Welche Versicherung zahl bei einem Wasserschaden?

Wir haben einen Wasserschaden im Bad unserer Eigentumswohnung. Privat haben wir eine Hausratversicherung und über die Hausverwaltung gibt es auch nochmal eine Wohngebäudeversicherung.

Art des Schaden: Die Fugen der Fliessen sind undicht. Unter der Wanne hat sich das Wasser gesammelt und ist a) unter den Fliessen bis zur Schwelle der Flurtür vorgelaufen und hat dort den Parkett zerstört und b) das Wasser ist durch den Estrich gesickert und kommt in der Wohnung untendrunter Tröpfchenweise aus der Decke. Die undichten Fugen sind relativ schnell behoben, es muss aber eine Trockung des Estrich erfolgen und der Parkett repariert werden.

Die Hausratversicherung hat mir erstmal gesagt, dass nur Schäden an Objekten versichert sind, man im Falle eines Umzug auch mitnehmen würde. Und will erstmal nicht für den Schaden aufkommen.

Den Leistungskatalog der Wohngebäudeversicherung kenne ich überhaupt nicht. Da habe ich erstmal mit der Hausverwaltung gesprochen. Die haben mir gesagt, dass in der Versicherung nur Leitungswasserschäden und keine Abwasserschäden enthalten sind.

Kann mir jemand sagen, wie man für so einen Fall optimalerweise versichert sein müsste? Deckt man sowas über Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ab?

Hallo,

die Auskunft Ihrer Hausratversicherung ist so korrekt. Den Schaden, wie Sie ihn beschreiben muss die Wohngebäudeversicherung begleichen.

Viele Grüße
F.-W. Hollmann-Raabe
Web: www.hollmann-raabe.eu

Hallo,

die Antwort der Hausverwaltung war prinzipiell richtig. Das, was nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist, ist der Hausrat. Alles andere wird als Gebäudebestandteil bewertet und müsste bei so einem Schaden von der Gebäudeversicherung erstattet werden. Dazu zählen auch die anfallenden Kosten für die Trocknung.

Gruß

A. Haid

Guten Morgen,

es handelt sich hier weder um einen Rohrbruch noch um einen Leitungswasser - Schaden.
In der Grundabdeckung der Wohngebäudeversicherung/Hausratversicherung sind Abwasser - Leitungen oft nicht mit enthalten.
Daher ist dies bei Ihnen leider kein Versicherungsschaden, so wie Sie mir es gerade geschildert haben.

Sollten Sie ein Angebot wünschen, wo Sie kostengünstig einen Rundumschutz erhalten, können Sie mich sehr gerne kontaktieren.
Ein Angebot kann telefonisch innerhalb weniger Minuten erstellt werden und Ihnen unverbindlich zugeschickt werden.

Sonniger Gruß

Hallo,

so wie sich das Schadenbild anhand der Schilderung darstellt: Wohngebäudevers.

Hausverw. labern viel, wenn die Tage lang sind…
Fordern Sie die entweder auf, den Schaden bei der Wohngeb.-Vers. zu melden oder tun Sie das selbst. Dann wird diese sich melden und alles weitere erläutern.

Sollte die Aussage der Verwaltung stimmen, dass keine Abwasserschäden mitvers. sind, dann würde ich a) mir eine neue Verwaltung suchen und b) die Vers. in die Hände von jemandem legen, der sich damit auskennt.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

alles soweit richtig was meine Vorredner gesagt haben.

Die Aussage der Hausverwaltung ist Quatsch!

Der Schaden in der Wohnung unter Ihnen betrifft (vermutlich) Ihre Privathaftpflicht. Bitte den Schaden auch dieser melden!

mfg wingerter
versicherungsmakler

Hallo, ja das sieht nach nicht fachgerechter Foßbodenabdichtung im assbereich des Bades aus.

Also ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.Haben Sie selbst oder eine Firma Fußbodenfliesen verlegt und die Abdichtung möglicherweise beschädigt dann ist Ihre Private Haftpflicht und auch Ihre Hausratversicherung zu benachrichtigen, da Sie sich einen Schaden durch möglicherweise Leitungswasser zugefügt haben und den darunterligenden Räumen einen Haftpflichtschaden zugefügt haben. Ja man kann sich gegen Leitungswasserschäden und auch ( teurer ) gegen Schmutzwasserschäden versichern.
Alle Versicherungen muss der Schaden gemeldet werden damit sich die Experten untereinander abstimmen wer anteilmäßig den Schaden begleicht.

Viel Erfolg wünscht Willi Jänsch

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind für die unterschiedlichen Schadensarten unterschiedliche Versicherungen zuständig.

