Die letzte Ruhe für den geliebten Vierbeiner: Tierbestattung & Co.
Egal ob Hund, Katze oder Meerschweinchen – Tiere sind die besten Freunde des Menschen und haben oft den Status eines vollwertigen Familienmitgliedes. Umso schmerzhafter ist es, wenn der geliebte Vierbeiner stirbt. Neben der Trauer steht bei den meisten Tierhaltern dann plötzlich auch die Frage im Raum, was jetzt zu tun ist? Darf das verstorbene Tier im Garten begraben werden? Und was passiert, wenn ich mein Tier beim Tierarzt lasse? Welche Alternativen gibt es sonst noch?
Ist ein Tier gestorben, stehen dem Tierhalter verschiedene Möglichkeiten offen.
Die Tierkörperbeseitigung
Ist das Tier beim Tierarzt gestorben und mit dem Halter nichts anderes vereinbart worden, wird der Körper des Tieres in die Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht. Auf Wunsch kann das Tier dort auch selbst abgegeben werden. Was dort mit dem toten Körper passiert ist jedoch alles andere als ein würdevoller Abschied, denn gemeinsam mit anderen tierischen Abfällen werden die toten Tiere dort zu Tierfett oder Tiermehl weiterverarbeitet – für die meisten Tierhalter einfach undenkbar.
Nicht im Hausmüll entsorgen
Die wenigsten Tierbesitzer würden es wohl auch übers Herz bringen, ihren treuen Begleiter einfach im Hausmüll zu entsorgen – ganz davon abgesehen ist dies nur bei Kleintieren wie Meerschweinchen oder Kaninchen erlaubt. Größere Tiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder den Hausmüll, dies ist nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz verboten.
Ruhestätte im eigenen Garten
Nach dem Tod des Tieres denken viele Tierhalter als Erstes an den eigenen Garten als letzte Ruhestätte. Grundsätzlich können Kleintiere im eigenen Garten begraben werden. Hier gibt es allerdings ein paar Regeln zu beachten, die vor allem die Umwelt aber auch die Gesundheit von Mensch und Tier schützen sollen. Generell gilt: Kleintiere, die nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben sind, dürfen im eigenen Garten begraben werden. Allerdings nur, wenn dieser nicht in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet liegt, das Grab mindestens 50 cm tief ist und es ein bis zwei Meter von einem öffentlichen Weg entfernt ist. Außerdem muss das verstorbene Tier in Materialien eingewickelt werden, die leicht verrotten. Soll die Asche des kremierten Tieres in einer Urne beigesetzt werden, müssen keine Auflagen beachtet werden.
Bei einem kleinen Tier, beispielsweise einem Kaninchen, muss eine solche Hausbestattung nicht behördlich genehmigt werden. Handelt es sich allerdings um einen Hund oder eine Katze ist die Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes, Ordnungsamtes und / oder des Wasserwirtschaftsamtes notwendig. Gerade bei kleinen Grundstücken wäre es besser auch die Nachbarn über die Bestattung zu informieren. Zudem sollte darüber nachgedacht werden, was im Falle eines Umzugs mit dem bestatteten Tier geschieht. Denn immer häufiger werden Tiere aus Mobilitätsgründen, Scheidung u. a. exhumiert und anschließend kremiert, was für den Tierhalter nicht angenehm ist.
Achtung: Die leibliche Bestattung im Wald und in öffentlichem Gelände gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 20.000 Euro bestraft werden.
Bestattung auf dem Tierfriedhof
Eine würdevolle Bestattung ist jedoch auch ohne eigenes Grundstück möglich. Hierfür gibt es in Deutschland zahlreiche Tierfriedhöfe auf denen verstorbene Tiere bestattet werden können. Je nach Friedhof kann zwischen einem anonymen Grab, einer Einzelgrabstelle oder einem Urnengrab gewählt werden. Die Kosten für solch eine Bestattung variieren stark und richten sich nach der gewählten Grabart, der Größe des Tieres und des Sarges, der Mindestliegezeit sowie der Grabausstattung und –pflege.
Haustierbestattung im Krematorium
Tierbesitzer, welche die Asche gerne bei sich zu Hause in einer Urne aufbewahren, im Garten vergraben oder verstreuen möchten, können ihr Tier auch kremieren lassen. Diese Art der Bestattung wird mittlerweile von vielen Tierhaltern bevorzugt. Bei der Verbrennung in einem Tier-Krematorium besteht die Möglichkeit der Einzel- und Sammeleinäscherung. Wird das Tier einzeln eingeäschert, kann die Asche in einer Urne mit nach Hause genommen oder auf einem Tierfriedhof beigesetzt werden. Wo die Urne ihren letzten Ruheplatz findet, entscheidet der Besitzer selbst – rechtliche Vorschriften hierfür gibt es nicht. Viele Krematorien bieten bei Einzeleinäscherungen auch die Möglichkeit der Anwesenheit und / oder Sofortkremierung nach Terminabsprache an. In Sammeleinäscherungen werden mehrere Tiere gemeinsam kremiert. Eine Rückführung der Asche an den Tierbesitzer ist hier nicht möglich. Nach der Kremierung wird die Asche in einem Sammelgrab beigesetzt oder auf einem Streufeld verstreut.
Gemeinsame letzte Ruhestätte
In letzter Zeit wächst die Zahl von Friedhöfen, welche die zunehmende Bedeutung der Vierbeiner im menschlichen Leben würdigen und für Mensch und Tier einen gemeinsamen letzten Ruheort anbieten.
Ein Andenken für die Ewigkeit
Aus Haaren, Federn oder der Asche der verstorbenen Tiere können mittlerweile auch hochwertige Andenken wie Diamanten oder Edelsteine hergestellt werden.
Um das verlorene Tier trauern
Unsere Haustiere hinterlassen nicht nur Narben im Herzen, wenn sie über die Regenbogenbrücke gehen. Sie hinterlassen uns auch schöne Geschichten und Erinnerungen, die uns helfen eines Tages die Trauer zu überwinden und einen Neuanfang zu schaffen. Dabei geht jeder Mensch mit dem Verlust eines geliebten Tieres anders um. Sicher ist: hier gibt es kein richtig oder falsch.
Wer sein geliebtes Tier vermisst und mit der Trauer nicht alleine bleiben möchte, findet im Internet mittlerweile zahlreiche Möglichkeiten des Austauschs. So gibt es beispielsweise Communities, wie virtuelle Tierfriedhöfe (beispielsweise anubis-tierbestattungen.de/virtueller-tier-friedhof/virtueller-tierfriedhof) und Foren speziell für trauernde Tierhalter, deren Mitglieder ähnliches erlebt haben und den Verlust nachvollziehen können. Zudem treffen sich in immer mehr Orten trauernde Tierfreunde in Trauerkreisen zum gemeinsamen Austausch.
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