Welche Versicherung zahlt bei Unfall mit Anhänger? Fahrer? KFZ-Halter? Anhänger-Halter`?

Guten Tag.
Wer kann mir bitte sagen, welche Versicherung in einem solchen Fall zahlen müßte?

Person A fährt das Fahrzeug von Person B (dieser ist Beifahrer).
Person A hat bei seinem Fahrzeug Vollkasko. Person B (das Fahrzeug also, mit welchem
Person gerade fährt) hat ebenfalls Vollkasko.
Nun hängt am Fahrzeug ein Anhänger (1,3to, 1Achser), welcher auf Person A angemeldet
und versichert (Vollkasko) ist. Anhänger hat natürlich TÜV und ist voll verkehrstüchtig.

Angenommen, Person A zieht nun den Anhänger mit Fahrzeug von Person B und verursacht einen Unfall (z.B. Auffahrunfall).
Welche Versicherung zahlt dann was?

Schaden am Fahrzeug von Person B (welcher ja Person A fährt)???
Schaden am Anhänger von Person A?
Schaden an Dritten?

Vielen Dank!
tom

Hallo!

Du stellst immer Fragen, man muss sich wundern.

Versicherungen sind an Fahrzeuge und nicht an Fahrer gekoppelt ! Es kann aber laut Vertrag nur bestimmte, zugelassene Fahrer geben,dann darf nicht jeder den Wagen des B fahren ! Das muss man vorher mit B abklären. Der soll seinen Vertrag genau lesen !

Also haftet die Versicherung des Zugfahrzeugs, wenn man mit dem Gespann einen Unfall verursacht.
Fremdschäden sowieso und weil Vollkasko, trägt sie auch Eigenschäden.

Und der Hänger hat auch Vollkasko. Wird der also beschädigt, dann wäre das auch abgedeckt von der eigenen Hänger-Vollkasko.

Sag mal, der Wagen des A, mit dem man gar nicht fährt, mag Vollkasko haben, aber spielt das hier irgendeine Rolle ?  Kann eine VS eines nicht beteiligten Fahrzeugs haften ?
Nein.

MfG
duck313

Drittschäden zahlt die Haftplicht. Je nach Schadensituation kann dies je zur Hälfte das Gespann betreffen, also 50% PKW und 50% Anhänger.

Eigenschäden werden nur von der Vollkasko des jeweiligen Fahrzeugs bezahlt, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

LG
Stefan

Die Haftpflicht des Anhängers muss nur einen Schaden bezahlen, den der Anhänger ohne Zugfahrzeug angerichet hat. Etwa, weil die Hnadbremse kaputt ist und der Hänger alleine vom Parkplatz einen Abhang hinabrollt und dabei einen Schaden verursacht. Sobald der Hänger angekoppelt ist, ist es ein Gespann und es gilt die Versicherung des Zugfahrzeugs. Daher sind Anhängerversicherungen so lächerlich billig.

Die Haftpflicht des Anhängers muss nur einen Schaden bezahlen,
den der Anhänger ohne Zugfahrzeug angerichet hat.

Das war einmal. Da hat sich die Rechtsprechung geändert !

vgl. dazu:
http://www.dr-hoertkorn.de/fileadmin/files/Aktuelles…

Daher sind Anhängerversicherungen so lächerlich billig.

Dies wird sich in den nächsten Monaten ändern, denn die Anhängerversicherungen werden teurer.