Welche Versicherung greift

Hallo, ich bräuchte mal eure Hilfe. Ein Familienmitglied hat die Lichtschranke an unserem Einfahrtstor mit dem Auto abgefahren. Nun müssen wir eine neue Lichtschranke dafür kaufen. Wird solch ein Schaden von der Versicherung getragen? Wenn ja, von welcher? Viele Grüße

Wessen Auto war das ?
Wem gehört das Haus und die Lichtschranke ?

ich frage deshalb, weil Eigenschäden ja eben nicht von der Kfz-Haftpflicht getragen werden. Also wenn Familienauto und Frau, Kind, Oma gefahren ist, dann ist die VS außen vor. Sie muss nicht zahlen.

Und Privathaftpflicht zahlt auch nicht.

Ist aber ein Kind mit eigenem Auto gefahren dann haftet dessen VS schon.

MfG
duck313

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Hallo duck313, das Auto ist auf meinen Mann angemeldet und ich bin damit gefahren. Und es ist unser beider Haus. LG

Na ja, dann ist es so wie ich dachte, keine Haftung über Versicherung möglich, da es ja Eigenschaden ist.
Wenn Du beim Nachbarn das Tor umfährst, dann ist es klar ein Haftpflichtschden. Aber wenn Du dein eigenes Tor einfährst eben nicht. Sollte am Auto selbst ein Schaden entstanden sein, den würde eine Vollkasko bezahlen, aber eben nicht den Schaden am Tor.

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Hallo,
ich würde einfach dem Familienmitglied sagen „bring das wieder in Ordnung“, und die Beer is G´scheelt.
Gruß

Hallo marapa,
grundsätzlich ist es schon so wie duck313 schreibt. Aber es gibt auch KFZ Versicherungen die einen sogenannten Eigenschaden übernehmen.
Nachdem der Schaden mit dem Auto verursacht wurde, kommt nur die KFZ Haftpflichtversicherung in Frage, nicht die Privathaftpflicht. Ist es das eigene Auto und wurde eine eigene Sache beschädigt (z.B. Garagentor, oder Lichtschranke, oder sonstiges) spricht man von einem Eigenschaden. Diese sind i.d.R. ausgeschlossen. Aber wie eingangs erwähnt gibt es auch Gesellschaften, die hier Versicherungsschutz anbieten.
Daher mit dem Versicherungsvertreter sprechen, bei dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Der kann Auskunft über den Leistungsumfang geben.
Sollten Eigenschäden mitversichert sein, würde ich zunächst mal schauen, was die Reparatur kostet. Und dann erst bei der Versicherung melden. Denn häufig ist in diesen Fällen eine erhöhte Selbstbeteiligung zu bezahlen (z.B. 500,- oder 1.000,- €). Auch erfolgt i.d.R. dann eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse für das nächste Jahr. Die Autoversicherung wird also teurer.
Darum macht es Sinn, auch wenn Eigenschäden mitversichert sind, zu prüfen ob sich eine Abrechnung über die Versicherung lohnt.