Liebe WWW- Begeisterte,
ich habe gestern mit Freude gelesen, dass ein 27-jähriger Berliner das Geständnis abgelegt habe, mehr als 100 Autos beschädigt zu haben. Auch ich bin schon einmal Opfer dieser Art von Kriminalität geworden und mich würde interessieren, mit welcher Strafe Brandstiftung in diesem Falle ausgelegt wird. Ich danke euch und wünsche eine schöne Woche!
Alles Gute!
kiri
Hallo!
§306 Strafgesetzbuch sieht eine Strafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Die Höhe der Strafe für den Berliner Tatverdächtigen kann man nicht voraussagen, da viele Faktoren davon abhängig sind: Ist er voll schuldfähig? Aus welchen Motiven heraus hat er das gemacht? Etcetera. Letzlich entscheidet der Richter.
Viel interessanter ist die Frage nach Schadensersatz. Wenn sich die Straftaten ihm zuordnen lassen, können die Autobesitzer, bzw. die Versicherer, den entstandenen Schaden einklagen. Egal wie lange er eingesperrt wird, hart dürfte die Tatsache sein, über Jahre hinweg jeden verdienten Euro (der über das Existenzminimum geht) abgeben zu müssen.
Auf Brandstiftung gem. § 306 StGB steht Freiheitsstrafe von 1 - 10 Jahren. Theoretisch ist damit keine Geldstrafe u eigentlich auch keine Aussetzung zur Bewährung möglich. Es gibt noch den „minder schweren Fall“ dort sind Geldstrafen und Bewährung enthalten.
Was den Brandstifter erwartet, ist aber Sache des Gerichts. Hier eine Prognose abzugeben ist unmöglich. Zumal es sich ja um die Berliner Justiz handelt. Wenn er also in Bayern 10 Jahre bekommen würde, dann muss er in Berlin (und einigen anderen Bundesländern) wohl paar Sozialstunden leisten. Na gut, ganz so leicht wird’s sicher nicht ausgehen. Aber die Unterschiede in der Rechtssprechung sind enorm. Und wenn er im (bis vor Kurzem rot/roten) Berlin nen Richter bekommt, der in seiner 68er Studentenzeit selber Steine auf Polizisten geworfen und gegen den Staat „gekämpft“ hat…
§ 306
Brandstiftung
(1) Wer fremde
- Gebäude oder Hütten,
- Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
- Warenlager oder -vorräte,
- Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
- Wälder, Heiden oder Moore oder
- land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse
in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Soviel zum Gesetzes-Text. Gehen wir vom nicht minderschweren Fall aus, bliebe es beim Verbrechen, also mindestens 1 Jahr.
Den Rest ergibt die Verhandlung.
Haftungsrechtlich ist es eine ganz andere Sache. Wenn jemand 100 Autos ausgesteckt haben soll, beläuft sich der Schaden schnell in die 100-Tausende. Wenn der Verursacher das Geld nicht hat, könnte er u.U. Privatinsolvenz anmelden und die Geschädigten gehen mitunter leer aus.
Hi!
Inbrandsetzen von Fahrzeugen wird nach §306 StGB als Brandstiftung bestraft! Strafandrohung liegt ab 1 Jahr Gefängnis!Für eine solche Serie werden es also einige Jahre werden…und gigantische zivilrechtliche Forderungen an den „Verurteilten“!
Gruß,
Christian
Das ist von sehr vielen Faktoren abhängig. Ist er zurechnungsfähig, ist er geständig, hat er Vorstrafen, wie gnädig oder hart sind die Richter, welche Straftaten werden ihm konkret vorgeworfen? Er wird aber sicher mit einer empfindlichen Strafe rechnen müssen. Eine Haftstrafe würde ich nicht ausschließen. Viel schlimmer dürften aber die Zahlungsbescheide der jeweiligen Versicherungen sein. Er wird finanziell in diesem Leben keine großen Sprünge mehr machen. Aber bei dem ist ja wohl auch nichts zu holen!
Hallo,
die strafe wird wie immer ein witz sein.
Noch schlimmer ist, daß dieser spinner den angerichteten schaden nicht bezhlen wird, da er wie üblich nichts hat…
Aber hier kommt mein gedanke zu der sache:
Ich glaube nicht an die uns vorgesetzte lösung durch die präsentation eines wirren einzeltäters, der angeblich fremde autos anzündet aus frust darüber, daß er selbst nichts hat.
Ich glaube nach wie vor sicher an ein politisches motiv, also an das werk einer linken spinnergruppe. Das scheint aber politisch zur zeit nicht tragbar zu sein, dem bürger eine solche wahrheit zuzumuten.
Ich habe eigentlich ausschließlich erlebt, daß in der presse etwas anderes steht, als das was tatsächlich geschehen ist.
Daher glaube ich nichts mehr, was mir da so als einfache lösung vorgesetzt wird.
Möllemann hat sich nicht selber getötet, kurz bevor er seine eigene partei hat aufstellen wollen.
Und die jugendrichterin hat sich auch nicht selbst getötet, kurz nachdem sie ihr buch geschrieben hatte…
Genausowenig hat ein wirrer einzeltäter aus wirren gründen so viele autos angezündet. Wir werden nicht erfahren, wer die täter waren.
Vielleicht ja ein paar abgeordnete der grünen…?
Oder palestinenser, die ein zeichen setzen wollten…?
Oder zionisten, die ein zeichen setzen wollten…?
Oder von der allianz beauftragte, aus rein wirtschaftlichen gründen…? Wenn viele luxusautos in flammen aufgehen, werden bestimmt viele bis dahin noch nicht ausreichend versicherte dieses schnell nachgeholt haben…
Da gibt es viele möglichkeiten. Und die interessantesten werden natürlich nie in der öffentlichkeit genannt.
liebe grüße
karsti
Hallo,
Sachbeschädigungen an fremdem Eigentum stellt normalerweise eine Sachbeschädigung gem § 303 StGB dar. Die Strafandrohung liegt bei bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Die Straftat stellt ein Vergehen dar.
In den genannten Fällen liegt jedoch eine Brandstiftung nach § 306 StGB vor. Hier lautet die Strafandrohung Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren. Die Straftat stellt ein Verbrechen dar.
Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt
Die Frage ist ohne weiteres Hintergrundwissen nicht zu beantworten. Sorry
Das liegt im ermessen des Richters und da ist nicht abzuschätzen wie hoch das Urteil ausfällt
Hallo Kiri
Tut mir leid, aber ich war Staatsanwalt in der Schweiz und in Sachen Strafzumessungspraxis in Deutschland wäre meine Antwort wohl wenig seriös und fundiert.
Beste Grüsse
Gordola