Welche Unternehmensform sollte ich wählen?

Hallo,

ich würde Euch gern fragen, welche Rechtsform mein Unternehmen haben sollte.

Sachverhalt:
Ich habe bis Ende Juni ALG2 bekommen und habe seit dem keine weiteren Schritte (z.B. Anmeldung beim Finanzamt) unternommen, da ich nicht weiss, welche es sein sollten. Ich habe die Möglichkeit, für eine „Private company limited by guarantee for non-profit“ (https://en.wikipedia.org/wiki/Private_company_limited_by_guarantee & https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalgesellschaft_(Vereinigtes_K%C3%B6nigreich)#Private_company_limited_by_guarantee) als IT-Administrator zu arbeiten. Diese Company kann keine Personen direkt anstellen, aber andere Unternehmen bezahlen - ich müsste also auch ein Unternehmen gründen, um bezahlt werden zu können.

Schonmal vielen Dank fürs durchlesen :smiley: - wäre toll, wenn mir hier jemand helfen könnte!

Ohne das durchgelesen zu haben… eine ausländische Ltd. mit (faktischem) Sitz in Deutschland ist hier körperschaftsteuerpflichtig. Das macht dann üblicherweise zwei Jahresabschlüsse und Steuererklärungen, eine in England und eine hier. Und erfahrungsgemäß fallen noch weitere, nicht unerhebliche Bürokratiekosten an. Deswegen macht das auch niemand mehr, der über ein Mindestmaß an Verstand verfügt, denn es gibt ja die deutsche UG als kostengünstige Alternative.

Ach, und nebenbei, non-profit heißt gemeinnützig, das könnte für IT-Dienstleistungen unpassend sein…

@RotAlge Danke für die Antwort. Leider habe ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt, darum hier ein Nachtrag:

  • Die Company, von der ich Geld will, sitzt in Glasgow, UK.
  • Die IT-Dienstleistung biete ich der Company an. Ich will von der Company bezahlt werden. Die Company kann niemanden direkt anstellen sondern nur Geld an andere Unternehmen überweisen. Ich möchte so ein Geld erhaltendes Unternehmen werden, weiss aber nicht, welche Form ich wählen soll.

Dann arbeite doch einfach als Freelancer, das macht die wenigsten Probleme. Du versteuerst Einkünfte aus Gewerbebetrieb, kleine Gewinnermittlung, wahrscheinlich bleibst du auch unter dem Gewerbesteuerfreibetrag, und umsatzsteuerlich sollte das als B2B-Geschäft für dich ohne Umsatzsteuer laufen, es sei denn, dein Auftraggeber ist aufgrund von „non-profit“ ohne Umsatzsteuer-ID unterwegs. Aber dann bleibt eventuell die Kleinunternehmerregelung.

@RotAlge ist es dann nicht eine Scheinselbstständigkeit, wenn ich als Freiberufler / Kleinunternehmer nur für einen Kunden arbeite?

Nicht unbeding, Scheinselbständigkeit erfordert mehr, als nur das ausschließliche Arbeiten für nur einen Kunden, aber dazu kann vielleicht unsere Buchhaltungsfachkraft @MrsData besser etwas sagen.

Was auch noch interessant wird, wenn die Brexitverhandlungen vollendet sind. Ist GB dann ein Drittland oder bleiben die Spielregeln für EU als Ausnahme erhalten?

Moin,

ich habe bei der ganzen Geschichte Bauchschmerzen. Was ist das denn für ein Unternehmen? Wieviel (Stunden- oder Tageslohn) würden sie dir denn zahlen? Bekommst du regelmäßig Aufträge? Warum können die dich nicht anstellen?

Zum Thema Scheinselbständig: Gerade bei Gründung eines Unternehmens und der darauf folgenden Zeit geht die Sozialversicherung noch nicht von Scheinselbständigkeit aus, auch wenn man nur für einen Auftraggeber beschäftigt ist. Falls du also im Laufe der Zeit weitere Auftraggeber gewinnen kannst, bist du nicht scheinselbständig. Was wichtig ist, dass du selbständig in deinem Interesse unternehmerisch handeln kannst. D.h., dass dein Auftrgaggeber dir zwar sagen kann (muss), was du zu tun hast. Wie du die Aufgaben erledigst, kannst du entscheiden.
Eine sehr gute, ziemlich leicht verständliche Zusammenfassung gibt es hier

Wenn du dir ganz sicher sein willst, ganz du auch bei der Rentenversicherung ein sg. Statusfeststellungsverfahren durchführen lassen. Hier wird rechtssicher geklärt, ob du AN oder selbständig bist.

Data

Ändert doch nichts an der Umsatzsteuer, B2B ist § 3a Abs. 2 UStG, egal ob EU oder Drittland, somit bleibt der Ort in Großbrittanien und zu vermuten ist, dass GB auch nach dem Brexit weiterhin reverse-charge anwenden wird, sonst haben die ja plötzlich erhebliche Steuerausfälle.

Mit reverse-charge habe ich es im Autohaus nicht so oft bzw. nie. Was ich habe sind Lieferungen und Leistungen EU oder Drittland und den ganzen wundersamen Bestimmungen, die damit einher gehen.

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Hallo untrberg,

unabhängig davon welche Rechtsform der Auftraggeber hat ist das Wichtigste aus meiner beruflichen Perspektive als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater die Tatsache, dass du einen „ordentlichen“ Vertrag hast, der die wichtigen Punkte wie Tätigkeit und Vergütung regelt.

Hinsichtlich der Rechtsform ist der einfache Weg als Einzelunternehmer quasi aufzutreten, dh. ein Gewerbe (aus dem Text geht nicht genau hervor ob du Freiberuflicher oder Gewerbetreibender bist) bei der Gemeinde anzumelden und anschließend beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zur Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit auszufüllen.

Alternativ würde für dich eine Kapitalgesellschaft in Frage kommen, die aber dann mit höheren Gründungs-
und laufenden Kosten verbunden ist. Da du in dem Falle nicht auf die Gründung einer GmbH angewiesen bist, würde meiner Meinung nach eine UG (haftungsbeschränkt) ausreichen. Eine Kapitalgesellschaft hat den Vorteil, dass du eine Haftungsabgrenzung zu deinem Privatvermögen dergestalt hast, dass du bei evtl. Fehlern nicht mit deinem privaten Vermögen haftest.

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