Welche Rechtsform für Nebengewerbe: Kleingewerbe, Kaufmann oder UG?

Hallo,

ich bin Vollzeitbeschäftigt und möchte gerne nebenbei ein kleines Label für Wassersport Artikel gründen. Die Artikel sind z B. Handtücher, Taschen, Shirts, etc.

Die Stoffe und Materialien für die Artikel möchte ich über einen Großhändler beziehen und lasse sie dann in Zusammenarbeit mit einer Näherrei herstellen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, welche Rechtsform zunächst die günstigste und unkomplizierteste ist? Ich habe mich schon ein wenig erkundigt und es kommen wohl nur Kleingewerbe, Kaufmann oder UG in Frage, da ich wie gesagt das Gewerbe zunächst nur nebenbei betreiben möchte und im ersten Jahr nicht mit riesigen Umsätzen (unter 10k) rechne.
Ich habe aktuell bereits ein Kleingewerbe mit Ust.ID als Freiberufler (Online Marketing) angemeldet. Da wäre die Frage ob ich das nutzen bzw. in einer Form „erweitern“ kann? Ist ein Eintrag ins Handelsregister zwingend erforderlich oder kann man auch als Kleingewerbe mit Waren handeln ohne da drin zu stehen? Möchte am Anfang den Aufwand, Kosten, etc. so gering wie möglich halten.
Am liebsten würde ich direkt mit meinem bestehenden Gewerbe loslegen aber ich frage mich ob ich damit Waren produzieren und weiter verkaufen darf?

Bin dankbar für Antworten und Erfahrungen.

Danke und beste Grüße!

Servus,

dieses hier:

zeigt, dass es nur einen Weg gibt:

(1) Alles zurück auf Null
(2) Grundlagenkenntnisse erwerben (z.B. IHK-Existenzgründerkurs, damit wenigstens das Aller-allernötigste da ist
(3) Plan von Grund auf neu machen

Wenn Du anders vorgehst, wirst Du mit fliegenden Fahnen untergehen, weil Dir alle Grundlagen fehlen.

Schöne Grüße

MM

Wow Aprilfisch! Ich bin begeistert von deiner konstruktiven Antwort!

Ja. Wer Fragen stellt, wie du es tust, für den sind die genannten Maßnahmen erforderlich.

Und wer Antworten gibt wie du es tust, sollte sich fragen ob er für ein Forum das sich „wer weiß was“ nennt den richtigen Ansatz gewählt hat.

Hallo!

Die Frage lässt sich nicht beantworten, weil der Sachverhalt unklar ist.

Kleingewerbe ist keine Rechtsform, meint vielmehr einen Sachverhalt aus dem Umsatzsteuergesetz http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html und hat mit der Gewerbeanmeldung nichts zu tun. Es ist von der Art des Geschäfts, dem vorzugsweise bedienten Kundenkreis, vom Investitionsvolumen und vom Jahresumsatz abhängig, ob es möglich und sinnvoll ist, die Vereinfachung bei der Umsatzsteuer in Anspruch zu nehmen.

Was denn nun - Gewerbetreibender oder Freiberufler?
Mit volksmundlicher Beschreibung von Sachverhalten und Vorhaben läufst Du Gefahr, Schaden zu nehmen. Daher ist der Rat von Aprilfrisch, zunächst einen Existenzgründerkurs zu belegen, nicht verkehrt.

Hier https://www.service-bw.de/web/guest/lebenslage?p_p_id=details_WAR_suchegui&p_p_lifecycle=0&p_r_p_-358194435_id=5000334&p_r_p_-358194435_t=lebenslage&p_r_p_-358194435_title=FreiberuflicheodergewerblicheTC3A4tigkeit&_details_WAR_suchegui_tab=0 findest Du Erläuterungen zum Unterschied von gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit. Was aber ein Kleingewerbe ist - hmpf - man kann ein Gewerbe jedenfalls nur als solches bei der Gemeinde anmelden. Im Unterschied dazu braucht man zur Ausübung eines freien Berufes keine Anmeldung bei der Gemeinde, kann Millionenumsatz ohne Umsatzsteuer realisieren, aber je nach Art der freiberuflichen Tätigkeit kann es auch sinnvoll sein, Umsatzsteuer zu bezahlen. Guck selbst, ob Du unter Katalogberufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG fällst https://dejure.org/gesetze/EStG/18.html .

Gruß
Wolfgang

Er hat nicht ganz unrecht, dass aus deiner Frage offensichtlich wird, dass du Begriffe und Kategorien ziemlich durcheinanderwirfst.

Wenn du deine kaufmännischen Obliegenheiten selbst wahrnehmen willst, dann wäre ein tieferer Einstieg in die Materie wirklich ratenswert. Wenn du das nicht willst, dann bliebe immer noch der Weg zum Steuerberater, der hilft dir, aber der kostet natürlich auch ein bißchen Geld.

Hallo Wolfgang,

danke für deine ausführlich Antwort!

Ich versuche mich nochmal zu erklären:
Ich hatte beim Finanzamt eine Freiberuflichkeit angemeldet, der ich nebenberuflich nach Kleinunternehmerregelung nachgehen wollte. Da der Auftraggeber, für den ich meine Dienstleistungen hauptsächlich ausgeführt habe, jedoch in Portugal sitzt musste ich eine Umst.ID beantragen um eine rechnung ins Ausland zu stellen. Zumindest hat man mir das damals so gesagt.
Ich habe mich damals nicht so viel mit dem Thema beschäftigt. Bin zum Finanzamt und habe die Umst.ID beantrag und diese auch zugewiesen bekommen.

Jetzt würde ich gerne wissen, ob ich mit dieser Umst.ID ggf. auch gewerblich handeln darf? Deinem Artikel den du gepostet hast ist dem wohl nicht so.

Selbstverständlich muss ich mich auf dem Gebiet, wenn es konkreter wird, noch einmal etwas weiter bilden. Dachte mir nür über diesen Weg ein paar nützlich Infos zu bekommen. Da ich voll berufstätig bin, kann ich leider nicht mal ebenso nebenbei zum Gewerbeamt und mich da beraten lassen.

Danke daher für die Infos.

Beste Grüße,

BB

Dann viel Spaß mit deinem neuen Unternehmen.

Garantiert nicht, da Kleingewerbe keine Rechtsform ist. Deine Fragestellung zeigt, dass dir massive Grundlagenkenntnisse fehlen bzw. du falsche Informationen hat. Das kann man kaum hier in 100 Zeilen aufdröseln. Deswegen schließe ich mich Aprilfisch an: Hole dir eine ordentliche Beratung.

Gruß,
Max

Ähm … wie kommst du da drauf? Freiberuflicher unterliegen den gleichen Umsatzgrenzen wie Gewerbetreibenden., was die Kleinunternehmeregelung betrifft.

Ist das mal wieder die Verwechslung mit den Heilberufen, die zwar auch Freiberufler sind, für die aber nochmal eigene Regelungen gelten?

Gruß,
Max

Hallo!

Ja, sofern der Freiberufler die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Muss er aber nicht und wäre in vielen Fällen selbst dann nicht schlau, wenn die entsprechende Umsatzgrenze nicht überschritten wird. Freiberufler (Angehörige der freien Berufe nach § 18 EStG) sind nicht per se „Kleinunternehmer“ mit Bonsai-Umsatz, können vielmehr Umsatz in beliebiger Höhe realisieren, so lange sie unter die Katalogberufe oder ähnliche Tätigkeiten fallen oder aus irgendwelchen Gründen auf den Freiberufler-Status verzichten.

Der Volksmund versteht unter Freiberufler zuweilen etwas anderes als das EStG. Da werden schon mal Leute, die Gewerbliches in kleinem Umfang nebenbei betreiben, als Freiberufler bezeichnet, was eben falsch und nicht sehr hilfreich ist, wenn man eine Fallkonstellation durchschauen möchte.

Die Kleinunternehmerregelung kommt nur für Selbständige mit max. 17.500 € Jahresumsatz in Betracht, die nicht nennenswert investieren, nur wenig Material/Ware einkaufen und insbesondere hauptsächlich nicht vorsteuerabzugsberechtige Kundenkreise bedienen.

Gruß
Wolfgang

Sorry, das musst Du mir erklären. Ich bin jetzt 15 Jahre freiberuflich tätig, haben einen sehr guten Steuerberater - aber dass ich Umsätze in Millionenhöhe realisieren könnte, ohne unter die Umsatzsteuer zu fallen, habe ich noch nie gehört. Und ja: Ich bin WIRKLICH freiberuflich tätig. :slight_smile:

Alles übrige, was Du schreibst, beantwortet meine Frage nicht. Die lautet ganz simpel: Wo steht, dass ein Freiberufler „Millionenumsatz ohne Umsatzsteuer realisieren“ kann.

Ich brauche weder eine Exkurasion über den Volksmund noch über die Kleinunternehmeregelung. Nur eine Antwort auf die eine Frage. :slight_smile:

Gruß,
Max