Welche Rechte/Pflichten bei privaten anteiligen Weg?

Guten Tag,
ich hoffe ich bin hier richtig. Ich wohne in einem Privatweg und bin Eigentümer einer Doppelhaushälfte. Der Privatweg ist nicht öffentlich gekennzeichnet. Er gehört zu1/7 mir. Alle in dem Weg sind Eigentümer Ihrer Häuser und anteilig des Weges.

Es handelt sich um einen schmalen graden Weg. Am Ende des Weges geht es zum einem zu meiner Zufahrt, zum anderen endet dort der gepflasterte Weg und dann beginnt eine kleine rechteckige mit Rasen versehene Fläche. Diese Fläche muss ich z.b. in Anspruch nehmen wenn ich aus meiner Einfahrt rausfahren will, denn nur so kann ich wenden.

Von der Größe der Fläche können dort theoretisch 2 Autos parken. Nur zum Größenverhältnis.

Die einzigen Parteien, die diese Fläche pflegen sind meine genau gegenüberliegende Nachbarin und ich.

Die Fläche wird derzeit belegt durch einen Eigentümer, der meint seinen Anhänger nun dauerhaft dort stehen zu lassen und des Weiteren kommt es gehäuft vor, dass ein anderer Nachbar dort sein Auto den ganzen Tag und/oder Nacht dort parkt. Obwohl er die Möglichkeit hat in seiner eigenen Einfahrt zu parken. Weiterhin sind oben an der Straße genug freie kostenlose Parkplätze.

Zum einem behindert mich dieses parken wenn ich aus meiner Einfahrt fahre und zum anderen geht der Rasen kaputt.

Der Nachbar mit dem Anhänger meinte, da ihm der Weg anteilig gehört, kann er dort auch dauerhaft parken. Ist dies rechtens? Er kann doch nicht einfach einen Teil des Weges dauerhaft beschlagnahmen und meinen er hätte genau auf dieses Stück Anspruch.

Weiterhin kann es sein, dass diese Fläche gekennzeichnet ist als Wendekreis. Aber das konnte ich den Unterlagen nicht entnehmen.

Können Sie mir vielleicht weiterhelfen und gibt es Paragraphen die man hierfür anwenden kann? Vielen Dank!

MFG

Hallo!

Was mir gleich auffiel, wieso muss man eine Rasenfläche zum einfahren/ausfahren von seinem Stellplatz auf Eigenland mitbenutzen ?

Das erschließt sich mir nun überhaupt nicht.
Entweder es handelt sich um eine reguläre und dort vorgesehene Einfahrt oder nicht. Es war bestimmt nicht vorgesehen das man über eine Rasenfläche fahren muss.

Kann es ein, man hat sich den Stellplatz nachträglich geschaffen, es war keiner vorgesehen ? Man sollte auf einem gemeinsamen Stellplatz parken ?

Und mal am Rand, das Abstellen eines Hängers oder PKW schädigt den Rasen, das Überfahren von Dir selbst aber nicht ?
Auch das erschließt sich mir nicht.

Und ohne einen Lageplan kommt es bei solchen Fragen immer zu Verständnisproblemen. Man kann das nie so genau beschreiben dass es für alle „sichtbar“ wird.

Grundsätzlich gehört allen Anliegern alles gemeinsam und sie müssen auch gemeinsam darüber beschließen.

Und wenn der Rasen Gemeinschaftsland ist, dann müssen ihn auch alle unterhalten und pflegen (mähen etwa). Bzw. alle müssen sich an diesen Kosten beteiligen, wenn das ein Gärtner macht.

Aber all das beschließt die Eigentümergemeinschaft.

Und noch eins, wenn man wirkllich so schlecht einfahren könnte, dann müssten das doch auch die Anlieger erkennen und einsehen, sie sind ein Hindernis für Dich. Wie kann es darüber eigentlich Meinungsverschiedenheit geben ?

Rechtlich ist da nichts zu machen, das ist alles Gemeinschaftsrecht untereinander. Da hilft niemand von Gemeinde oder offizieller Seite.
Es sei denn, die offentliche Sicherheit(Feuerwehrzufahrt z.B.) wäre betroffen.

Übrigens, dass die Fläche als Wendekreis geplant und gedacht war kann sehr gut sein. Oder auch für Feuerwehrfahrzeuge oder sonstigen Anlieferverkehr (Heizöl-LKW etwa).

Zwar gehört jedem der Weg zu 1/7 Anteil, aber keinem ist ein Stück direkt zugeordnet, auch nicht das vor seinem Haus. Und keiner darf es einfach so nutzen als sei es so.

Gibt’s keinen Beschluss ? Dann sollte man mal einen herbeiführen.

MfG
duck313

Hallo,
ich nehme an, die Rasenfläche ist eine Art Baumscheibe oder Verkehrsberuhigung und Teil des Miteigentums?

Diese Flächen regeln sich nach dem Gemeinschaftsrecht des BGB (745 ff BGB). Im wesentlichen heisst das Mehrheitsbeschluss und keiner darf etwas verlangen oder tun, das den grundsätzlichen Zweck der Fläche beeinträchtigt. Ich gehe davon aus, dass bislang keinerlei derartige Beschlüsse oder Beschränkungen aus den Kaufverträgen existieren.

Das Ding ist dann offenbar eine normale Privatstraße, also eine bauordnungsrechtlich nötige Erschließungsanlage für die anliegenden Gebäude. Da für sowas kein Bauträger übermäßig viel Fläche opfert, schließt das in aller Regel das Parken aus, da zu eng. Die Feuerwehr und die Müllabfuhr könnten dann schon mal auf andere Gedanken kommen, wenn da was im Weg steht (erstere auf „gewaltsame“ Räumung, zweitere auf Wiedernachhausefahren). Dumm nur wenn mal ein Retungswagen die entscheidenden Minuten zu lange braucht wegen so einem Reihenhaushansel.

Restflächen mit Rasen sind natürlich ärgerlich. Sie haben aber (wenn sie mitten in der Straße liegen) in der Regel den Sinn, den Verkehr zu verlangsamen und Begegnungsverkehr zu reduzieren (weil die Straßen in der Regel zu eng sind). Daswürden sie auch erfüllen, wenn darauf geparkt wird.

Ist die Fläche nicht befestigt, wird sie dadurch natürlich zerstört. Nun könnten die, die sich kümmern, immer die Kosten der Unterhaltung anteilig von den anderen einfordern und umgekehrt natürlich auch argumentieren, dass sie die Pflege, die sie quasi durch „konkludentes Handeln“ im Sinne der Gemeinschaft allein ausüben, dadurch nicht mehr ausüben können. Dabei käme aber nchts raus, da außer euch wohl kaum jemand Interesse an der Pflege hat (weil sieht ja schöner aus - aus Euerm Küchenfenster :wink: Aus den anderen nicht. Die sehen das nicht).

Hier hilft nur eine Miteigentümerversammlung und die Fassung entsprechender Beschlüsse.

Gruß vom
Schnabel