Hallo, mein Mann hat ein Nebengewerbe/Kleinunternehmen angemeldet (Landwirtschaftliche Transporte), ohne Angestellte. Die Arbeit im Nebengewerbe erstreckt sich nur über die Zeit von September bis Januar. LKW bekommt er von der Firma für die er die Transporte macht gestellt… Mich/Uns würde jetzt interessieren ob bzw. welche Versicherung(en) hierbei sinnvoll sind. (Berufsgenossenschaft? --> da würde er über 500 EUR zahlen, was ca. 1/5 seines Lohnes für den ganzen Zeitraum wäre)
Vielen Dank für eure Hilfe!
Hallo,
wenn er den LKW gestellt bekommt und er „nur“ der Fahrer ist, sind Schäden, die durch den LKW entstehen, über die Kfz-Haftpflicht gedeckt. Was ist bei Schäden am LKW, wenn Ihr Mann Schuld am Unfall hat? Vollkasko durch die Firma abgeschlossen? Selbstbeteiligung?
Ist er als € 400 oder € 450-Euro-Jobber angestellt?
Das persönliche Unfallrisiko besteht täglich 24 Stunden und egal bei welcher Tätigkeit - oder in der Freizeit; deshalb bietet sich hier eine private Unfallversicherung an - Vergleich siehe hier bei
„Versicherung: Wer braucht´s?“ http://hs-baufinanzierung.de/6.html .
Hat die Firma, die den LKW stellt, eine Betriebshaftpflicht, die auch die Schäden abdeckt, die Ihr Mann ohne LKW im Rahmen seiner Tätigkeit verursachen könnte?
Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen - ansonsten melden Sie sich nochmal.
LG
Heinz
Hallo,
Alle Unternehmer, die im Auftrag Dritter Güter transportieren benötigen eine Frachtführerversicherung. Ein Frachtführer haftet für das beförderte Gut (Frachtführerhaftung), wenn etwas passiert. Das bedeutet für Sie:
Schadenersatzansprüche durch Beschädigung oder Verlust der Ware können Ihre Existenz bedrohen.
Versicherungspflicht besteht bei Fahrzeugen ab 3,5t. zul. Gesamtgewicht.
Die Haftungsbestimmungen, insbesondere im länderübergreifenden Verkehr, macht das Risiko für Sie unkalkulierbar.
Versichert ist die gesetzliche und vertragliche Haftpflicht aus Frachtverträgen innerhalb Deutschlands und auch grenzüberschreitend
Versichert sind:
Schäden an den beförderten Gütern
Überschreitung der Lieferfristen
sonstige Vermögensschäden
Oftmals geben Versicherer bei Erhöhungen der Selbstbeteiligungen oder auch bei Nebenerwerben Nachlässe.
Ich hoffe ich konnte hiermit etwas weiterhelfen.
Hallo.
Ich bin mir nicht sicher ob die Tätigkeit den Tatbestand der Scheinselbständigkeit erfüllt.
Ein Auftraggeber, ohne Fahrzeug/ohne Fahrzeugkosten und dazu eine weisungsgebundene Fremddisposition ?
Es könnte evtl. auch verbotenerweise das GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz)umgangen werden. Ob die dortigen Ausnahmen gem.§ 2 zutreffen ?
Grundsätzlich: Ein Unternehmer unterliegt nicht der Berufsgenossenschaftspflicht.
Mit freundlichem Gruß
Peter-Wilhelm
Hallo Neri2007,
Zunächst muss man sagen, dass man sich gegen alles versichern kann
Die Berufsgenossenschaft würde ich für so einem Zeitraum nicht empfehlen, diese deckt zwar alles ab, dient aber im Grunde nur der langfristigen Absicherung, da die Berufsgenossenschaft auch eine Art Ersatz der gesetzlichen Absicherung darstellt und man diese in Anspruch nimmt, wenn man nicht in die GRV und in die Sozialträger einzahlt.
Diese gesetzlichen Mindestabsicherungen halte ich auch für zu gering, daher lohnt sich ein privater Schutz immer viel mehr, wenn man von der Einzahlung in die GRV oder in die Berufsgenossenschaft befreit ist.
Ich empfehle als Pflichtversicherung eine so genannte Berufs/Betriebshaftpflicht, diese deckt wie die Privathaftpflicht alle angefallenen nicht absichtlich begangenen Schäden.
Wichtig dabei ist, dass man einen Firmenwagen fährt, der nicht auf einen selbst angemeldet ist, obwohl man als Selbständiger läuft!
Wichtig kann immer noch eine Rechtschutz für Selbständige sein, falls wirklich mal was anfällt, wegen Auslieferung oder ähnliches.
Unfallversicherung reicht eine gute private, wenn eine vorhanden ist, ebenfalls auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Alles andere ist Luxus und kein muss. Im Endeffekt müssen Sie es entscheiden, aber wenn er keine angestellten beschäftigt, reicht das so für Ihren Mann aus.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen.
Beste Grüße
Hallo, die Frage zielt klar an einen Experten vor Ort- wenn Sie mich fragen.
Die Konstellation ist ist schon sehr individuell. Ob es sich um Speditions- Geschäft handelt, geht für mich nicht klar hervor,es sind sehr viele Fragen offen.
Ganz klar: Versicherung ja. Bitte holen Sie ggfs. unabhängige Angebote ein.
Alles Gute.
Bitte etwas konkrter:
Was soll abgesichert werden? Was ist der Hauptberuf? Welcher Versicherungsschutz besteht bereits?
Leider kenne ich die EU/deutsche Gesetzgebung zu wenig um Dir eine kompetente Auskunft zu erteilen. Ich hoffe du kriegst von einem anderen Kollegen eine Antwort.
Gruss
Marcel
Hallo Neri,
tut mir leid - keine Ahnung!
LG, Susi