Welche Rechte/Ansprüche hat man?

Hallo zusammen,

ich hoffe, aufgrund der knappen Zeit, auf etwas Schwarmwissen.

Person A und Person B arbeiten in derselben Firma an einem Standort in X. Firmensitz (somit auch „Sitz“ des Chefs) ist Y. Person A hat zum 31.03. gekündigt, weil das Verhältnis zu Person B absolut zerrütet und keine Zusammenarbeit mehr möglich ist. Es wäre aber Arbeit im selben Büro nötig (der Firmensitz am Standort X ist halt sehr klein). Aufgrund eines fragwürdigen Vorkomnisses wurde das Büroschloss ausgetauscht und Person A hat keinen Schlüssel (mehr), sie ist also schon man bezüglich der Arbeitszeiten auf Person B angewiesen, denn sie kann ohne Person B die Büroräume nicht betreten, und sie kann auch nicht die Büroräume nach Person B verlassen, weil das Büro abgeschlossen werden muss. Das ist also schon mal eine massive Einschränkung.

Auch wenn das nicht so relevant ist, aber Person B hat nur „in der alten Heimat“, die hunderte von km entfernt ist, einen festen Wohnsitz. Unter der Woche ist sie in der Regel in der Firma, wo sie auch ein Bett stehen hat (im zweiten Raum des Firmensitzes), und sie übernachtet regelmäßig dort. Das ist wohl dem Chef bekannt und wird auch geduldet, weil Person B ja dadurch „rund um die Uhr“ zur Verfügung steht.

So, nun sitzt aber Person B in der alten Heimat fest, wohl wegen des Schnees. Erst teilte sie Person A am Montag um 4:42 Uhr (!) per WhatsApp mit, sie solle am Montag (gestern) Urlaub nehmen, sie käme nicht weg. Da es keine neue Nachricht gab, fragte gestern Person B nach, was mit heute sei, ob sie wie geplant um 9 Uhr bei der Arbeit sein solle, die Antwort lautete, „Nein morgen nochmal frei danke“. Heute kommt eine neue Nachricht „Die Woche frei komme erst Montag“.

HALLO? Geht’s noch?

Die Frage ist, was Person A tun kann, um nicht die ganzen Urlaubstage wegen des Kollegen zu verplempern. Aufgrund der Kürze der Zeit ist es mit einem Anwalt knapp, sie hat zwar eine Rechtsschutzversicherung, die auch Arbeitsrecht abdeckt, aber bis sie mit der Versicherung Kontakt aufgenommen hat, einen Anwalt findet, der tätig wird, dann ist die Woche auch rum. :frowning:

Viele Grüße
Christa

P. S. Für alle, die antworten wollen und mich womöglich nicht (lang genug) kennen: es geht NICHT um mich.

Morgen zur Arbeit gehen . Wenn nach 15 Min. niemand da ist den Chef anrufen, dass sie nicht ins Bür kann weil Person B nicht da ist.
Sie stellt damit ihre Arbeitskraft zur Verfügung.
Und irgend jemand muß ja auch den 2. Schlüssel haben. Das ist die Mindestanzahl an Schlüsseln die mit einem neuen Schloß ausgeliefert werden.
ramses90

Kannst du das mal näher ausführen? Weiß der Arbeitgeber davon?

Na ja, aber der „nette“ Kollege hat ihr ja schon mitgeteilt, dass er die Woche nicht kommt. 2. Schlüssel ist vielleicht in der Firma, was weiß ich. Selbst unser Haustürzylinder hatte sogar 3 Schlüssel … Firmensitz und „Nebensitz“ sind halt ziemlich weit auseinander. Selbst, wenn es einen 2. Schlüssel am Hauptsitz gäbe, käme man da nicht so schnell dran. :frowning:

So viel ich weiß, ist das mit Wissen des Chefs passiert, ja.

Na, dann ruft man den halt einfach mal an. Warum geht das nicht?

Doch, das ginge. Ich dachte nur, dass vielleicht eine E-Mail besser wäre, weil man da emotionslos die Sachlage schildert. :slight_smile: Am Telefon könnte man etwas vergessen, falls einem der Chef ins Wort fällt oder so (kenne den nicht und weiß auch nicht, wie der nach der Kündigung reagiert). Die Kündigung wurde gestern mit der Post verschickt und auch gestern „vorab per E-Mail“, und bis heute erfolgte noch keine Reaktion. Ist vielleicht etwas früh, vielleicht wollen sie sich auch erstmal mit dem Anwalt beraten …

E-Mail an den Chef und dort den gesamten Vorgang schildern und um Mitteilung bitten, wie A vorgehen soll, um seiner/ihrer Verpflichtung nach Arbeitsleistung nachkommen zu können, da A nicht gewillt sei, sich für Fremdverschulden Urlaubstage anrechnen zu lassen.

