Hallo,
am 15.02. endete der Vertrag bei der RSV 1. Ab dem 16.02. ist man bei RSV 2 versichert.
Jetzt gab es am 10.02. einen Schadensfall für die RSV. Dieser wurde aber erst nach dem 15.02. der RSV 1 gemeldet.
Gehen wir jetzt mal davon aus, dass es ein Fall ist, über den RSV 1 und auch 2 auch eine Kostenzusage für die Erstberatung erteilt, ist jetzt RSV 1 oder RSV 2 zuständig? 1, weil der Schadensfall während der Vertragslaufzeit bei 1 entstanden ist oder 2, weil man den Schadensfall erst gemeldet hat, als schon der Vertrag bei 2 anfing, zu laufen?
Wenn jetzt 1 für die Erstberatung zuständig ist, ist dann auch 1 für die Kostenzusage für das weitere Vorgehen des Anwalts zuständig, eben weil 1 schon die Erstberatung übernommen hat oder 2, weil das weitere Vorgehen nach der Erstberatung ein neuer Fall ist und in die Vertragslaufzeit von 2 fällt?
Gruß