Welche Steuern auf Honorar für Kinder ?

Hallo und nette Grüße…wenn Kinder , bzw. Teenager Honorar bekommen…zum Beispiel für das synchronisieren von Filmen oder von Fernsehserien, evtl. kann es auch das Auftreten als Komparse in kleinen Fersehrollen, o.ä. sein…ab welcher Höhe des Verdienstes, bzw. in welchem Umfang würden dann Steuern anfallen ???
Fällt es in den Ferien unter die steuerfreien Ferienjobs…oder ist es bis 400,00 € wie ein Minijob zu sehen und damit steuerfrei ???
Wohin müsste man die steuern abführen, bzw. wer hat hält da die Hand auf ??? Danke für eure Antworten

des Verdienstes, bzw. in welchem Umfang würden dann Steuern
anfallen ???

In der gleiche Höhe, wie bei Erwachsenen, wenn sie genauso viel verdienen. Also: Über welches Einkommen reden wir hier ?

Fällt es in den Ferien unter die steuerfreien Ferienjobs…

Siehe oben. Sozialversicherung steht auf einem anderen Blatt.

oder ist es bis 400,00 € wie ein Minijob zu
sehen und damit steuerfrei ???

Wenn das Honorar nicht höher ist, wäre das möglich.

Wohin müsste man die steuern abführen, bzw. wer hat hält da

Finanzamt, ggf. Krankenkasse.

Servus,

wenn Kinder , bzw. Teenager Honorar
bekommen…zum Beispiel für das synchronisieren von Filmen
oder von Fernsehserien, evtl. kann es auch das Auftreten als
Komparse in kleinen Fersehrollen, o.ä. sein…

Dann ist zuallererst zu prüfen, ob es sich um ein echtes Honorar oder um eine nichtselbständige Tätigkeit handelt. Die oben genannten Tätigkeiten fallen wahrscheinlich nicht unter nichtselbständige Arbeit, das kommt auf den Vertrag und dessen Durchführung an.

Wenn das so sein sollte, darf man alles, was „Job“ und 400 € usw.usw. betrifft, vergessen: Das sind nämlich alles Regelungen, die nichtselbständige Arbeit betreffen. Wobei es keine Steuerbefreiung für Ferienjobs gibt, übrigens.

ESt würde anfallen, sobald das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag 7.664 € im Jahr überschreitet.

Die ESt würde, falls welche anfällt, an das für den Wohnsitz des Aktörs zuständige Finanzamt erklärt und abgeführt.

Schöne Grüße

MM

Es handelt sich in diesem Fall vermutlich um „Gage“!!! Habe ich es richtig verstanden…wenn den Kinder nicht mehr als 7.664,00€ im Jahr an Gage ausgezahlt bekommen, muss man es nirgendwo angeben und hat keinerlei Abzüge ???..Danke für die Antwort !!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

wenn schon die Einnahmen nicht mehr als 7.664 € ausmachen, ist die Unterscheidung selbständige/nichtselbständige Tätigkeit für die Besteuerung belanglos - dann fällt so oder so keine Einkommensteuer an.

Es könnte Sozialversicherungspflicht gegeben sein. Entweder, wenn z.B. ein Komparseneinsatz als so weitgehend weisungsgebunden gilt, dass er als nichtselbständige Arbeit einzuordnen ist (diese Abgrenzung aus dem Sozialversicherungsrecht könnte jemand im Brett „Versicherungen“ kennen), oder weil auch bei selbständiger Tätigkeit Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse bestehen könnte - auch hier bin ich bei einer nicht berufsmäßig ausgeübten Tätigkeit nicht sicher.

Von einem seriösen Auftraggeber würde ich erwarten, dass er in vergleichbaren Fällen schon Statusfeststellungsverfahren durch die Rentenversicherung hat durchführen lassen und eindeutig sagen kann, was Sache ist.

Schöne Grüße

MM