Träumer! Basis einer Privatkopie kann nur ein rechtmäßig
erworbenes Original sein. Eine Leih-DVD oder eine 48h-Lizenz
zum Anschauen eines Streams dürfte schwerlich hierunter
fallen.
quelle? also im gesetz steht das nicht, da der § 53 Abs. 1
Urheberrechtsgesetz die Vervielfältigung für private Zwecke
ausdrücklich zulässt, sofern nicht eine “offensichtlich
rechtswidrige Vorlage” verwendet wird. Eine andere
Einschränkung macht das Gesetz nicht. und eine geliehene dvd
ist sicher keine rechtswidrige quelle…
Aber eben doch. Mit dem Verleih kaufst du ja keine DVD,
sondern erwirbst das zeitlich beschränkte Nutzungsrecht, also
wäre es für die Privatkopie offensichtlich rechtwidrig.
Ich bin kein Anwalt und du vermutlich auch nicht, aber deine
Auslegung der Gesetze halte ich für zweifelhaft. Lass uns doch
im Rechtsbrett fragen.
http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?j…
da schreib ich dir das selbe wie hier, das gesetz hat nichts mit dem zu tun was du schreibst, die einzige voraussetzung ist, das es nicht von einer illegalen kopie erstellt wird, und das ist die dvd aus dem verleih mit sicherheit nicht
Stern? Bitte gern.
nee, dafür nicht
Schade.
versuchs mal mit einer richtige antwort, dann vielleicht 
Versuch du es mal mit „nachdenken“, dann siehst du vielleicht
auch eine richtige Antwort, wenn sie vor dir ist.
wieso nachdenken wenn die lösung im gesetz steht? nachdenken sieht unsere rechtssystem nicht vor, da ist das alles geregelt. was für dich logisch erscheint, hat nichts im dem faktischen recht zu tun