Welche Versicherung muss zahlen?

Moin!
Gestern hat ein defekter Durchlauferhitzer im Bad dazu geführt, dass ein Teil unserer Wohnung unter Wasser stand.
Welche Versicherung ersetzt uns unsere Schäden?
Unsere Hausrat oder die Versicherung unseres Vermieters (da Mietwohnung)?

Danke für Ergebnisse!

Gruss, Andreas

Moin!
Gestern hat ein defekter Durchlauferhitzer im Bad dazu
geführt, dass ein Teil unserer Wohnung unter Wasser stand.
Welche Versicherung ersetzt uns unsere Schäden?
Unsere Hausrat oder die Versicherung unseres Vermieters (da
Mietwohnung)?

Hallo, Andreas,
vermutlich Du selber!
Die Hausrat-Versicherung (die meisten) zahlen nur Abwasserschäden. Also wenn dir der Schlauch der Wasdchmachine unbemerkt runterfällt!
Die Versicherung des Vermieter? So viel ich weiß, werden die sich auch sperren! Der Durchlauferhitzer ist zwar fest mit dem Haus verbunden, doch obliegt Dir die Aufsicht!
Aber hier wird Marco besser Bescheid wissen. Der ist Spezialist für Sachversicherungen, stimmts Marco?
Grüße
Raimund

Hallo, Andreas,
vermutlich Du selber!

ich vermute mal nicht :wink: Trotzdem danke für die Blumen Raimund. Ich persönlich würde mich aber eher für die Privatversicherungen als gut empfinden. Das hier nur am Rande, aber ich habe ja schlaue Bücher und habe das ja nicht umsonst gelernt… :wink:

Die Hausrat-Versicherung (die meisten) zahlen nur
Abwasserschäden. Also wenn dir der Schlauch der Wasdchmachine
unbemerkt runterfällt!

Soweit ich die Bedingungen interpretiere und es letztendlich so auch drin steht, versuche ich es wie folgt zu erklären.

§7 VHB Leitungswasser
(1) Leitungswasser ist Wasser, das aus

a) Zu-oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen,
b) mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen,
c) Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
d) Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten ist.

Meiner Meinung nach dürfte ein Durchlauferhitzer ohne Probleme einem der Punkte a-c zuzuordnen zu sein. Somit haben wir ganz klar einen Leitungswasserschaden. Wenn du nun Leitungswasser bei dir mitversichert hast, es gibt leider auch Versicherungsnehmer, die das aus irgendeinem Grund mal rausgenommen haben, so dürfte hier einer grundsätzlichen Entschädigungsleistung deiner Hausratversicherung nichts entgegenstehen.

Die Versicherung des Vermieter? So viel ich weiß, werden die
sich auch sperren! Der Durchlauferhitzer ist zwar fest mit dem
Haus verbunden, doch obliegt Dir die Aufsicht!

Die Aufsicht obliegt hier sicherlich dem Geschädigten, aber dennoch würde ich behaupten, dass ein Laie einen inneren Schaden im Durchlauferhitzer nicht erkennen kann. Es sei denn, es ist vorher schon regelmäßig Wasser ausgetreten. Dann dürfte man aber auch nicht von einem plötzlichen Wasserschaden im eigentlichen Sinne reden.
Okay… langsam…
Ist also der Durchlauferhitzer vorher dicht gewesen, so sehe ich auch hier kein Verschulden des VN (Geschädigten).
Insofern würde ich hier leisten.
Ist der Durchlauferhitzer vorher schon undicht gewesen, so denke ich, so trifft den Geschädigten eine erhebliche Mitschuld, wenn nicht sogar grobe Fahrlässigkeit und somit würde Leistungsfreiheit des Versicherers bestehen.

Aber hier wird Marco besser Bescheid wissen. Der ist
Spezialist für Sachversicherungen, stimmts Marco?

Spezialist nicht, aber ich habe wie gesagt schlaue Bücher und bei mir dürfte es noch nicht soooooo lange her sein, wie bei dir, vorausgesetzt, du hast es von der Pike auf gelernt Raimund.

Sollte jedoch der Wohngebäudeversicherer in irgendeiner Form haftbar zu machen sein, so sollte es dem Geschädigten, ich habe jetzt leider den Namen gelöscht ;-(, egal sein, ob eine andere Versicherung leisten muss.
Denn die Hausratversicherung hat sich dem Geschädigten gegenüber eine Haftungsabtretung besorgt, wenn sie für den Schaden leistet und kann sich nun an allen möglichen Zahlern, bsp. Wohngebäudeversicherer oder möglicherweise Haftpflichtversicherer der Sanitärfirma, schadlos bis zur Schadensgrenze bzw. Verschuldensgrad halten. Davon bekommt der Geschädigte wiederum aber nichts mit, denn es passiert versicherungsintern.

Ich würde hier also folgendes machen:
Meldet den Schaden eurem Hausratversicherer und gebt euren Vermieter mitan. Ihr solltet auch überlegen, ob möglicherweise in letzter Zeit ein Sanitärmensch da rumgewerkelt hat, der möglicherweise eine Gewährleistungsfrist auf die Arbeit gegeben hat. Wenn das so ist, würde ich diesen dem Hausratversicherer ebenso melden.

In diesem Sinne…

ich hoffe, dass ich das verständlich erklärt habe…
wenn nicht, einfach Fragen
So long…

Marco

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ich hoffe, dass ich das verständlich erklärt habe…
wenn nicht, einfach Fragen
So long…

Marco

Merci, für die erschöpfenden Antworten!

