Hallo, Andreas,
vermutlich Du selber!
ich vermute mal nicht
Trotzdem danke für die Blumen Raimund. Ich persönlich würde mich aber eher für die Privatversicherungen als gut empfinden. Das hier nur am Rande, aber ich habe ja schlaue Bücher und habe das ja nicht umsonst gelernt… 
Die Hausrat-Versicherung (die meisten) zahlen nur
Abwasserschäden. Also wenn dir der Schlauch der Wasdchmachine
unbemerkt runterfällt!
Soweit ich die Bedingungen interpretiere und es letztendlich so auch drin steht, versuche ich es wie folgt zu erklären.
§7 VHB Leitungswasser
(1) Leitungswasser ist Wasser, das aus
a) Zu-oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen,
b) mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen,
c) Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
d) Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Meiner Meinung nach dürfte ein Durchlauferhitzer ohne Probleme einem der Punkte a-c zuzuordnen zu sein. Somit haben wir ganz klar einen Leitungswasserschaden. Wenn du nun Leitungswasser bei dir mitversichert hast, es gibt leider auch Versicherungsnehmer, die das aus irgendeinem Grund mal rausgenommen haben, so dürfte hier einer grundsätzlichen Entschädigungsleistung deiner Hausratversicherung nichts entgegenstehen.
Die Versicherung des Vermieter? So viel ich weiß, werden die
sich auch sperren! Der Durchlauferhitzer ist zwar fest mit dem
Haus verbunden, doch obliegt Dir die Aufsicht!
Die Aufsicht obliegt hier sicherlich dem Geschädigten, aber dennoch würde ich behaupten, dass ein Laie einen inneren Schaden im Durchlauferhitzer nicht erkennen kann. Es sei denn, es ist vorher schon regelmäßig Wasser ausgetreten. Dann dürfte man aber auch nicht von einem plötzlichen Wasserschaden im eigentlichen Sinne reden.
Okay… langsam…
Ist also der Durchlauferhitzer vorher dicht gewesen, so sehe ich auch hier kein Verschulden des VN (Geschädigten).
Insofern würde ich hier leisten.
Ist der Durchlauferhitzer vorher schon undicht gewesen, so denke ich, so trifft den Geschädigten eine erhebliche Mitschuld, wenn nicht sogar grobe Fahrlässigkeit und somit würde Leistungsfreiheit des Versicherers bestehen.
Aber hier wird Marco besser Bescheid wissen. Der ist
Spezialist für Sachversicherungen, stimmts Marco?
Spezialist nicht, aber ich habe wie gesagt schlaue Bücher und bei mir dürfte es noch nicht soooooo lange her sein, wie bei dir, vorausgesetzt, du hast es von der Pike auf gelernt Raimund.
Sollte jedoch der Wohngebäudeversicherer in irgendeiner Form haftbar zu machen sein, so sollte es dem Geschädigten, ich habe jetzt leider den Namen gelöscht ;-(, egal sein, ob eine andere Versicherung leisten muss.
Denn die Hausratversicherung hat sich dem Geschädigten gegenüber eine Haftungsabtretung besorgt, wenn sie für den Schaden leistet und kann sich nun an allen möglichen Zahlern, bsp. Wohngebäudeversicherer oder möglicherweise Haftpflichtversicherer der Sanitärfirma, schadlos bis zur Schadensgrenze bzw. Verschuldensgrad halten. Davon bekommt der Geschädigte wiederum aber nichts mit, denn es passiert versicherungsintern.
Ich würde hier also folgendes machen:
Meldet den Schaden eurem Hausratversicherer und gebt euren Vermieter mitan. Ihr solltet auch überlegen, ob möglicherweise in letzter Zeit ein Sanitärmensch da rumgewerkelt hat, der möglicherweise eine Gewährleistungsfrist auf die Arbeit gegeben hat. Wenn das so ist, würde ich diesen dem Hausratversicherer ebenso melden.
In diesem Sinne…
ich hoffe, dass ich das verständlich erklärt habe…
wenn nicht, einfach Fragen
So long…
Marco