Hallo, mein 2 jähriges Kind hat heute unseren Waschtischunterschrank kaputt gemacht in dem er einen Hocker gegen die Glasfront geworfen hat. Natürlich ist die Glasfront dabei kaputt gegangen. Übernimmt so etwas die Versicherung oder ist es Pech weil es innerhalb der Familie passiert ist? Vielen lieben Dank für eure Antworten.
Grüße Michael
Hallo wenn eine Hausratsversicherung vorhanden ist würde ich mich mit denen einmal unterhalten.
Viele Grüße noro
Das Kind ist nicht deliktfähig. Soweit die Versicherung sowas nicht explizit einschließt, zahlt die Versicherung eh nicht, weil das Kind eh nicht belangt werden kann. Es könnte noch sein, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dazu müssten die Eltern aber ganz schön weggeschafft haben.
Das ist eigentlich irrelevant. Die Frage wäre da eher, wem der Schrank gehört, in welcher Beziehung das Kind zu dieser Person steht und ob die Versicherung diesbezüglich einen Ausschluss definiert hat.
Eigener Waschtischunterschrank?
Wenn da in der hausrat Glasbruch mit inkludiert ist, kann man sich an diese wenden.
Nein, das ist im geschilderten Fall keine Frage:
Was sollen die Nebelkerzen bringen?
Es gibt nicht „die“ Versicherung. Ihr wisst oder solltet wissen, welche ihr abgeschlossen habt, guckt rein und lest nach, was alles versichert ist. Mein Gefühl tendiert allerdings eher Richtung „Pech gehabt“,
Naja, „innerhalb der Familie“ hat durchaus etwas mit „wem der Schrank gehört, in welcher Beziehung das Kind zu dieser Person steht“ zu tun. Völlig irrelavnt ist es also nicht.
M.
Es kommt drauf an, welche Versicherungen ihr in welcher Form abgeschlossen habt.
Es wurde bereits die Hausratsversicherung genannt (österreichisches äquivalent „Haushaltsversicherung“), da sollte man aber wissen, ob man die (teurere) „All-Inklusive“-Variante abgeschlossen hat. (Wir haben bei unserer „Haushaltsversicherung“ die „Schusseligkeits-Variante“ dabei, u.a. auch wg. des damaligen Kleinkindes im Haushalt).
Also ist die Antwort: Ja, sowas übernimmt die Versicherung - sofern der Versicherungsschutz hierfür gegeben ist.
Und gleichzeitig: Nein, sofern der Versicherungsschutz hierfür nicht gegeben ist.
Der OP schrieb „innerhalb der Familie passiert“. Das sagt eigentlich nichts darüber aus, ob der Schrank z. B. Eigentum des Vermieters ist.
Das alles sagt nichts darüber aus, dass alle froh sind, dass sich das Kind nicht durch Glassplitter u.ä. verletzt hat.
Ich bin höchst widerstrebend der Gutmensch, aber das sollte bei aller Aufregung nicht vergessen sein.
Und um welche Schadenssumme geht es denn? Ist unter Umständen eine Reparatur möglich und wirtschaftlich sinnvoll?