das Auswärtige Amt befragen.

  1. Briefe sind möglich. Ist ein Menschenrecht, Kontakt mit der Außenwelt ist sehr wichtig.

  2. Gefangenenpost unterliegt während der U-Haft der Zensur. Nicht über die Sache schreiben, nichts einschließen, insbes. kein Bargeld!. Übersetzungs- und Dolmetschkosten trägt der Staat.

Viel Glück.
Gina

Antwort
Warum genau wurde ich für diese Frage als „Expertin“ hinzugezogen?

Ich habe absolut keine Ahnung, vielleicht wäre es sinnvoll nen Juristen zu Rate zu ziehen…