Welche Seite zahlt Notdienst-Reparatur?

Folgendes Szenario…
Hausverwaltung veranlaßt Auswechslung der Wasserzähler im Neben!Haus,im Haus der Mieters wird am nächsten! Tag ausgewechselt.Durch die Wasserabstellung dort wird gleichzeitig/(versehentlich) im Haus des Mieters das Wasser gleichfalls abgestellt,weil das ein Strang ist.
Bei Wiederzufuhr des Wassers(im Nebenhaus)geht plötzlich ein ungehinderter,heftiger Wasserstrom durch die Toilette des Mieters.Er kann das Wasser auch nicht abstellen,da alle vorhandenen Drehlinge (Toilette,Waschbecken) nicht zu bewegen sind.Das heftige Wasserdurchfließen hört nicht auf,Mieter versucht Hausmeister vergeblich zu erreichen,und auch Vermieter ist nicht erreichbar.Mieter beschließt deshalb Klempner Notdienst anzurufen und zu beauftragen,Schaden zu beseitigen.Firma sagt,das kostet pauschal sowieso erstmal 350Euro,plus eventuelle Materialkosten.Mieter willigt ein,was soll er auch tun.Klempner kommt,macht Reparatur-Protokoll.
Mieter hat bereits Vermieter informiert,welcher meint,daß die hausverwaltung(die die Rechnung zugeschickt bekam) den Notdienst anrufen wird und dem Mieter dann das geld überweisen wird.Hausverwaltung sieht jedoch keinen Notfall,und sagt,der Mieter hätte ja das Wasser abstellen können…Die Reparatur des Spülkastens läge im „Sondereigentum“.

Grundlegende Frage…welche „Seite“ kann/soll zur finanziellen Begleichung des Betrages rechtlich herangezogen werden.
Bitte um sachdienliche Hinweise,vielen Dank.

Gruß,David

Hallo!

Mieter hat NUR einen Ansprech-und Vertragspartner,seinen Vermieter.

da es sich anscheinend um eine Eigentumswohnanlage handelt,gibt es auch Sondereigentum.
Alles in der der Mietwohnung ist Sondereigentum,zuständig ist nur der Eigentümer,hier gleichzeitig Vermieter.
Also wird der auch Reparatur/Austausch von Wasserarmaturen alleine tragen müssen.
Denn die sind ja nicht durch Handeln der Verwaltung beim Wasserzählertausch beschädigt worden,falls ja,wird sich der Vermieter schon kümmern.

Mieter wendet sich also mit allen Forderungen über die Notreparatur an seinen Vermieter.

Übrigens,ich verstehe auch nicht,wieso es auch aus der Waschbeckenarmatur rausströmte,der Hahn(Kalt/Warm) dort musste doch nun wirklich gangbar sein.
Beim Spülventil des Wasserkasten mag das stimmen,Eckventil war festgesetzt und Schwimmerventil durch Druckstoß beschädigt.

MfG
duck313

grundsätzlich hat der mieter den vermieter über mängel zu unterrichten. ein recht zur selbstvornahme gibt es auch im mietrechtgrds. nicht. allerdings könnten hier die voraussetzungen des § 536a II bgb vorliegen, d.h. der mieter durfte den mangel selbst beheben und die aufwendungen sind vom vermieter zu tragen.

ob es sich wirklich bei der beauftragung des klempners um eine notwendige erhaltungsmaßnahme handelt, ist tatfrage. wenn der klempner die aussage bestätigen kann, dann hat man jedenfalls ein solides beweismittel für einen prozess.

Wollte noch hinzufügen,daß alle ventile,sowohl an der Toilette,wei auch unterm Waschbecken nicht drehbar sind…die wasserzufuhr erfolgte gegen 21?Uhr,Auftraggeber war die Hausverwaltung,Besitzer der Wohunung ist jedoch ein Vermieter.

Gruß,David