Welche Versicherung ist die richtige für Schäden am eigenen Auto

Hallo miteinander,

Wenn man mal aus Versehen beim Aussteigen aus dem Auto eines Bekannten den Gurt zwischen die Türe bekommt und im gewohnten Modus die Türe schließen will, aber man haut die Türe so ungeschickt auf die Schnalle, dass somit der Schließmechanismus kaputt gegangen ist, welche Versicherung über nimmt das? Die eigene Haftpflichtversicherung oder (sofern der Bekannte eine haben sollte) die Vollkaskoversicherung oder muss man damit rechnen, dass man dafür gar nicht versichert ist? 
Wenn die Vollkaskoversicherung greifen kann, um wie viel geht der andere, der gar nichts dafür kann, in der SF nach oben?

Oder ist so ein Schließmechanismus so günstig, dass man sich das auch leisten kann?

Vielen Dank

Hallo!

 Haftpflicht des Beifahrers trägt den Schaden,wenn man ihn auch dafür verantwortlich machen kann. Rollte der Gurt wegen eines Fehlers nicht auf ,dann liegt doch kein Verschulden vor.

Vollkasko ?  Das kann ich nicht mal sicher sagen.

Wenn,dann stuft sie ihren Kunden natürlich höher ein. Die Rückstufungstabelle steht in den Versicherungs-AGB drin, liegen dem Kunden vor.

Was es kostet sagt die Werkstatt.  Ein komplettes neues Schloss ist nicht billig und der Einbau dauert seine Zeit. 100 € reichen da nie !

MfG
duck313

Hallo,

Schließmechanismus kaputt gegangen ist, welche Versicherung über nimmt das?

Keine.

Die eigene Haftpflichtversicherung

Nein, weil der Schaden beim Gebrauch des KFZ entstand.

Vollkaskoversicherung

ich würde sagen nein, da es kein Unfallschaden und kein Vandalismusschaden ist.

Gruß

Nordlicht

Hallo

 Haftpflicht des Beifahrers trägt den Schaden,wenn man ihn
auch dafür verantwortlich machen kann. Rollte der Gurt wegen
eines Fehlers nicht auf ,dann liegt doch kein Verschulden vor.

Leider falsch. PHV wird nicht leisten-Motorklausel.
Gruß J.K.

Hallo!

Er ist doch Beifahrer, nicht Fahrer !
Wenn man Motorklausel so auslegten würde, dann besteht ja keine Haftung, wenn man ohne zu gucken auf Straße tritt und ein Auto deswegen ausweicht und verunglückt.
Das stimmt ja nicht.

mfG
duck313

Wenn man Motorklausel so auslegten würde, dann besteht ja
keine Haftung, wenn man ohne zu gucken auf Straße tritt und
ein Auto deswegen ausweicht und verunglückt.

Merkst Du nicht, dass das ein völlig anderer Sachverhalt ist ?

Das stimmt ja nicht.

Leider doch. Falls Du uns nicht glaubst, ruf Deine Haftplfichtversicherung an und schildere ihnen den Sachverhalt. Mal sehen, was die dazu sagen.

Hi,

„Motorklausel“ ist gleich der „Benzinklausel“, richtig?

„Ihr Wortlaut kann z.B. so aussehen: „Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.““ http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-ur…

Wo ist in dem vom OP geschilderten Fall denn der Beifahrer „Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer“ des Kfz welches er beschädigt hat? Er hat in seiner Eigenschaft als Beifahrer einem Dritten einen Schaden zugefügt, und hier greift m.E. die PHV. Genauso als wenn ich auf meinem Fahrrad die Kontrolle verliere und dann in ein geparktes Auto krache. Da gilt ja dann auch keine „Motoklausel“ und meine PHV reguliert den Schaden.

Oder?

Gruss
K

Hallo,

in der Privathaftpflicht sind  Schäden an zulassungspflichtigen Fahrzeugen ausgeschlossen ( Benzinklausel)   Aber mittlerweilen bieten viele Privathaftpflichtversicherungen als Erweiterung diesen Schutz mit an. Also es kann durchaus möglich sein das der Schaden über die PHV versichert ist. Das können Sie also nur direkt bei Ihrer Versicherung erfragen. Über die Vollksako macht es bei solchen kleinen Schäden keinen Sinn.

viele Grüße

Hallo Kasi,

richtig. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Beifahrer unter die Benzinklausel fällt.

Gruß
tycoon