Sieht wohl so aus:
beschädigtes Eigentum des VN (Bodenbelag etc.) = Hausratversicherung

beschädigtes Eigentum des Vermieters (Estrich etc.) = Gebäudeversicherung des Vermieters.

Gruss, Andreas

Sieht wohl so aus:
beschädigtes Eigentum des VN (Bodenbelag etc.) =
Hausratversicherung

beschädigtes Eigentum des Vermieters (Estrich etc.) =
Gebäudeversicherung des Vermieters.

Gruss, Andreas

Genau… und ggf. holt sich dein Hausratversicherer sich etwas von dem Wohngebäudeversicherer des Vermieters wieder. Angesprochene Regreßweitergabe von dir an VR. Und sonst leistet die Wohngebäudeversicherung den Leitungswasserschaden auch wiederum nur, wenn der Vermieter diesen Part in der Versicherung miteingeschlossen hat… hört sich komisch an, muss aber immer drauf hingewiesen werden… manche denken echt, die könnten ein paar Peanuts sparen und sparen dann oftmals genau am falschen Ende.

Marco

Hi Andreas,

wem ist das Gerät? Wenn es dir ist, meldest du den Schaden deiner Hausratversicherung. Wenn es zur Ausstattung der Wohnung gehört, ist die Gebäudehaftpflicht des Vermieters dafür zuständig.

Ciao

Dagmar

Hi Andreas,

wem ist das Gerät?

Hey… das ist berlinerisch… das erkenne ich 3 Meilen gegen den Wind :wink:

Wenn es dir ist, meldest du den Schaden
deiner Hausratversicherung.

Auch wenn es nicht sein Gerät ist… mehr gleich.

Wenn es zur Ausstattung der
Wohnung gehört, ist die Gebäudehaftpflicht des Vermieters
dafür zuständig.

Auch wenn theoretisch die Gebäudehaftpflicht für diesen Schaden zuständig wäre, so wäre der Geschädigte doch dumm, wenn er sich anstelle des Wiederbeschaffungspreises eine Zeitwertentschädigung holt, oder? Also ich würde das jedenfalls nicht machen… aber jedem seine Sache…
Hausratversicherung ist nämlich eine Versicherung, die den Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Die Haftpflicht hingegen, hier spielt es keine Rolle, ob gewerblich oder privat, ersetzt wiederum nur den Zeitwert.
Es ist meines Erachtens nach ein Leitungswasserschaden.
Wenn dieser Schaden in ein fremdes „Hoheitsgebiet“ fällt, so spielt es für den Geschädigten keine Rolle mehr, denn seine Hausratversicherung holt sich schon das Geld bei den Firmen/ Personen, die für diesen Schaden noch haftbar zu machen sind.
Dafür unterzeichnet er ja eine Regreßabtretung.

Also würde ich es nachwievor meinem Hausratversicherer mitteilen, da er alles andere selbständig unternimmt…

In diesem Sinne…

Marco

PS: Oder zielte deine Aussage möglicherweise auf eine andere Leistungsart?

Hi Marco,

wenn Einrichtungsgegenstände beschädigt sind muss er natürlich auch seine Versicherung informieren. Diese Schäden übernimmt die Gebäudeversicherung des Vermieters nicht.

Was die Versicherungen untereinander ausmachen tut doch nichts zur Sache. Wenn das Gerät zur Ausstattung der Wohnung gehört, ist für die Beseitigung des Schadens der Vermieter zuständig. Dem würde ich den Schaden sowieso zuerst mal melden.

Ein Gerät, das ein Mieter auf eigene Kosten erneuert (von mir aus auch über die Versicherung) ist künftig Mietereigentum und somit ist der Mieter auch für sämtliche Reparaturen zuständig.

Ciao

Dagmar

Hi Marco,

wenn Einrichtungsgegenstände beschädigt sind muss er natürlich
auch seine Versicherung informieren. Diese Schäden übernimmt
die Gebäudeversicherung des Vermieters nicht.

Unter Umständen doch, aber darüber hier zu spekulieren, würde zu weit führen. Denke ich mal.

Was die Versicherungen untereinander ausmachen tut doch nichts
zur Sache.

Eben, meine Rede, denn wenn der Schaden ersetzt ist, ist es wirklich völlig egal.

Wenn das Gerät zur Ausstattung der Wohnung gehört,
ist für die Beseitigung des Schadens der Vermieter zuständig.
Dem würde ich den Schaden sowieso zuerst mal melden.

Ich würde beiden den Schaden melden. Aber ich würde auch behaupten, dass eben die Erstattungsleistung vom Hausratversicherer kommt, da es sich um einen direkten Anspruchsteller des Geschädigten handelt. Aber auch hierrüber sich zu streiten oder ewig zu debattieren lohnt nicht, denn es gibt soviele wenn und aber :wink:

Ein Gerät, das ein Mieter auf eigene Kosten erneuert (von mir
aus auch über die Versicherung) ist künftig Mietereigentum und
somit ist der Mieter auch für sämtliche Reparaturen zuständig.

Das ist richtig. Und genau aus diesem Grund würde ich es eben meiner Hausratversicherung melden. Denn die holt sich schon das Geld, wenn es jemand anders zahlen müsste. Ansonsten gibt sie mir eben das Geld bzw. den neuen Durchlauferhitzer…

Aber egal…

ich denke, das Grundproblem dürfte geklärt sein…

so long,…

Marco