Welche Verpflichtungen geht der Chef einer gGmbH bezüglich der Verträge mit den Angestellten ein?

Hallo, angenommen, man arbeitet als Deutsch-als-Fremdsprachen-Lehrerin (Angestellte) bei einer gGmbH. Nun bietet die gGmbH ja viele steuerliche Vorteile.

Welche Verpflichtungen hat denn nun der Chef einer gGmbH gegenüber seinen Angestellten, bezüglich seiner Verträge und bezüglich der Gehälter?

Wenn nun alle Dozenten unterschiedliche Gehälter bekommen, aber völlig unabhängig von der Qualifikation und der Anzahl der Jahre/Monate, die sie bisher schon als Selbstständiger in dem Unternehmen gearbeitet haben:

Gesetzt den Fall: Der Chef macht mit jedem meiner Kollegen ganz individuelle Verträge - d.h. er drückt die Löhne, wo er kann .
Jede mündliche Vereinbarung und Zusage hält er nicht ein. Was könnte man da machen?

Herzlichen Dank im Voraus und sonnigen Gruß

Maegre

Servus,

wenn keine Tarifbindung vorliegt oder Bezug auf einen Tarif genommen wird, herrscht Vertragsfreiheit - nach unten allenfalls durch Sittenwidrigkeit begrenzt.

Das hier:

ist viel zu vage, um konkret beantwortet zu werden. Was man machen kann, um das ‚pacta sunt servanda‘ durchzusetzen, hängt ganz vom konkreten Verstoß ab. Wenn Du vielleicht Einzelheiten erzählen magst?

Schöne Grüße

MM

Sicher, nur hat das mit deiner Frage und den Arbeitsbedingungen gar nichts zu tun.

Da muss eine gGmbH nicht anders handeln als ein GmbH oder AG oder jeder kleine Krauter an der Ecke.

MfG
duck313

Hallo Maegre,
Ich verstehe deine Fragestellung nicht wirklich?
Bindend ist, was vertraglich verein bahrt wurde, sofern es nicht gegen anderes recht verstösst (z.B. Sittenwidrig oder Tarifvertrag).
Im Prinzip ist es dabei egal ob dies schriftlich oder mündlich vereinbart wurde, aber bei mündlichen Verträgen ist es meist schwierig den Beweis zu erbringen, da steht es schnell Aussage gegen Aussage.

Ob GmbH oder was Anderes spielt auch keine Rolle, allerdings muss der Vertragsinhalt auch zum Zuständigkeitsbereich des Chefs gehören.

MfG Peter(TOO)

Hallo,
kommt darauf an…

für den Bereich Bayern, staatlich anerkannte Ersatzschule gibt’s feste Regelungen.

Grüße
miamei