Welche Vermögensauskunft muss ich ggü Inkasso geben? Rechnung tituliert, ja oder nein?

Liebe Community,

vor ein paar Tagen kam Post eines Inkasso Unternehmens auf mich zu. Mit diesem Schreiben kam ein Fragebogen über meine Vermögensverhältnisse. Allerdings war keine Kopie oder ein Hinweis um was es sich handelt, lediglich der Gläubiger wurde genannt und ein satter Betrag. Ich weiss nicht aus welchem Jahr die Rechnung ist (vor dem Abtritt an das Inkasso) und um was es dabei geht. Ich erinnere mich, dass ich zuletzt im Jahre 1992 mit dieser Firma (um die es sich handelt) Kontakt hatte und sonst nie wieder. Daher meine beiden Fragen:

  1. Woher weiss ich, ob die Forderung nicht längst verjährt ist bzw. ob sie tituliert ist?
  2. Inwiefern bin ich auskunftspflichtig ggü dem Inkasso bzw. welche Angaben muss ich machen?

Nun drohen die bereits schon mit dem Gerichtsvollzieher und ich bin ziemlich überfordert mit der Situation. Wäre schön und ich sehr dankbar, wenn jemand eine Info hat.

Herzlichen Dank erstmal,
Mickss

Wenn es keinen Titel gibt ist alles verjährt. Wenn es einen Titel gibt, dann würdest du dich wohl erinnern, es müssten ja damals böse Briefe mit gelbem Umschlag von einem Gericht gekommen sein. An die Firma hast du ja anscheinend auch Erinnerung.

Du bist nicht auskunftspflichtig. Ich würde das Schreiben einfach in den Müll werfen.

Hallo,

Eine Inkasso-Firma muss ihre Forderungen belegen. Eine gute Firma wird bereits im Anschreiben an den Schuldner Daten zur eigentlichen Rechnung angeben. Auf Verlangen des Schuldners wird sie die auch in Kopie nachreichen.

Gar nicht.

Das ist der übliche Weg. Diese Floskel gehört bei einigen zum Text wie „mit freundlichen Grüßen“. Jetzt heißt es ruhig durchatmen. Ein, zwei Tage warten, bis sich die Nerven beruhigt haben. Und dann einen Widerspruch schreiben, mit der Bitte um die Angeben oder besser eine Kopie der originalen Rechnung. Dann heißt es mal wieder abwarten, bis sich die Inkasso-Firma wieder meldet.

Unter Umständen kommt dieser Brief auch einfach nur von einem Datensammler, der versucht, an Deine persönlichsten Daten zu kommen, um diese dann weiter zu verkaufen.

Eventuell hat es aber auch einen Identitätsdiebstahl gegeben und jemand hat auf Deinen Namen Geschäfte mit dem Gläubiger getätigt, ohne Rechnungen zu bezahlen.

Das alles kann sehr nervig sein, aber Panik hilft nicht - nur mit Ruhe kann man sowas abarbeiten.

Grüße

Hallo!
Egal, ob Du die Rechnung von 1992 bezahlt hast oder nicht, wenn inzwischen keine neuerlichen Forderungen seitens der Firma oder von einem Gericht vorliegen, dann ist das längst verjährt. Wenn Du Dir sicher bist, dass nichts davon zutrifft, gerichtliche Forderung, Forderung der Firma, dann schmeiß den Schrieb in den Müll, da will Dich wer aufs Kreuz legen.
MfG
airblue21

Ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen…sofern es keinen Titel gibt,ist die Sache längst verjährt. Nur „vergessen“ die Inkassobuden das ganz gerne mal zu erwähnen, während sie die Existenz eines gültigen Titels auf jeden Fall nennen würden. Mal davon abgesehen: sofern es einen gültigen Titel gibt, haben die Inkassobuden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Kosten,da der Gläubiger den günstigsten Weg nehmen muss,an sein Geld zu kommen und nicht unnötig Kosten produzieren darf. Sprich: wenn ein Titel existiert,hat der Gläubiger gleich einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen und nicht erst noch eine Inkassobude zu beauftragen.

Wozu eigentlich? Er will doch nichts von denen?

Ja, Du hast recht. Die wollen was von ihm. Er kann die Forderung erfüllen oder ihr widersprechen. Eine solche Zahlungsaufforderung einfach unter den Tisch fallen zu lassen, halte ich für keine gute Idee - selbst wenn die Forderung völlig unberechtigt erscheint.

Er kann den Brief aber auch in den Müll werfen. Das ist zu empfehlen, denn wenn ein betrügerischer Inkassoverein erst einmal merkt, das du dich einlässt, dann drehen die erst auf und fangen an, dich zu nerven. Sie versuchen dann häufig, den vermeintlichen Schuldner in Widersprüche zu verwickeln usw.

Warum man nicht zwingend von Betrug (auf Seiten der Inkasso-Firma) ausgehen kann, habe ich schon weiter oben ausgeführt.

Aber sei mir nicht böse. Es hilft uns beiden und den Fragesteller nicht weiter, wenn wir darüber diskutieren oder uns sogar verbal in die Haare kriegen sollten. Dein einen richtigen Weg mit solcher Post umzugehen gibt es aus meiner Sicht nicht. Jede Handlungsweise ist mit Risiken verbunden. Der Fragesteller hat jetzt ein paar mögliche Vorgehensweisen serviert bekommen, und darf und muss für sich selbst entscheiden, welchen Weg er einschlägt.

Sehe ich ähnlich, zumal er damit bestätigt, dass Schreiben überhaupt erhalten zu haben! Solange die kein Einschreiben schicken ist die Zustellung nicht bewiesen.