Schaden in der Wohnung unter uns (vermutlich der geringste Wert, da das Wasser nur Tropfenweise durchgekommen ist)
-> Haftpflicht

Beseitigung des Wasserschaden inkl. Trocknung etc.
-> Wohngebäudeversicherung (wenn diese Art Schaden überhaupt mitversichert ist)

Schaden in unserer Wohnung am Parkett der Badezimmer Türschwelle
-> Wohngebäudversicherung oder Hausrat

@Allen Versicherungen muss der Schaden gemeldet werden
Wie gehe ich dabei am besten vor? Setze ich eine Schadensmeldung auf und schicke diese an alle Versicherer mit dem Hinweis, dass die anderen noch in CC sind? Danach wird das ja vermutlich ewig dauern, bis die das von einem zum anderen geschoben haben.
Soll ich die jetzt einfach alle verständigen oder erst selber prüfen, ob die Art der Schäden mitversichert ist?

@neue Hausverwaltung suchen
Ja das klingt nach einem verlockenden Vorschlag.

@nicht fachgerechter Foßbodenabdichtung im Nassbereich des Bades
Ja das ist definitiv so. Verlegt wurden die Fliessen von einem Subunternehmer mit dem wir selbst nie in direktem Kontakt waren, sondern immer nur der Bauträger. Angeblich hat der Subunternehmer aber bereits Konkurs angemeldet. Trotzdem will ich eine Klärung von dem Bauträger haben. Ich gehe aber davon aus, dass das nicht so ohne Streit von statten gehen wird. Den Parkettschaden haben wir schon vor geraumer Zeit gemeldet. Der verursachende Wasserschaden (dass das so ist, wurde mir durch ein Gutachten bestätigt) wurde aber erst entdeckt, als die Wohnung untendrunter Betroffen war. Der Bauträger hatte uns damals gesagt, dass wir falsch duschen würden (trotz Vorhang und vollgefliesstem Bad). Vollkommen unbefriedigend und komplett lächerlich die Aussage. Aber auf dem Kommunikationsniveau sind wir den Ar… mittlerweile angekommen. Obwohl es mir unheimlich in den Fingern juckt, würde ich diesen Streit lieber einer Versicherung überlassen :wink:. Sorry musste mich auch hier nochmal auskotzen.

Hallo Ja alles richtig erkannt. Ich würde alle Versicherungen in CC mit Schadensgröße, Versicherungs Nr., Versicherungsort - Risikoanschrift dringend mitteilen und die Prüfung dehnen überlassen. die werden sich alle erstmal sträuben zu zahlen. Immer dran bleiben und (wenn möglich Ihre bestehende RS) gleich die Rechtsschutzversicherung mit einem Anwalt in Anspruch nehmen. Allen sollte der Bauträger und die Subunternehmer bekannt gemacht werden.
Geben Sie sich nicht die Schuld am " falschen Duschen oder so". Das ist Blödsinn. Der Boden muss dicht sein.
Viel Erfolg wünscht Willi Jänsch

Hallo!
Das ist ein ganz klassischer Fall für die Gebäude-LW. Es handelt sich hier um einen Gebäudeschaden (Fliesen, Durchnässung Estrich, ggf. Parkett sofern fest verlegt und nicht etwa schwimmend auf einem Teppichboden -> dann Hausratversicherung) infolge bestimmungswidrigen Wasseraustritts. Das mit dem Abwasser ist Quatsch, da wurde seitens der HV wohl was verwechselt mit den Ableitungsrohren, die außerhalb des Gebäudes auf dem Vers.grundstück verlegt sind. Diese sind nur bei bes. Vereinabrung mitversichert. Ist hier aber irrelevant. Die Verfugungsarbeiten sind nicht versichert, da es sich hierbei nicht um einen Rohrbruch handelt. Bestehen bleibt die Deckung gegen Nässeschäden.

Ein klassischer Fall von keinem Versicherungsschutz. Die Hausrat- und auch die Wohngebäudeversicherung haftet für Leitungswasserschäden, nicht für Apritz- und Planschwasser. Die Undichtigkeit der Fliesen ist kein ersatzpflichtiges Ereignis. Für diesen Schaden muss der Vermieter aufkommen.

