Welche Möglichkeiten bestehen?

Guten Morgen zusammen,

mal angenommen Person A hat von Person B ein Haus auf Mietkauf erworben. Die Rate wird aber seit einiger Zeit nicht mehr bezahlt, so dass Person B nunmehr eine Zwangsversteigerung betreibt. Person A gibt aber an, angeblich mit dem Ehemann (Gütertrennung) einen Mietvertrag auf Lebenszeit geschlossen zu haben und eine Mietvorauszahlung geleistet zu haben. Wenn Person B das Haus nun zurückersteigert, welche Möglichkeiten hat er, den Ehemann von Person A mit angeblichen Mietvertrag auf Lebenszeit vor die Tür zu setzen. Möglichkeit des Räumungsvermerkes, oder Antrag auf § 25 ZVG?

Über schnelle Antwort, wäre ich sehr dankbar.

Hallo!

Ohne Haus kein Mietvertrag.
Ist wie bei Untermiete. Kündigt man dem Hauptmieter, so endet auch der Untermietvertrag, bzw. auch er muss zeitgleich ausziehen.
Der Untermieter hätte ggf. Schadenersatzansprüche gegen den Hauptmieter, wenn der z.B. Anlass für die Kündigung gegeben hatte.

Aber den Vorgang mit Mietkauf, Zwangsversteigerung usw. verstehe ich nicht so recht.

Mietkauf = Miete, aber die Mieten werden auf einen (späteren) Kauf auf den Kaufpreis angerechnet.
Bis zum Kauf bleibt das Haus im Eigentum des B, auch steht nur B im Grundbuch.

MfG
duck313

@duck313, ich werde mal versuchen es näher zu erklären.

Person B hat das Haus seinerzeit als Art Mietkauf verkauft. Heißt es gibt einen notariellen Vertrag der besagt, dass Person A das Haus erworben hat, aber im Monat einen gewissen Betrag zu zahlen hat, über 33 Jahe, bis das Haus in völligem Eigentum übergeht. Im notariellen Vertrag steht auch, dass wenn Person A die monatlichen Raten nicht mehr zahlt, das Haus nach 3 Monaten zwangsversteigert werden kann. Dieses ist nun passiert. Person A muss, wenn das Haus versteigert wurde, definitiv ausziehen, da der Zuschlagsbeschluss auch gleich ein Räumungstitel ist. Aber wie steht es mit dem Ehemann von Person A? Da besteht ja Gütertrennung, ein Mietvertrag mit Person A und angeblich eine Mietvorauszahlung an Person A für 30 Jahre.

Gruß

Danke.

Aber es ändert nichts an der internen Vereinbarung der dort wohnenden Ehepartner. Es wird doch das Haus versteigert.
Haus weg, Wohnrecht weg.
Hier könnte allenfalls der Ehepartner gegen seine Frau Schadenersatz fordern. Schwer vorstellbar.
Und man müsste auch mal prüfen ob A überhaupt so einen Vertrag rechtswirksam schließen konnte.
B ist doch sicherlich anwaltlich vertreten und der Anwalt sollte absehen können, ob man z.B. die Räumungsklage formal auch gegen den Ehemann aussprechen muss.

MfG
duck313

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@duck313, danke für Deine Antwort.

Gibt es eine andere Möglichkeit als Räumungsklage? Denn das angebliche Wohnrecht, laut angeblichem Mietvertrag ist NICHT im Grundbuch eingetragen. Person B mag, glaube ich nicht wieder jahrelang auf sein Geld warten :frowning:

Gruß

Es gibt keine andere legale Möglichkeit wie die Räumungsklage wenn der Mietr sich weigert auszuziehen. Wenn das Wohnrecht nicht im Grundbuch steht, dann ist es auch kein Wohnrecht. ramses90

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Lies mal hier rein, wie das Prozedere wäre:
http://www.rechtsanwaltskanzlei-heller.de/rechtsanwalt-siegen-blog/43/Räumung-nach-der-Zwangsversteigerung

Das mit der Mietvorauszahlung des Ehemanns spielt für den Ersteigerer keine Rolle. Mietvertrag ja, aber er muss natürlich ab Zuschlag spätestens Miete zahlen bis zum Auszugstag (Sonderkündigung z.B.).
Der Ehemann könnte sich an seine Frau halten um die Mietvorauszahlung anteilig zurückzuerhalten. Der Ersteigerer hat damit nichts zu tun.

mfG
duck313

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Ja, das sollen sie mal dem Richter erklären. Ist ja auch total üblich, dass man einen Mietvertrag mit dem Ehemann macht und mal eben die Miete für die nächsten 30 Jahre im Voraus bezahlt.

Sollte tatsächlich Frau A einen gültigen Mietvertrag mit Herrn A haben, dann sieht es gar nicht mal so gut aus.
Herr B wird der Frau A nämlich nur kündigen können, wenn er dazu einen Grund hat.
Die Frage ist, wer bezahlt die anteilige Mietvorauszahlung an Frau A zurück?

