Welche Rechtsform bei Cafe-Eröffnung?

Hallo zusammen.
Ich habe ein Problem.
Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit,
und möchte mich an einem Cafe beteiligen.
Ich werde also in diesem Cafe nicht arbeiten!
Ich werde jedoch Geld einbringen.

Da ich bei meiner Erwerbsminderungsrente nur bis 450Euro pro Monat dazuverdienen darf, weiß ich nun nicht, welche Rechtsform hier sinnvolle wäre.

Ich betreibe das Cafe mit einem Freund (dieser arbeitet Vollzeit, und ist auch nicht am Cafebetrieb vor Ort tätig. Bringt auch nur Geld ein).

Nun überlege ich, das Cafe als GmbH mit meinem Freund zu führen.
Wir stellen Personal ein, und managen im Hintergrund die Organisation.

Wichtig wäre für mich, dass bei einem Gewinn des Cafes, meine Rente nicht in Gefahr kommt. Der GEwinn dürfte also nicht als Einkommen zählen, sondern im Geschäft bleiben und nicht ausbezhalt werden.

Wer kennt sich hier aus?
Was wäre hier sinnvoll???

danke
tom

Hallo Tom,

die GmbH wäre nicht ideal, wenn zwei Personen daran beteiligt sind. Grundsätzlich können Gewinne zwar thesauriert (einbehalten)und erst später ausgeschüttet werden. Es sind aber zwei Gesellschafter da, bei denen möglicherweise unterschiedliche Interessen vorliegen. Ausschüttungen können aber immer nur quotal für beide beschlossen werden. Es gibt eigentlich überhaupt keinen vernünftigen Ratschlag dazu. Wenn wirklich knackig verdient wird, kann man auch auf die Rente verzichten.

Gruß
Wolfgang