Optimal versichert:
Dir war bewusst, dass die Fugen undicht sind, ich denke, Dir war auch bewusst, dass das Wasser da durchsickern und Schaden anrichten kann. Demnach liegt bei Dir ein Verschulden für die Schäden. Also brauchst Du eine Haftpflichtversicherung. Und wahrscheinlich eine gute, die muss nämlich grobe Fahrlässigkeit beim Herbeiführen des Schadens nicht als Ausschluss definieren. Du hast grob fahrlässig Sachen beschädigt.
Das Wasser ist in meiner Definition erst einmal Leitungswasser, das legen aber gerade kleine oder billige Gesellschaften schon mal ganz anders aus. Die Frage ist eher, ob das Leitungswasser bestimmungswidrig ausgetreten ist oder so, wie es zu erwarten war. Wieder die Frage nach der groben Fahrlässigkeit.
Einige Versicherer versichern auch Abwasser (definiert z.B. als Schäden an Rohren der Wasserversorgung), d.h. wenn der Schaden durch austretendes Badewasser am Stöpsel (den Bereich unter der Wanne sieht man ja eigentlich nicht und bemerkt es demnach auch erst, wenn das Wasser beim Untendrunter durch die Decke kommt) ausgelaufen ist und nicht etwa kleckerweise durch die paar undichten Fugen, dann liegt bei Dir kein Verschulden.
Dann brauchst Du Deine Haftpflichtversicherung nicht behelligen. Aber Deine Hausratversicherung für Deine Schäden und der Untendrunter sollte seiner Hausratversicherung Bescheid geben. Die Schäden am Gebäude übernimmt dann die Gebäudeversicherung des Eigentümers, bzw. der Verwaltung.
Aber in dem Fall mache Dich auf Rückfragen und ggf. Gutachten der beteiligten Versicherungen gefasst, denn die wollen Dir eine Haftung unterstellen, um nicht selbst leisten zu müssen. Und dann tritt wieder Deine Haftpflichtversicherung ein, nämlich mit dem sogenannten passiven Rechtsschutz, sprich der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Ich hoffe, ich konnte die Sache aufklären.

Hallo!
Ohne meine vielen Vorredner denunzieren zu wollen, stelle ich dennoch fest, dass in einigen Informationen eine Menge gefährliches Halbwissen steckt! Es ist definitiv richtig, dass Schäden am Gebäude (Estrich, Parkett) im Grunde durch die Wohngebäudeversicherung zu regulieren sind. Als Erstes ist jedoch zu klären: wie konnte sich das Wasser unter der Wanne sammeln? Haben Sie zu sehr gespritzt beim Baden, sind (Silikon-)Fugen undicht oder gar ein Abfluss defekt? Es gehört schon eine Menge Wasser dazu, dass dies durch Fugen dringen kann! Das passiert nicht von heute auf morgen! Und da sind wir genau bei dem nächsten Problem. In den meisten Policen sind nämlich so genannte Allmählichkeitsschäden ausgeschlossen. Soll heissen: Wasser dringt irgendwo allmählich hindurch und verursacht dadurch einen Schaden, wie in Ihrem Fall. Hausverwaltungen versuchen häufig, Mieter abzuwimmeln, weil Sie ihre eigenen Verträge nicht mit Schäden belasten wollen. Da der Mieter in der Regel jedoch anteilig die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung mit trägt, ist es wohl mehr als legitim, eine Gegenleistung zu verlangen. Wenn es sich bei dem Parkett tatsächlich um Parkett handelt (nicht Laminat) ist auch dieses Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Eine „schwimmende“ Verlegung ist bei Parkett nicht üblich. So unglaublich es klingen mag: den Schaden an der darunter liegenden Wohnung sollte der darin wohnende Mieter seiner eigenen Hausratversicherung melden, sofern Hausrat beschädigt wurde. (Tapete zählt nur unter bestimmten Bedingungen dazu. Und wenn, wird nicht das Tapezieren des kompletten Zimmers erstattet sondern nur für den beschädigten Bereich!) Diese reguliert in der Regel zum Wiederbeschaffungswert, eine Haftpflicht (des Obermieters) immer nur zum Zeitwert! Da können erhebliche Erstattungsunterschiede zustande kommen, die nicht unbedingt zu einem gut funktionierenden Nachbarschaftsverhältnis beitragen. Zu guter Letzt sei anzumerken, dass es sein kann, dass die Wohngebäudeversicherung des Vermieters die Schäden an der darunter liegenden Wohnung als Folgeschaden anerkennt und gleich mit reguliert. Das kommt häufig auf die Kulanzfreudigkeit der Gesellschaft an.
Zusammenfassend sei anzumerken, dass es offensichtlich ist, dass nur Fachleute den Sachverhalt zufriedenstellend klären können! Haben Sie keinen Versicherungsberater? Sehen Sie den Schaden als Anlass an, seine Kompetenz zu prüfen! Ich weise darauf hin, dass ich mein Wissen aus meinem Abschluß als Versicherungsfachmann ziehe, aber dennoch nicht frei von Fehlern oder Irrtümern bin. Eine genaue Beratung ist nur nach Prüfung der einzelnen Versicherungsbedingungen möglich!