Welche Rechtsschutzversicherung ist zuständig?

Hallo,

am 15.02. endete der Vertrag bei der RSV 1. Ab dem 16.02. ist man bei RSV 2 versichert.

Jetzt gab es am 10.02. einen Schadensfall für die RSV. Dieser wurde aber erst nach dem 15.02. der RSV 1 gemeldet.

Gehen wir jetzt mal davon aus, dass es ein Fall ist, über den RSV 1 und auch 2 auch eine Kostenzusage für die Erstberatung erteilt, ist jetzt RSV 1 oder RSV 2 zuständig? 1, weil der Schadensfall während der Vertragslaufzeit bei 1 entstanden ist oder 2, weil man den Schadensfall erst gemeldet hat, als schon der Vertrag bei 2 anfing, zu laufen?

Wenn jetzt 1 für die Erstberatung zuständig ist, ist dann auch 1 für die Kostenzusage für das weitere Vorgehen des Anwalts zuständig, eben weil 1 schon die Erstberatung übernommen hat oder 2, weil das weitere Vorgehen nach der Erstberatung ein neuer Fall ist und in die Vertragslaufzeit von 2 fällt?

Gruß

Hallo!

Grundsätzlich ist immer Schadenseintritt wichtig. Und der lag zu einem Zeitpunkt als man noch bei der 1. VS versichert war.
Also muss auch sie regulieren.

VS 2 würde m.E. nie haften oder auch nur die Beratung bezahlen, wenn sich der Fall VOR dem 16. 2. zugetragen haben sollte. 

Die verspätete Meldung lasse ich mal unbewertet.  Das könnte natürlich Ärger mit VS 1 geben. Aber VS 2 würde m.E. nach nie den alten Fall regulieren .

MfG
duck313

Hallo,

Die verspätete Meldung lasse ich mal unbewertet.

Es gibt definitiv keinen Ärger mit der RSV 1, da die Schadensmeldung unverzüglich nach Kenntnis des Schadensfalls erfolgte.

Gruß
vdmaster