Welche Unterlagen benötigt man bei Anhängerverkauf?

Hallo.
Ich möchte meinen Verkaufsanhänger verkaufen. Der Käufer kommt von weit her (in Deutschland). Welche Unterlagen benötigt der Käufer und ich als Verkäufer,damit der Verkauf über die Bühne gehen kann?
Ich als Verkäufer hätte:
-Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein -Tüv Beleg (Den Wagen habe ich natürlich versichert) -Personalausweis für Vertrag

Der Käufer: -Betrag -Versicherungsschild (rotes Schild)? -Personalausweis für KaufvertragIch

möchte keinen Fehler machen.
Der Käufer nimmt ja den Wagen gleich mit. Besonders wegen der Versicherung.

Danke tom

Hallo!

Ist der Hänger bei Zulassungsstelle schon abgemeldet ? 

Das sollte man aber machen. Dann hat man auch keine Probleme mit Steuer und Versicherung. Das ist alles mit Datum Abmeldung erledigt.

Der Käufer beschafft sich eine Versicherung und damit ein Kurzzeitkennzeichen. Damit kann er den Hänger überführen zum Heimatort und lässt ihn dort regulär zu.
oder wenn er Händler ist,dann hat er ja über das Rote Kennzeichen eine Versicherung.

Aber immer ist der Hänger bereits vom Käufer versichert !

MfG
duck313

Hallo.
Aber ich weiß ja noch nicht, ob er den Hänger wirklich nimmt!
Nicht, dass ich den Hänger abmelde, und er nimmt diesen doch nicht.
Würde es gehen, wenn ich im Kaufvertrag reinschreibe, dass meine Versicherung zum
Verkaufszeitpunkt endet, und der HÄnger dann auf ein Kurzkennzeichen des Käufers versichert ist???

hallo,

schreib in den Kaufvertrag datum und Uhrzeit und BEHALTE auf jeden Fall deine Nummerschilder, dann sollte das passen

hth

Hallo,

gerade eben habe ich auf unserer Zulassungsstelle mal wieder gehört, was dann passieren kann. Daher:

Würde es gehen, wenn ich im Kaufvertrag reinschreibe, dass
meine Versicherung zum
Verkaufszeitpunkt endet, und der HÄnger dann auf ein
Kurzkennzeichen des Käufers versichert ist???

NEIN!!!

Der Halter ist verantwortlich, egal was z.B. im Kaufvertrag steht. Meldet der Käufer das Fahrzeug nicht ab, dann hat der Halter ein Problem. Daher niemals ein Fahrzeug zugelassen verkaufen!

Wenn Du den Anhänger nicht vorher abmelden möchtest, dann trefft euch zu einem Zeitpunkt, wo Du zwischen fester Kaufzusage und Abschluss des Kaufvertrages den Anhänger noch abmelden kannst.

Beste Grüße
Guido

Blödsinn!!!
Hallo Genius malignus,

und was soll das bringen? Außer dass der Käufer ein zugelassenes Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen nicht mal überführen darf und dass er ohne Kennzeichen das Ding noch nicht mal ab- oder umgemeldet bekommt, die Kosten für Versicherung und Steuer für den Verkäufer also weiter laufen?

Keine gute Idee!

Beste Grüße
Guido

1 Like

na was soll das wohl bringen, wenn er dem käufer die nummerschilder lässt, wir der mit sicherheit wochen lang mit rumfahren und genau so sicher auch noch einen unfall mit bauen.

ich seh keinen grund, die nummernschild aus der hand zu geben, das einzige was man noch anbieten kann, wäre zusammen auf die zulassungstelle zu fahren.

aber ich hab bis jetzt auch noch keine einzige empfehlung gelesen, die es für sinnig gehalten hat, den käufer mit den alten nummerschildern weg fahren zu lassen

Hallo noch mal,

na was soll das wohl bringen, wenn er dem käufer die
nummerschilder lässt,…

Na das soll er natürlich nicht tun, das ist schon klar.

aber ich hab bis jetzt auch noch keine einzige empfehlung
gelesen, die es für sinnig gehalten hat, den käufer mit den
alten nummerschildern weg fahren zu lassen

Die wird es aus Sicht des Verkäufers auch nicht geben.
Deswegen kam ja auch schon mehrfach der Rat, das Fahrzeug vor der Übergabe unbedingt abzumelden.

Beste Grüße
Guido

Hallo Guido.
Es würde also so am sichersten sein? Oder???
-Wenn Käufer vor Ort ist, und Wagen sicher nimmt, melde ich den Wagen ab!
Der Käufer hat ja ein Kurzkennzeichen mit eingener Versicherungsbestätigung dabei!
Dann macht er seine roten Schilder drauf und ab damit.
Sollte dann was passieren, dann gehts über seine Versicherung.

PS: Sollange der Hänger ja an einer Anhängerkupplung hängt, trägt ja das Zugfahrzeug das Risiko! Danke

Völlig richtig!
Wenn man den Käufer gut kennt, kann man ihm natürlich den versicherten Anhänger mit Schild mitgeben.

In allen anderen Fällen sollte der Anhänger abgemeldet werden.
Der Käufer kann dann mit einem Kurzzeitkennzeichen den Hänger überführen!

Gruß Merger