Ich denke allerdings, dass der Richter nach eindringlicher Aufklärung der Frau A und des Herrn A hinsichtlich der Auswirkungen eines Prozessbetrugs und eine Ankündigung graphologischer Untersuchung des Vetrags dazu führen könnten, dass einer der beiden einlenkt.

Mit „Wohnrecht“ hat das doch alles nichts zu tun.
Hier wird einfach nur gelogen, dass sich die Balken biegen.
Frau A soll da kostenlos „ewig“ weiter wohnen dürfen auf Grund einer fiktiven Mietzahlung in enormer Höhe, für die es vermutlich leider keine Belege gibt und wo der Betrag leider auch merkwürdig verschollen ist.
Wohnen auf Lebenszeit gegen Einmalzahlung - nette Idee.

Ich sehe das grundlegend anders.
Hier wird behauptet, dass ein Ehepartner ganz regulär Mieter ist.
Also geht nach der Versteigerung das Mietverhältnis auf den neuen Eigentümer über.

Der clevere Plan dabei ist, dass frech behauptet wird, eine enorme Mietvorauszahlung an den ehemaligen Eigentümer geleistet zu haben, so dass man noch Jahrzehnte ohne weitere Mietzahlung weiter wohnen dürfe.

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Hmm. Sicher?
Ich würde argumentieren, dass zu allen Rechten und Pflichten aus dem Mietverhältnis auch die Übernahme der Kaution vom Vorbesitzer gehört, ebenso die Mietvorauszahlung. Blöd nur, wenn der Vorbesitzer beides schon verprasst hat und insolvent ist.

Aber:
Ein Mietvertrag „auf Lebenszeit“ - wie hoch soll denn die Vorauszahlung der Miete gewesen sein?
Woher wusste die Person, wie lange sie lebt?
Ist das nicht ein Vertrag gegen die guten Sitten?

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@duck313,

ein Vertrag, gegen die guten Sitten, oder ein Vertrag zu Lasten Dritter? Ich habe jetzt schon viel gelesen, aber irgendwie werde ich daraus nicht schlau, oder mir raucht einfach nur extrem der Kopf :frowning: Ich denke mal, ich werde vorsorglich Anzeige wegen gemeinschaftlich begangenen Betruges erstatten, denn ich gehe davon aus, dass der angebliche Mietvertrag getürkt ist. Die Höhe der vorausgezahlten Miete soll im 6 stelligen Bereich liegen, aber wie bekommt jetzt derjenige, der durch die Zwangsversteigerung das Haus erwirbt, diesen Typen raus? Das angebliche Wohnrecht auf Lebenszeit ist im Übrigen nicht im Grundbuch eingetragen.

Gruß

Ich weiß nicht, ob das überhaupt das Problem des neuen Eigentümers wäre. Eventuell wäre es auch Aufgabe des Mieters, nach der Eigenbedarfskündigung die überzählige Mietzahlung zurückzubekommen.

Das existiert ja auch nicht. Es existiert ein Mietvertrag, was ganz normal wäre und durch die bekannten Varianten von Kündigungen auch beendet werden könnte. Einziges Problem ist die behauptete Mietvorauszahlung und wer diese dem Mieter nach erfolgter Kündigung auszahlen muss.

Sind wir uns einig, dass diese Zahlung mit größter Wahrscheinlichkeit nie stattgefunden hat?

Wenn diese Zahlung existiert und ein Käufer als Übernehmer aller Rechte und Pflichten für eine Teilrückzahlung verantwortlich wäre, dann muss das bei der Wertermittlung durch den Sachverständigen vor der Versteigerung berücksichtigt werden. Der Wert der immobilie dürfte dann evtl. gegen 0 gehen.

Wenn relativ sicher ist, dass die Zahlung nie stattgefunden hat, dann Betrugsanzeige.
Auf jeden Fall würde man mal prüfen, ob das bei der Wertermittlung berücksichtigt wurde.

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Da sind wir uns definitiv einig :smile:

Und das genau ist nicht der Fall, in dem Wertgutachten steht:

Aufgrund einer Mietvorauszahlung in Höhe von
xxx.xxx € wird dem Ehemann ab dem xx.xx.xx das Wertermittlungsobjekt zur alleinigen Nutzung ohne weitere Zahlungsverpflichtungen bis zum Lebensende überlassen. Die Eigentümerin ist
alleine für den Unterhalt des Objektes zuständig. Der Gutachterausschuss lässt diesen Vertrag bei der Wertermittlung unberücksichtigt.

Somit kann ich doch eigentlich davon ausgehen, dass so eine Zahlung nie stattgefunden hat, die auch nicht versteuert, oder überhaupt in irgendeiner Form beim zuständigen Finanzamt angegeben wurde, oder?

Gruß und Danke für Deine Antwort :smiley: