Welche Strafe Warenkreditbetrug

Hallo.

Bei mir war heute die Polizei wegen Anzeige eines Warenskreditbetrug. Der vom Jahr 2012 ist. Warenwert zu denn Zeitpunkt ca. 50€

Wollte nun Fragen mit welcher Strafe ich rechnen muss. Bin aufjedenfall Zahlungswillig.

Hallo mirko20,

ich vermute mal, es handelt sich um den Tatbestand es Betruges gem. § 263 StGB. Hier kann für einen einfach gelagerten Fall eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe drohen.

Da mir die Hintergründe indes nicht bekannt, sind, gehe ich erst mal von einem einfach gelagerten Betrug i.S.d. § 263 Abs. 1 StGB aus.

Hoffe, geholfen zu haben

Daniel M.

Hallo Auf dem Brief steht Sonstigen Warenkreditbetrug und das ist mein erstes mal. Bin nun selbständig und will es aufjedenfall monatlich zurück zahlen!! Und nicht ins gefägniss! Muss ich sehr mit Gefägniss rechnen oder eher geldstrafe.

Hallo Mirko20,

ich vermute mal, dass es ein „einfach“ gelagertes Betrugsdelikt gem. § 263 Abs. 1 StGB ist. Wenn Du in der Vergangenheit ein vorbildliches Leben geführt hast und keine Vorstrafen bei ähnlichen Straftatbeständen vorweist, dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass Du nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wirst. Ich würde Dir aber empfehlen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

MfG

Daniel M.