Welche Versicherung käme auf?

Hallo zusammen,

gestern hat ein Kollege erzählt, als er und seine Frau im Urlaub waren, habe sein Sohn das väterliche Auto an einen ehemaligen Mitschüler verliehen. Und der hat das Auto prompt an die Leitplanke gesetzt, vermutlich Totalschaden. Im Zweifelsfall käme die Vollkasko-Versicherung des Kollegen auf (das habe ich gar nicht gefragt, ob er Voll- oder nur Teilkasko hat), aber sicher nicht ohne Höherstufung. Die Frage ist, ob evtl. eine Versicherung des Unfallverursachers in Frage käme. Laut diesem Artikel, allerdings von 2010, kommt zumindest eine private Haftpflichtversicherung dafür nicht auf. Wenn sich das seitdem nicht geändert hat (oder manche Versicherungen spezielle Klauseln haben), fällt mir keine andere Versicherung ein.

Gruß
Christa

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Hallo!

nein, der Unfallverursacher kann keine eigene VS in Anspruch nehmen, er haftet aber natürlich selbst.
Privathaftpflicht haftet grundsätzlich nicht für Schäden aus dem Betrieb von Kraftfahrzeugen.

MfG
duck313

Mal noch eine andere Frage die zu klären wäre:

Durfte denn der Kollege fahren?
Oder ist in der Versicherung des KFZ nur angegeben, dass z.B. fahrer nur über 25 Jahre fahren dürfen und der Fahrer lag darunter?
Genauso kann es auch sein, dass nur im Vertrag steht, dass Menschen die im selben Haushalt wohnen fahren dürfen.
Ansonsten wird es auch schwierig…

Hoffe das beste für euch…

Hallo,

also wie ich es befürchtet habe.

Er hat meinem Kollegen gegenüber auch gesagt, er würde für den Schaden aufkommen, mir ist aber noch nicht klar, wie. Er war bis Ende Juni Schüler und hat nebenbei an der Tanke gejobbt und hatte vor, ein weiteres Jahr an der Tankstelle zu arbeiten (dann in Vollzeit), um Geld fürs anschließende Studium beiseite zu packen. Das wird jetzt eng.

Mein Kollege meinte, dass auch noch die Rechnung für die Leitplanke dazu käme, und ein anderer Kollege warf ein, dass möglicherweise auch der Polizeieinsatz in Rechnung gestellt wird, aber letzteres kann ich mir nicht vorstellen. Selbst bei selbstverschuldeten Unfällen …

Gruß
Christa

Keine Ahnung, das hat mein Kollege nicht erwähnt. Ich will ja auch kein Verbrechen aufklären, mich hat das nur interessiert, weil der Unfallverursacher ein ehemaliger Schüler von mir war und ich die Diskussion am Rande mitbekommen habe.

Danke, ich bin da aber raus! :smiley:

Gruß
Christa

Zum Schaden gehört auch die Höherstufung in der Versicherung.

Jein. Also ja, wenn der Kollege die Versicherung in Anspruch nimmt, wäre dann die Höherstufung der Schaden. Aber wenn der Unfallverursacher die Reparaturkosten übernimmt (wie auch immer er das bezahlt), dann müsste mein Kollege den Schaden nicht der Versicherung melden, und da würde logischerweise auch keine Höherstufung erfolgen. :wink:

Es ging darum:

Und das kann dem Autobesitzer eben ziemlich egal sein.

Privathaftpflicht haftet grundsätzlich nicht für Schäden aus dem Betrieb von Kraftfahrzeugen.

Kleine Anmerkung:

Es ist nicht mehr so das grundsätzlich KFZ-Schäden die private Haftpflichtversicherung nicht übernimmt.
Es gibt (neuere) private Haftpflichtverträge die z.b. Schäden aus Be- und Entladen oder falsche Krafstoffbetankung übernehmen.

Gruß
LampEh