Hallo Forum,
laut VO 1275/2008 EG sind die max Verbrauchsgrenzen limitiert (Aus-Zustand=1W;Bereitschaft=2W).
Aber, die heutigen Geräte auf dem Markt habe viel höhere Verbrauchswerte.
Wie kommt das und was gilt nun?
Gruß…
Hallo Forum,
laut VO 1275/2008 EG sind die max Verbrauchsgrenzen limitiert (Aus-Zustand=1W;Bereitschaft=2W).
Aber, die heutigen Geräte auf dem Markt habe viel höhere Verbrauchswerte.
Wie kommt das und was gilt nun?
Gruß…
laut VO 1275/2008 EG sind die max Verbrauchsgrenzen limitiert
(Aus-Zustand=1W;Bereitschaft=2W).
Nein, noch nicht. Lies Art. 8.2 VO 1275/2008.
Aber, die heutigen Geräte auf dem Markt habe viel höhere
Verbrauchswerte.Wie kommt das
siehe oben
und was gilt nun?
VO 1275/2008, soweit sie jetzt schon in Kraft ist. Selbst wenn im übrigen einige oder auch alle auf dem Markt befindlichen Geräten den Anforderungen der Verordnung nicht entsprächen, würde das selbstverständlich nicht den Geltungsanspruch der Verordnung in Frage stellen.
Danke für den Hinweis, die einfachsten Sachen entgehen mir.
Habe nachgeschaut. 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt gilt die VO. Ein Jahr danach sind die Werte verbindlich.
Das heißt somit:
Die Werte die ab Punkt 3 gelten sind:
Jetzt verstehe ich endlich die Daten 2010 und 2013 die überall kursieren.
Was noch nicht klar ist, V0 1275/2008 Artikel 5 und die Referenzwerte in Anhang IV.
Was für mich immer nicht klar ist: Diese Werte sind sehr allgemein und speziell für komplexe STB unrealistisch.
Ein Veröffentlichung einer VO speziell für CSTB mit zumutbare Werte wird erst ab 2011 erwartet.
Das heisst im Klartext, 90% der CSTB die ab 07.01.2010 inverkehrgebracht werden, werden diese VO nicht erfüllen.
Sind die Hersteller trotzdem rechtlich nicht haftbar weil die Werte der VO 1275/2008 unrealistisch sind oder wird eine Klagewelle erwartet?
)
Gruß…
Hallo!
Was für mich immer nicht klar ist: Diese Werte sind sehr
allgemein und speziell für komplexe STB unrealistisch.
Welche Werte meinst du da?
Das heisst im Klartext, 90% der CSTB die ab 07.01.2010
inverkehrgebracht werden, werden diese VO nicht erfüllen.
Das sehe ich nicht so.
2010 treten doch erstmal die StandBy Werte in Kraft und das ist
heute schon relativ einfach zu erreichen.
Sind die Hersteller trotzdem rechtlich nicht haftbar weil die
Werte der VO 1275/2008 unrealistisch sind oder wird eine
Klagewelle erwartet?
Ich denke schon das der ein oder andere Billiganbieter so ein paar
Problemchen bekommt. 2013 wird es aber wahrscheinlich spannender.
Gruß
Stefan