Welche Rechte hat ein Parteivorsitzender?

Hallo Freunde

Welche Rechte hat ein Parteivorsitzender im normalen Leben und in der Arbeitswelt?? Ob derjenige Kündbar ist oder Schutz genießt wenn er als Parteivorsitzender in einer Partei tätig ist u.s.w

Ich suche ein Buch oder Webseite das ein know-how über Parteivorsitzenden gibt auf was man achten muss und welche vorteile und nachteile man als Parteivorsitzenden hat.

MFG
M.I

Hallo,

Welche Rechte hat ein Parteivorsitzender im normalen Leben und

Fast alle, die jeder Bürger auch hat. Wenn die Partei etwas größer/bekannter ist kommt jedoch eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte in Betracht.

in der Arbeitswelt?? Ob derjenige Kündbar ist oder Schutz
genießt wenn er als Parteivorsitzender in einer Partei tätig
ist u.s.w

Bei Tendenzbetrieben ist eine Kündigung denkbar, aber auch bei anderen kann man sich fragen, inwiefern sich eine solch große Aufgabe noch mit den Pflichten des Arbeitnehmers vereinbaren lässt.

Ich suche ein Buch oder Webseite das ein know-how über
Parteivorsitzenden gibt auf was man achten muss und welche
vorteile und nachteile man als Parteivorsitzenden hat.

Vorteile per se erstmal keine. Das „Buch“, das du suchst, findest du hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/partg/index.html

Gruß

Anwar

Hallo,

Vorteile per se erstmal keine.

wobei in der Satzung durchaus etwas festgelegt sein kann. Denkbar ist etwa, daß die Stimme des Parteivorsitzenden bei Stimmengleichheit in internen Abstimmungen ausschlaggebend ist.
Ob z.B. eine (oft symbolische) Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Parteiveranstaltungen ein Vorteil ist, ist Ansichtssache. In der „Partei der ALG2-Empfänger“ sieht das sicher anders aus, als in der „Partei der Millionäre“.

Cu Rene

Hi,

Vorteile per se erstmal keine.

wobei in der Satzung durchaus etwas festgelegt sein kann.

es ging dem Frager ausdrücklich um Vor- oder Nachteile außerhalb der Partei. Im täglichen Leben und im Beruf.

Gruß Rainer

Hallo,
ein Parteivorsitzender hat im „normalen“ Leben keinerlei Vorteile, auch keinen Kündigungsschutz. Lediglich im öffentlichen Dienst gibt, oder gab es mal die Regelung dass ein Mandatsträger, also auch kein Parteivorsitzender, sondern Mitglied einer kommunalen Vertretung (Stadtrat, Gemeinderat o.ä.) nicht versetzt werden konnte. auch innerhalb der Partei hat ein Vorsitzender keine Allmachtstellung, er ist meist schneller wieder „abgesägt“ wie ihm lieb ist. Siehe F.D.P.
Im übrigen gibt esu mfagreiche Literatur bei den Parteinahmen Fortbildungsinstituten wie der Konrad-Adenauer-Akademie in Wesseling.
die Parteien geben auch gerne Auskunft bzw. die Abt. Öffentlichkeitsarbeit der Ministerien auf Bund und Länderebene.
Gruß
Kaiserpfalz