Guten Tag,
ich hoffe ich bin hier richtig. Ich wohne in einem Privatweg und bin Eigentümer einer Doppelhaushälfte. Der Privatweg ist nicht öffentlich gekennzeichnet. Er gehört zu1/7 mir. Alle in dem Weg sind Eigentümer Ihrer Häuser und anteilig des Weges.
Es handelt sich um einen schmalen graden Weg. Am Ende des Weges geht es zum einem zu meiner Zufahrt, zum anderen endet dort der gepflasterte Weg und dann beginnt eine kleine rechteckige mit Rasen versehene Fläche. Diese Fläche muss ich z.b. in Anspruch nehmen wenn ich aus meiner Einfahrt rausfahren will, denn nur so kann ich wenden.
Von der Größe der Fläche können dort theoretisch 2 Autos parken. Nur zum Größenverhältnis.
Die einzigen Parteien, die diese Fläche pflegen sind meine genau gegenüberliegende Nachbarin und ich.
Die Fläche wird derzeit belegt durch einen Eigentümer, der meint seinen Anhänger nun dauerhaft dort stehen zu lassen und des Weiteren kommt es gehäuft vor, dass ein anderer Nachbar dort sein Auto den ganzen Tag und/oder Nacht dort parkt. Obwohl er die Möglichkeit hat in seiner eigenen Einfahrt zu parken. Weiterhin sind oben an der Straße genug freie kostenlose Parkplätze.
Zum einem behindert mich dieses parken wenn ich aus meiner Einfahrt fahre und zum anderen geht der Rasen kaputt.
Der Nachbar mit dem Anhänger meinte, da ihm der Weg anteilig gehört, kann er dort auch dauerhaft parken. Ist dies rechtens? Er kann doch nicht einfach einen Teil des Weges dauerhaft beschlagnahmen und meinen er hätte genau auf dieses Stück Anspruch.
Weiterhin kann es sein, dass diese Fläche gekennzeichnet ist als Wendekreis. Aber das konnte ich den Unterlagen nicht entnehmen.
Können Sie mir vielleicht weiterhelfen und gibt es Paragraphen die man hierfür anwenden kann? Vielen Dank!
MFG