A könnte z.B. vorschlagen, eine Türöffnung durch Schlosser und erneut anderes Schloß einbauen zu lassen, aber das muß A nicht unbedingt tun, darauf müßte der Chef von selber kommen. :wink:

Wenn der Arbeitsweg nicht allzu lang ist, jeden Morgen um 9.00 h vor der Tür stehen, am besten mit einem Zeugen oder wenigstens Selfie machen. 10.00 h Mail an den Chef, daß A „heute wieder nicht ins Büro reinkam“.

Die Frage, ob Urlaubstage oder nicht, dürfte doch erst zum Ende der Kündigungsfrist eine Rolle spielen.
Insoweit könnte A erstmal abwarten, was der Chef auf die E-Mail antwortet bzw. ob er überhaupt antwortet.

Parallel dazu könnte A auch schonmal auflisten, wieviel Urlaub ihm/ihr in 2021 zusteht, dazu den evtl. Resturlaub aus 2020, und dem Chef mitteilen, daß somit am xx.xx.2021 der letzte Arbeitstag von A sein wird und um Bestätigung bitten.
Wenn da nix kommt, dann ist immer noch genügend Zeit, einen Anwalt einzuschalten.

Gruß

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Hallo,

wie schon mehrfach geschrieben, den AG verständigen, seine Arbeitskraft beweisbar anbieten (da ist ein Mail schon besser als ein Anruf) und ihn auffordern, den Zugang zum Arbeitsplatz zu gewährleisten. Kommt der AG dieser Aufforderung nicht nach, kommt er in den sog. „Annahmeverzug“ gem. § 615 BGB:
§ 615 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Dann besteht Vergütungspflicht auch dann, wenn keine Arbeitsleistung erbracht werden kann.

Und auch ein Wintereinbruch ist - egal unter welchen Umständen - kein Grund, denn das fällt unter den ebenfalls im § 615 BGB genannten Grund des „Betriebsrisikos“

&tschüß
Wolfgang

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Danke, auch an Gudrun für die weitere Antwort. Dann werde ich darauf drängen, dass Person A heute die vorbereitete E-Mail so schnell wie möglich verschickt.

Bitte berichte mir/uns, wie das Ganze weiterging.

Gruß

Ich bin gerade auf 180. :face_with_symbols_over_mouth: Es wird nichts wirklich zu berichten geben, weil die betroffene Person sich dagegen entschieden hat, die E-Mail zu schreiben oder überhaupt etwas zu unternehmen. Wer nicht will, der hat schon, aber ich habe ihr gesagt, dass sie auch nicht um Rat fragen soll, wenn sie keinen haben will. Es ist ja nicht so, dass ich hier rumsitze und auf „Arbeitsaufträge“ warte, ich habe durchaus genug zu tun. :imp:

Viele Grüße
Christa

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Wie (manchmal) bei w-w-w.
(Muß grad an den ebay-Fall mit dem 700er-Handy denken.)

Ach nee! :wink:
Du „lauerst“ doch auch auf neue Fragen, dann isses eigentlich egal, ob die aus dem Real Life oder aus dem Netz kommen.
:wink:

Hallo Wolfgang, ich hätte da noch eine Frage, vielleicht kannst du dazu etwas sagen (jemand anders, der sich auskennt, gerne auch, aber bite nur Wissen und keine Spekulationen, spekulieren kann ich selbst).

Heute kam die „Antwort“ auf die Kündigung der Person A.
„hiermit bestätigen wir den frißtgemäßen (sic!) Eingang Ihrer Kündigung zum 31.03.2021. Unter Anrechnung Ihres Jahresurlaubes sind Sie ab sofort beurlaubt.“

Was bedeutet das? Es kann doch nur der Jahresurlaub, der ihr bis zum 31.03.2021 zugestanden hätte, angerechnet werden, oder? Der Rest wäre nur „Freistellung“.

Ich habe das hier gefunden, verstehe es aber nicht ganz (nur dass die Formulierung im heutigen Schreiben eigentlich auch unwirksam ist): https://fachanwalt-arbeitsrecht.de/freistellung-unter-anrechnung-des-urlaubs/

Dort war es aber eine arbeitgeberseitige Kündigung. Deswegen die Frage: dürfte der Arbeitgeber, wenn ihm danach ist, auch den gesamten Jahresurlaub anrechnen? D. h., wenn Person A eine andere Stelle antritt, dass sie in diesem Jahr keinen Urlaubsanspruch mehr hätte?

Dies nur so für mein Verständnis, Person A tut nach wie vor, was sie für richtig hält. :roll_eyes:

Viele Grüße
Christa

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