Liebe Leser, ich bin 21 und Studentin. Lebe noch bei meinen Eltern und bekomme Kindergeld und Bafög. Nun arbeite ich seit September 2011 bei einer Messeagentur als Hostess. Diese Tätigkeit wird als ‚kurzfristiges Arbeitsverhaltnis‘ entlohnt. Dafür habe ich auch meinen Lohnsteuernachweis (Klasse 1) bei der Agentur abgegeben. Wie ich es verstanden hatte, durfte ich in diesem Fall nicht über durchschnittlich! 400€im Jahr verdienen um keine Steuern bezahlen zu müssen. Tatsächlich habe ich im September bei einer Messe über 400 € verdient, ohne dass mir irgendwas abgezogen worden ist. Im Oktober habe ich den vollen Lohn bekommen. Im November habe ich dann (für einige Aufträge braucht man ein Gewerbeschein) einen Gewerbeschein beantragt. Wie ich es verstanden hatte, zählte die Arbeit, die darüber abgerechnet wurde, nicht mehr als kurzfristiges Arbeitsverhältnis? In der Lohnabrechnung für den November (unter 400 € verdient) wurden mir dann Steuern abgezogen. Warum? Außerdem wurden in der Abrechnung aus dem Januar auch für den Dezember (wieder normaler Job, kurzfrist. Arbeitsverh.) Steuern abgezogen. Das verstehe ich nun gar nicht. Ich hoffe ich habe nichts ausgelassen, sodass man mein Problem verstehen kann. Leider bin ich noch gar nicht erfahren in diesen ganzen Steuersachen. Lohnsteuer wird, habe ich so aufgenommen, vom Arbeitgeber abgezogen. Einkommensteuer (selbstständig, durch das Gewerbe) vom Finanzamt. Theoretisch habe ich ja nicht zu viel verdient. Es kollidiert weder mit meinem Bafög, noch mit dem Betrag für das Kindergeld. Warum wurden mir dann Steuern abgezogen und wie komme ich wieder an das Geld?
Wie man eine Steuererklärung macht, bzw. obs da verschieden gibt, weiß ich leider auch nicht.
Ich bedanke mich schon jetzt!
Ich versuch mich mal durch zu finden^^
-
Man darf 8.004 € im Jahr verdienen, ohne dass man Steuern zahlen muss.
Da zählt jede Beschäftigung rein, für die du jeden Monat lohnsteuer/Sozialabgaben etc. zahlen musst
heißt: Jede Beschäftigung ist erst mal steuerpflichtig (das siehst du nur auf dem Gehaltsscheck und auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung die dir zugeschickt wird [in 2012 zb für 2011]) -
400 € Jobs sind was anderes. Da bekommst du 400 € bar. Dein Arbeitgeber führt zusätzlich noch pauschale Steuern ab --> das läuft unabhängig von der 8.004 € Variante und du merkst davon gar nichts (keine Lohnsteuerbescheinigung oder so was)
–> heißt du hast nein kleinen verzwickten fall.
September: 400 € job
Oktober: steuerpflichtig (deswegen auch mit abzügen)
Mein Rat: Steuererklärung machen.
Auf deine elektronische Lohnsteuerbescheinigung warten (kommt von deinem arbeitgeber - zur not mal nachfragen)
Namen, Anschrift etc in die steuererklärung rein, Anlage N ausfüllen (gibts in jeden Finanzamt - an der Auskunft nachfragen)
(mithilfe der Lohnsteuerbescheinigung ausfüllen - geht wirklich relativ einfach) und ne kopie von der lohnsteuerbescheinigung mit rein legen
nicht vergessen dein BAFÖG anzugeben (Kindergeld bekommen offiziell deine Eltern)
–> zum Finanzamt schicken und auf das geld warten
achja: Steuerhilfeverein oder so was lohnt sich nicht. Die wollen auch Geld haben. . . und so viel bekommst du denke ich mal nicht wieder dass sich das lohnt^^
du hast doch unter 8.004 euro insgesamt verdient oder?
Kann ich leider nicht korrekt beantwoten.
Danke für die schnelle Antwort!
Das Problem ist, dass es eben kein 400 Euro Job ist, das hat mir auch mein Chef so gesagt. Es ist dieses kurzfristige Arbeitsverhältnis. Es wäre ja auch alles nciht so kompliziert, wenn es nur diese Art Job wäre. Da muss ich keine Steuern bezahlen, solange ich nicht über 4800 € im Jahr komme, bin ich übrigens auch nicht. Seit ich aber das Gewerbe angemeldet habe, muss ich auch für die Jobs, die als kurzfristiges Arbeitsverhältnis abgerechnet werden, Steuern bezahlen. Das is das komische.
Liebe Grüße
Anna
Hallo,
es handelt sich hierbei um mehrere völlig verschiedene
Sachverhalte:
-
Gewerbeschein - Ist eine selbstständige Tätigkeit
für deren ordnungsgemässe Ver-
steuerung nur Du selbst verant-
wortlich bist. Du wirst irgendwann
im Verlauf dieses Jahres Post vom
Finanzamt bekommen und zur Abgabe
einer Steuererklärung aufgefordert
werden. -
Kurzfristige
Beschäftigung - Ist durch die pauschale Steuer und
die pauschale Sozialversicherung die
durch den Arbeitgeber an die Knapp-
schaft abgeführt wird komplett
abgegolten. In deiner persönlichen
Steuererklärung sind diese Beträge
nicht mehr zu erfassen. Max. an 60
Tagen pro Jahr, Lohn darf über 400 €
pro Monat liegen. -
Geringfügige
Beschäftigung - Alles unter 400,00 € pro Monat und
pauschaler Steuer und Versicherung
durch den Arbeitgeber. -
Bafög und
Kindergeld - Meines Wissens nach sind aber sowohl -
als auch 2. und 3. beim Bafög
relevant. Müstest Du mal erfragen.
Gruß
F. Lüdemann
Hallo anushka90,
ich versuche mal zu helfen
Die Einkommensstuer und die Lohnsteuer ist das selbe. Der Quellenabzug für die Lohnstuer ist eine Art Vorauszahlung auf die Jahreserklärung. Die Einkünfte aus dem Gewerbe musst du am Ende des Jahres in einer Steuererklärung angeben.
Die kurzfristige Beschäftigung zählt hierunter:
"Wird die angenommene Arbeit beispielsweise nur während der Ferienzeit ausgeübt, handelt es sich zumeist um eine kurzfristige Beschäftigung. Die liegt steuerlich vor, wenn gleichzeitig:
der Arbeitnehmer nur gelegentlich und nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigt ist.
Das heißt, dass die Tätigkeit jeweils neu und nicht von vorneherein vereinbart wird.
die Beschäftigung nicht mehr als 18 zusammenhängende Arbeitstage dauert. Außen vor bleiben dabei arbeitsfreie Samstage, Sonn- und Feiertage, Krankheits- und Urlaubstage,
der Arbeitslohn während der Beschäftigungsdauer 62 Euro durchschnittlich je Arbeitstag nicht übersteigt oder die Beschäftigung zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt sofort erforderlich wird und
der Arbeitslohn im Kalenderjahr einen durchschnittlichen Stundenlohn von 12 Euro nicht übersteigt.
Der Pauschalsteuersatz für kurzfristige Beschäftigung beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchenlohnsteuer. Ob sozialversicherungsrechtlich eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt oder nicht, ist hier für die Lohnsteuerpauschalierung ohne Bedeutung.
Für die Sozialversicherung muss die Beschäftigung von vornherein auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Für Schüler, die nur in den Ferien arbeiten, fallen damit unabhängig von der Höhe ihres Arbeitslohns keine Sozialabgaben an.
Der große Vorteil bei einer solchen Beschäftigung: Der Arbeitslohn ist - gleichgültig wie hoch - versicherungsfrei in der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Auch muss der Arbeitgeber hier - anders als bei geringfügiger Beschäftigung (siehe nachfolgender Abschnitt) - keine Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung entrichten.
Falls nacheinander mehrere kurzfristige Beschäftigungen ausgeübt werden, werden die Zeiten innerhalb eines Kalenderjahres zusammengerechnet. Eine Zusammenrechnung erfolgt jedoch nicht, wenn gleichzeitig eine kurzfristige Beschäftigung und eine geringfügige Beschäftigung oder eine kurzfristige Beschäftigung neben einem Hauptberuf ausgeübt wird. In diesen Fällen bleibt die kurzfristige Beschäftigung stets sozialversicherungsfrei.
Wichtig für die Sozialversicherungsfreiheit einer kurzfristigen Beschäftigung ist, dass sie „nicht berufsmäßig“ ausgeübt wird. Diese Frage der Berufsmäßigkeit spielt nur dann keine Rolle, wenn der Monatsverdienst weniger als 400 Euro beträgt. Dann liegt ein Mini-Job vor.
Eine kurzfristige Beschäftigung von mehr als 400 Euro wird berufsmäßig ausgeübt, wenn die Beschäftigung für Sie nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist (Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.10.1960, Aktenzeichen: 3 RK 31/56). Sofern Berufsmäßigkeit anzunehmen ist, besteht Versicherungspflicht in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge sind vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte zu tragen. In der Arbeitslosenversicherung bleibt die Beschäftigung versicherungsfrei, sofern die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 15 Stunden beträgt.
Steuertipp: Der Arbeitgeber darf bei einer kurzfristigen Beschäftigung sogar die Steuer mit pauschal 25 Prozent übernehmen, so dass keine Lohnsteuerkarte vorzulegen ist. Allerdings darf die Tätigkeit dann maximal an 18 Tagen ausgeübt werden und das Tagessalär im Durchschnitt nicht über 62 Euro liegen. Liegt die Beschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft, muss der Chef sogar nur fünf Prozent Steuern abführen, wenn der Stundenlohn höchstens zwölf Euro beträgt. Dann kann die saisonale Erdbeerernte rein netto das Taschengeld anschwellen lassen."
Das Geld könnteest du, im Falle einer Erstattung, am Ende des Jahres in der Einkommensteuererklärung bekommen, sofern die Summe der Jahresvorauszahlungen (Abzug vom Gehalt oder getätigte Vorauszahlungen) höher ist als der Steuertarif der sich aus der Gesamtheit der Einkünfte ermittelt.
Solltest du noch Fragen haben, einfach melden.
Liebe Grüße Steven
Hallo Anushka,
die sogenannten 400 EURO Jobs (geringfügiges Beschäftigungsverhältnis) bezieht sich vorwiegend auf die Besonderheiten bei den Sozialversicherungsabgaben (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung). Hinsichtlich der Lohnsteuer gibt es hier zwei verschiedenen Verfahren. Einmal die Pauschalvertsteuerung und die Versteuerung auf Lohnsteuerkarte, was meißt die günstigere Variante ist, denn sofern Sie den Grundfreibetrag von EUR 8.004 (2011) zu versteuerndes Einkommen (Also Einkommen minus aller Abzugsbeträge minus Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen etc.) jährlich nicht überschreiten, brauchen Sie keiner Steuern bezahlen.
Denn bei der Verteuerung auf Lohnsteuerkarte können Sie sich mit der Lohnsteuererklärung die agbeführte Lohnsteuer zurrückholen, was bei der Pauschalversteuerung nicht geht.
Die Einkommenssteuererklärung ist einmal jährlich für das vorangegangene Jahr zu erstellen. Hier sind die Einnahmen und die abzugsfähigen Ausgaben zu erklären.
Ich hoffe ich konnte alle Klarheiten beseitigen Wenn nicht bitte Fragen.
Viele Grüße
Mirko
Hallo Anushka90,
das hast Du eigentlich schon richtig gesehen. Als kurzfristig Beschäftigte hast Du keine Abzüge. Da darfst nur nicht über 50 Std. kommen. Vielleicht hast du diese Stundenzahl überschritten und wurdest sv-pflichtig abgerechnet.Das wäre aber nur möglich, wenn Dein Bruttoverdienst über 400,00 € liegen würde. Alternativ hätte man Dich als Minijobberin bis 400,00 € abrechnen können. Da hast auch keine Abzüge, aber Dein Arbeitgeber zahlt aber mehr Beiträge an die Knappschaft.
Komisch ist, dass Dir Lohnsteuer abgezogen wurde. Vielleicht waren es Sozialversicherungsbeiträge, da müsstest Du mal genau den Lohnzettel anschaun. Würde an Deiner Stelle mal zu dem gehen, der den Lohn abgerechnet hat und alles genau erklären lassen. Das kannst ruhig machen, da hast ein Recht drauf.
Liebe Grüße
Petra
Hallo Anushka90,
Du darfst als Schülerin oder Studentin eine gewisse Zeit (50 Tage? ich weiß es nicht mehr genau, Dein Arbeitgeber müsste das aber wissen) „normal arbeiten“, ohne lohnsteuerpflichtig zu sein. Da ist auch der Verdienst egal.
ZUSÄTZLICH kannst Du auch eine „geringfügige Beschäftigung“ annehmen (umgangssprachlich auch 400 €-Job genannt), da zahlt Dein Arbeitgeber die Lohnsteuer und auch pauschale Sozialversichungsabgaben. Dieser Job wird bei einer Einkommensteuererklärung überhaupt nicht berücksichtigt. Das heißt, Du musst ihn nicht angeben, kannst aber auch keine Kosten geltend machen, um z. B. die (vom Arbeitgeber gezahlte Lohnsteuer zurückzubekommen.
So, und nun wird’s ein bisschen kompliziert. Ich bemühe mich mal, das möglichst einfach darzustellen:
Es gibt 7 Einkunftsarten, unter anderem auch Einnahmen aus abhängiger Beschäftigung (Angestellte, Arbeiter, Beamte) und Einnahmen aus Gewerbebetrieb. Bei allen Einkunftsarten kannst Du Kosten angeben, die Deine Einnahmen/Gewinne verringern.
Wenn Du also z. B. als Hostess gearbeitet hast, musstest Du mit dem Auto oder den „Öffentlichen“ dorthin fahren und evtl. Parkgebühren zahlen, hast evtl. Kosten für die Aufnahme in einer Hostess-Kartei oder die Erstellung einer sogenannten „Sedcard“ (Fotomodelle haben das).
Alle Einkünfte („Einnahmen/Gewinne/…“ minus „Ausgaben/Kosten/…“) werden zusammengezählt. Übersteigt die Summe der Einkünfte den Grundfreibetrag von etwa 14.000 € pro Jahr, dann müsstest Du Einkommensteuer zahlen. Bleibst Du drunter, und davon gehe ich mal aus, deshalb habe ich die genaue Höhe auch nicht genau gegooglet, bekommst Du Deine komplette Steuer wieder zurück.
Mein Tipp: Finanzbeamte sind per Gesetz dazu verpflichtet, Dich bei der Erstellung Deiner Steuererklärung zu helfen. Natürlich nicht beim Steuern sparen, aber beim Ausfüllen. Nachdem Du als Hostess wahrscheinlich gut aussiehst und nett bist, solltest Du im Finanzamt jemanden finden, der Dir dabei hilft. Zuerst solltest Du nachfragen, wer für Deine Steuernummer zuständig ist. Hilft Dir der-/diejenige nicht, kannst Du Dir immer noch jemanden anderen suchen. Es könnte ja passieren, dass der eine oder andere gerne mal ein paar Minuten ofert, um einem jungen, hübschen Mädel zu helfen. (Habe ich ja auch getan - und ich habe eine Freundin und habe nicht einmal was von Deiner guten Optik.
Tschau
Roland
Hallo anushka,
bevor ich jetzt viel schreibe…lies dir das mal durch
http://www.400-euro.de/400/kurzfristig.html. Da sind schon jede Menge Info’s zu deinem Problem. Für die Überweisungen, die über deinen Gewerbeschein liefen, musst du eine Einkommensteuererklärung mit der Anlage G (für Gewerbe) abgeben. Es muss eine Gewinnermittlung (Einnahmen ./. Ausgaben) erstellt werden.
Für deine Einnahmen aus der nichtselbst. Tätigkeit (Lohnabrechnungen)bekommst du von deinem Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung. Die Werte müssen dann auf die Anlage N übernommen werden. Du kannst dir ElsterOnline im Web runterladen. Damit kommt auch der „Laie“ gut klar.
Ach und eine Umsatzsteuererklärung sowie Gewerbesteuererklärung müsstest du auch noch abgeben (für die gewerblichen Einkünfte).
Du siehst, der Gewerbeschein bringt dir in steuerlicher Sicht 'ne Menge Arbeit ein, auch wenn bei der Höhe deiner Einkünfte wohl keine Steuer anfällt und du die evtl. zu viel gezahlte Lohnsteuer über die Einkommensteuer zurück bekommst.
LG Corinna
http://www.studium-ratgeber.de/steuern-sparen.php
Der Freibetrag von 7.668 wurde im letzten Jahr angehoben auf 8.004 und der Arbeitnhemerpauschbetrag auf 1.000 Euro.
Was vielleicht noch nicht so rüber kommt in dem Artikel: Die Werbungskosten (also der Pauschbetrag von 1.000 €) drückt die 8.004 Euro - Heißt: man verdient 9.004 € und kann ohne nachweise 1.000 € an Werbungskosten abziehen und landet genau bei 8.004 Euro.
Beim Kindergeld gilt das gleiche - steht in dem Antrag irgendwo zu den den Erläuterungen unter Nummer 8.
Puh ein kleines Durcheinander wie häufig bei Studenten ))
Grundsätzlich ist das Alter und der Ausbildungsstand eines Menschen beim Steuerrecht (fast) egal. Ob nun 8 Jahre oder 80Jahre, der Grundfreibetrag (das was man verdienen darf bis Steuern zu zahlen sind) ist bei jedem gleich = 8.004,-€
Also mal nach einander:
-Ein echter Mini-Job (max.400,-€) wird vom Arbeitgeber (AG) versteuert und muss auch bei einer evtl Steuererklärung nicht angegeben werden. Alles über diese Jobs kannst Du auch unter www.minijob-zentrale.de nachlesen.
-Sobald Du einen Geweberschein beantragst bist Du eh VERPFLICHTET eine Steuererklärung zu erstellen. Das Stadtamt wird das Finanzamt über deine Selbständigkeit auch informieren. ich weiß nicht, ob Du es schon gemacht hast aber mit der Anmeldung beim Stadtamt hättest Du gleichzeitig auch eine Anmeldung beim Finanzamt machen müssen.
Warum wer wie nun Geld abgezogen hat oder nicht ist schwer nachzuvollziehen und ohne die Unterlagen zu sehen noch schwerer.
Du benötigst Formulare vom Finanzamt :Mantelbogen, Anlage s (selbstandig) anlage n (da kommt nur rein wofür DIR SELBER Steuern einbehalten wurden) und eine formlose Aufstellung über alle Einnahmen und Ausgaben die auf der gewerblichen Schiene liefen.
Wichtig: Wenn alle Einnahmen unter 8004,- lagen dann passiert nix. Selbst wenn ein Chef Steuern eingezogen hätte, würdest Du das Geld dann wieder bekommen. Denn nur das Finanzamt kann entscheiden, ob Du Steuern zahlen mußt oder nicht.
Sammel am besten alles zusammen fülle aus was ich beschrieben habe und geh persönlich zum Finanzamt und sprich mit den Leuten.
Hallo anushka90
leider war ich in diesem Forum lange Zeit inaktiv. Ich gehe davon aus, dass du nun deine Antwort auf deine Fragen bereits erhalten hast.