Folgendes Szenario…
Hausverwaltung veranlaßt Auswechslung der Wasserzähler im Neben!Haus,im Haus der Mieters wird am nächsten! Tag ausgewechselt.Durch die Wasserabstellung dort wird gleichzeitig/(versehentlich) im Haus des Mieters das Wasser gleichfalls abgestellt,weil das ein Strang ist.
Bei Wiederzufuhr des Wassers(im Nebenhaus)geht plötzlich ein ungehinderter,heftiger Wasserstrom durch die Toilette des Mieters.Er kann das Wasser auch nicht abstellen,da alle vorhandenen Drehlinge (Toilette,Waschbecken) nicht zu bewegen sind.Das heftige Wasserdurchfließen hört nicht auf,Mieter versucht Hausmeister vergeblich zu erreichen,und auch Vermieter ist nicht erreichbar.Mieter beschließt deshalb Klempner Notdienst anzurufen und zu beauftragen,Schaden zu beseitigen.Firma sagt,das kostet pauschal sowieso erstmal 350Euro,plus eventuelle Materialkosten.Mieter willigt ein,was soll er auch tun.Klempner kommt,macht Reparatur-Protokoll.
Mieter hat bereits Vermieter informiert,welcher meint,daß die hausverwaltung(die die Rechnung zugeschickt bekam) den Notdienst anrufen wird und dem Mieter dann das geld überweisen wird.Hausverwaltung sieht jedoch keinen Notfall,und sagt,der Mieter hätte ja das Wasser abstellen können…Die Reparatur des Spülkastens läge im „Sondereigentum“.
Grundlegende Frage…welche „Seite“ kann/soll zur finanziellen Begleichung des Betrages rechtlich herangezogen werden.
Bitte um sachdienliche Hinweise,vielen Dank.
Gruß,David