Welche Rechte hat alter Arbeitnehmer?

Hallo zusammen,
ich bin seit 1 Jahr ca in Elternzeit, diese läuft noch bis März 2021. Ich wollte gern in der Elternzeit arbeiten, allerdings hat mein jetziger Arbeitgeber keinen platz für mich und hat vorgeschlagen, dass ich solang bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten kann. meine frage ist, wenn ich jetzt bei einem neuen Arbeitgeber anfange, kann mich dann mein jetziger AG zb während meiner Tätigkeit abziehen? oder muss er dafür bis zum ende der elternzeit warten, sodass ich in ruhe bei der neuen Stelle arbeiten kann? und was wäre zb wenn ich jetzt die neue stelle antrete und ich zb beim alten AG kündigen möchte, muss ich dann in dieser 4 wöchigen Kündigungsfrist beim neuen AG aufhören?

ich hoffe ich habe mich halbwegs verständlich ausdrücken können.

Hallo, der alte AG kann Dich nicht in der Elternzeit plötzlich herbeibeordern. Er müsste ggf. bis zum Ende der Elternzeit warten.

Wieso solltest Du beim neuen Arbeitgeber aufhören, wenn Du beim alten kündigst ?

Viel Glück

Barmer

Hallo,

hast Du bei Deinem AG formal Teilzeitarbeit beantragt ?
Falls ja, wann (vor oder während der Elternzeit ?

Wieviel Beschäftigte hat Dein Betrieb?

Gibt es im Betrieb einen BR/PR ?

Gilt ein Tarifvertrag ?
Falls ja, welcher?

Hast Du Rechtsschutz im Arbeitsrecht (durch Gewerkschaftsmitgliedschaft oder private RSV)?

Wie schon geschrieben, darf Dein AG eine festgelegte Elternzeit nicht einseitig ändern. Grundsätzlich darfst Du auch ein zweites Arbeitsverhältnis im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (u.a. BEEG, ArbZG) haben.

&Tschüß
Wolfgang

Ich empfehle Ihnen, die für Ihren Betrieb zuständige Gewerkschaft aufzusuchen. Dort findest Du immer einen Rechtsberater. Vielleicht gibt es auch für Deine Branche einen besonderen Tarifvertag, der dieses Problem regelt. MfG WeCo

Weil ich ja eine 4 wöchige Kündigungsfrist beim Alten AG habe, soweit ich weiß. Bsp ich arbeite bereits beim neuen AG seit ein paar Monaten. Es gefällt mir so gut da, dass ich mich dazu entscheide da zu bleiben. Dann kann ich beim Alten AG kündigen…habe aber eine 4 Wochen Frist. Muss ich dann beim neuen AG aufhören für diese 4 Wochen?

Nein ich habe keine Teilzeit beantragt, ich hätte die Möglichkeit bei ihm wieder zu arbeiten, allerdings nicht du den Zeiten, die ich kann. Deswegen hat er mir vorgeschlagen, in der Elternzeit solange wo anders zu arbeiten.

Das mit dem Rechtsschutz weiß ich leider nicht.

Vielen Dank. Ich werde mich erkundigen

Hallo WeCo,

was der Verweis auf den TV für das Ursprungsproblem bedeuten soll, bleibt Dein Geheimnis.
§ 15 BEEG ist unabdingbar, kann also durch TV nicht zum Nachteil des AN verändert werden. Somit bleibt es bei der gültigen Vereinbarung ohne Arbeitsverpflichtung bis zum vereinbarten Ende der Elternzeit. Der AG hat kein „Rückrufrecht“ vor Ablauf der Elternzeit.

@olesja: Elternzeit ist eine der wenigen Ausnahmen, bei der ein Zweitarbeitsverhältnis der ausdrücklichen Zustimmung des Haupt-AG unterliegt.
Auch dieses Zweitarbeitsverhältnis darf nur in der Grenze des §15 Abs. 4 BEEG ( max. 30 Std/Woche) abgeschlossen werden, da sonst der Anspruch auf Elterngeld sofort endet.
Wenn der AG also zustimmt, kannst Du zB bei einem anderen AG einen bis zum Ende der Elternzeit befristeten Arbeitsvertrag schließen.
Auch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist möglich. Dann mußt Du eben rechtzeitig zum Ende der Elternzeit kündigen.

&Tschüß
Wolfgang

Vielen Dank, das hilft mir weiter :slight_smile: