Hallo,
ich gehe jetzt mal davon aus, dass du mit Nebenjob meinst, dass du einen „normalen“ sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hast und daneben noch einen Minijob.
Ich habe momentan einen nebenjob, bei dem ich weniger als 400€
verdiene. Deutlich weniger.
ok, keine Einschränkungen.
Deshalb fange ich jetzt einen
zweiten Job an, bei dem ich zwar auch keine 400€ verdiene,
aber zusammen mit dem anderen auf circa 300-400€ im Monat
komme aber nie über 450€.
Und jetzt fangen die Probleme an. Der zweite Minijob ist kein Minijob mehr, da in der Konstellation Hauptjob und Minijob kein weiterer Minijob erlaubt ist. Der zweite Minijob ist immer sozialversicherungspflichtig und folglich auch steuerpflichtig.
Darf ich das steuerlich?
Steuerlich darfst du das natürlich, ist eben kein Minijob.
Wird mir da
was abgezogen?
Bei 400 € in Steuerklasse 6 ca. 46,00 € an Steuern und ca. 18 % an Sozialversicherung (8,2 % Krankenvers. 9,45 % Rentenversicherung und 1,025 % Pflegeversicherung. Arbeitslosenversicherung entfällt in dieser Konstellation)
Und in welcher Steuerklasse bin ich dann?
Steuerklasse 6, da ja die andere Steuerklasse auf dem ersten Dienstverhältnis liegt.
Wie gesagt, so funktioniert es, wenn du einen Hauptjob hast.
Wenn du kein weiteres Einkommen hast und möchtest zwei Minijobs machen, ist das überhaupt kein Problem, solange beide zusammen unter 450 € bleiben.
Viele Grüße
Gesine