Vor kurzem wurde mein Führerschein nach einer Verkehrskontrolle von der Polizei sichergestellt (Sicherstellungsprotokoll vorhanden). Alkoholtest viel mit 0,0 Promille gut für mich aus, einen Urintest hatte ich verweigert und ging mit zur Wache zur Blutentnahme da verdacht auf ein Verstoß gegen BtMG bestand (Blutwerte wurden mir noch nicht mitgeteilt).
Nach 48 Std. sollte ich den Führerschein wieder abholen dürfen, als ich dies jedoch tun wollte verlangte der Polizist einen Urintest von mir damit er mir den Führerschein wieder aushändigt.
Nun meine Frage, darf er diesen Test von mir gegen Herausgabe des Führerscheins verlangen?
und du hast doch bestimmt direkt gefragt, ob der richter schon dazu befragt wurde. am besten ab zum anwalt…
Hallo LordVader1974,
warum machst du denn so ein Wind,leg doch einfach den Urin-Test auf den Tisch und Fertig ist die Sache.
Du hast doch nichts zu verbergen. Oder ???
Gruß
MückeHH
warum machst du denn so ein Wind,leg doch einfach den
Urin-Test auf den Tisch und Fertig ist die Sache.Du hast doch nichts zu verbergen. Oder ???
Stimmt. Dann können wir eigentlich gleich jeden mit einem GPS-Sender ausstatten und eine Gendatenbank von allen anlegen.
Diese Sprüche die du hier bringst haben mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Exekutives Handeln hat auf Rechtsgrundlagen zu basieren und deswegen sind die hier gestellten Fragen auch begründet - ganz abgesehen davon, dass es hier in diesem Forum darum geht Fragen zu stellen und Antworten zu bekommen, und keine Schaumschlägerei wie von dir.
Verlange Rechtsmittelbelehrung
Guten Abend
das Handeln der Polizei hat sich in einem Rechtsstaat am Recht zu orientieren. Verlange also eine Rechtsmittelbelehrung = auf welcher gesetzlichen Grundlage das beabsichtigte Handeln beruht und bei welcher Instanz Du Einspruch dagegen einlegen kannst.
Wenn die Polizei gesetzeskonform handelt ist grundsätzlich dagegen nichts einzuwenden. Und wenn Du nicht bereit bist, von Deinen Rechtsmitteln Gebrauch zu machen, sollst Du Dich nicht beklagen.
Beste Grüsse
Urs Peter
Ich kenn´ ja jetzt die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland nicht so gut (Österreicher), aber müßte nicht zumindestens ein „begründeter Verdacht“ bestehen, um die Abgabe einer Urinprobe verlangen zu können ?
Gruß
nicolai
aber müßte nicht zumindestens ein
„begründeter Verdacht“ bestehen, um die Abgabe einer Urinprobe
verlangen zu können ?
Hallo,
verlangen kann die Polizei viel, bekommen tut sie hoffentlich nichts. So zuverlässig sind die Tests nicht. Den Test würde ich grundsätzlich verweigern.
In Deutschland sind die Tests wo der Betroffene mitwirken muss, freiwillig.
Auch der Alkoholtest, sprich blasen ist im Gegensatz zu Österreich freiwillig.
Bei begründeten Verdacht kann aber durch einen Richter eine Blutprobe angeordnet werden. Wenn kein Richter erreichbar ist, auch durch die Polizei wegen Gefahr in Verzuge.
Gruß
Nostra
Staatsbürger in Uniform
Servus,
neugierhalber: Hast Du die ViKa von dwvw mal angeschaut? Mir deucht, Du irrst Dich ziemlich gründlich in der Adresse.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
hallo.
Bei begründeten Verdacht kann aber durch einen Richter eine
Blutprobe angeordnet werden. Wenn kein Richter erreichbar ist,
auch durch die Polizei wegen Gefahr in Verzuge.
verstehe ich nicht: was denn für eine gefahr? daß man am nächsten tag nichts mehr nachweisen kann? für wen ist das gefährlich?
gruß
michael
verstehe ich nicht: was denn für eine gefahr? daß man am
nächsten tag nichts mehr nachweisen kann? für wen ist das
gefährlich?
Hallo,
genau das z.B. sich Alkoholwerte zum Tatzeitpunkt nicht mehr genau bestimmen lassen. Das ist eine Gefahr.
Imho ist „Gefahr in Verzuge“ eine der meisten missbräuchlich verwendeten Maßnahmen, eine Begründung egal wie hanebüchen findet sich immer.
Gruß
Nostra
Das ist eine der typischen „amtsdeutschen“ Formulierungen, wie etwa „Amtshandlung“, „glaublich versichern“, „Ermessensentscheid“, „Perlustrierung“, „in Gewahrsam nehmen“, „sicherstellen“ und ähnlicher sprachlicher Unsinn, den der metternich´sche, bzw. bismarck´sche Amtsschimmel gerne vor sich hin wiehert, auf daß der gemeine Bürger auch ja bemerke, daß die Sprache der Obrigkeit die seine nicht ist…und es ihm/ihr darob an der gebotenen Servilität und Ehrfurcht im Umgange mit selbiger nicht gebreche…
Gruß )
nicolai
„Wenn ich so jemand wäre, wie Sie glauben, daß ich bin, weil ich so aussehe, wie sie glauben, daß jemand aussieht, wenn er das ist, was Sie glauben, daß ich bin, dann würde ich wohl nicht so aussehen, wie ich aussehe, damit Sie nicht glauben, daß ich bin, was ich dann wäre…“ o. ä. „Anmerkungen“ haben sich des öfteren bei heimischen Personalkontrollen sehr bewährt, bzw. das „Sprachniveau“ der „Amtshandlung“ sehr schnell auf „allgemeinverständlich“ zurückgeschraubt… )