Hallo,
ein deutscher Personalausweis zeigt rechts oben eine lange Numemer, die aus Buchstaben und Ziffern besteht. In meinem Fall (leicht verändert): L3 WKKVYM.
Weiter unten, rechts neben dem Ausstellungsdatum, steht eine weitere, diesmal nur sechstellige Nummer, die nur Ziffern enthält, aber in keiner Form mit der zuvor genannten übereinstimmt.
Welche Nummer ist denn gefragt, wenn in einem deutschen oder ausländischen Formular nach der Ausweisnummer gefragt wird?
Ich bin in den letzten Jahren häufig nach der Nummer gefragt worden. Mal habe ich die lange, mal die kurze angegeben. Beides ist nie angemeckert worden. Aber ich habe den Eindruck, dass das nicht daran liegt, dass beide Nummern gültig sind, sondern einfach daran, dass das Formalien sind, die zwar ausgefüllt werden müssen, aber überlesen werden.
Sollte ich aber mal auf einen Offiziellen stoßen, der das genau nimmt: Was gilt denn dann?
Vielleicht bekomme ich jetzt die Antwort, nimm vorsichtshalber die lange, oder nimm beide. Aber ich wüsste gerne, ob es dafür eine gesetzlich gültige Regel gibt.
Grüße
Carsten