Welche Versicherung?

Hallo erstmal an alle.

Ich frage auf diesem Weg, in der Hoffnung auf eine gute Lösung.

Meine Frau ist knapp vor einem Jahr bei uns den Berg runter gefahren und kam mit ihrem Auto ins rutschen. Sie ist gegen einen großen Stein gerutscht und hat diesen gegen eine Mauer geschoben. Auto, Stein und mauer sind kaputt. Das Auto haben wir vorher vollkasko versichert, weil wir es 3 Wochen vor dem Unfall neu gekauft hatten. Geringe Selbstbeteiligung und der Schaden am Auto wurde repariert. Die ältere Frau, der die Mauer gehört, war danach 6 Wochen zur Kur (aber nicht wegen uns😂) und ließ dann jetzt zum Jahresende hin im Oktober die Mauer erneuern. Wir sitzen jetzt auf Kosten von mehr als 700 Euro, da unsere Kfz Versicherung meint dass wir den Schaden gleich mit angeben hätten müssen. Ich wollte es über die privat Haftpflicht versuchen, aber die habe ich schon gewechselt. ich weiss jetzt nicht ob die von mir überhaupt noch was übernehmen, weil der Zeitpunkt des Unfalls war ja noch in der Versicherung, jedoch bin ich seit 3 Tagen bei einer anderen Versicherung. Hat noch jemand einen guten Rat für mich ?

Ja, in Zukunft die AVB deiner Privathaftpflicht auch wirklich lesen bevor du unterschreibst es getan zu haben. Da findest du nämlich die Benzinklausel und hättest somit von Anfang an gewusst dass deine PHV hier auf keinen Fall zuständig war und auch nicht sein wird.

Hallo,

allen Versicherungen ist gemein, daß man Schäden unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer kurzen Frist (in der Regel eine Woche) melden muß. Nachdem die Sache fast ein Jahr her ist, wird sich kaum eine Versicherung (hier wäre es wohl die KFZ-Haftpflicht) finden lassen, die den Schaden reguliert.

Gruß
C.

Hallo!

Vorweg: Der Schaden wurde mit dem Auto verursacht, daher ist einzig und allein die KFZ-Versicherung zuständig. Die Privathaftpflicht (PHV) hat damit rein gar nichts zu tun.

Selbst wenn, hätte deine neue PHV damit nichts zu tun, weil der Schaden vor Vertragsabschluß entstand. Es wäre interessant zu wissen, ob eine gekündigte Versicherung noch für Schäden aus der Vertragslaufzeit aufkommen würde…

Schadensersatzansprüche verjähren zwar erst nach drei Jahren, allerdings muß der Schaden zumindest 2 Wochen nach Kenntnisnahme der Versicherung gemeldet werden. Wäre die Dame schon in Kur gewesen, hätte sie sich insgesamt 8 Wochen später melden können, aber sie ist ja erst kurz danach in Kur gefahren, und jetzt , nach nem Jahr ists eh zu spät.

Im Prinzip ist das gerecht, denn sonst könnte man jeden Schaden auf den Unfall von damals™ drauf packen und abkassieren.

Rein rechtlich hat sich die Dame mit eurer KFZ-Versicherung statt mit euch rumzuschlagen, das ganze ist damit eigentlich ihr Problem. Allerdings ist das im Sinne der Nachbarschaft sowie dem Umstand, daß ihr alle wisst, daß dein Auto den Schaden verursacht hat, natürlich doof.

Was habt ihr denn in den Unfallbericht reingeschrieben? Sollte da nicht auch drin stehen, daß ihr die Mauer beschädigt habt, am besten mit Fotos? Das wäre die einzige Möglichkeit, gegen die Versicherung vorzugehen.

Ja, bezahlen aus der eigenen Tasche und es als Lehrgeld abbuchen.
Spare doch bei den Weihnachtsausgaben !

:smile:

Hi,

Klar kommen Sie für Schäden in der Vertragslaufzeit auf. Allerdings mit Fristen bei z.B. der Rechtschutz bis zu 3 Jahren.

Schadensersatzansprüche verjähren zwar erst nach drei Jahren

Richtig!

allerdings muß der Schaden zumindest 2 Wochen nach Kenntnisnahme der Versicherung
gemeldet werden.

Auch richtig!

Wäre die Dame schon in Kur gewesen, hätte sie sich
insgesamt 8 Wochen später melden können, aber sie ist ja erst kurz
danach in Kur gefahren, und jetzt , nach nem Jahr ists eh zu spät.

Nicht ganz richtig. Da wie du geschrieben hat Schadensersatzansprüche nach max. drei Jahrenverjähren ist da nichts zu spät. Die ältere Dame muss damit rechnen, dass ein wenig nachgefragt wird oder sogar mit einem Abzug des Leistungsbetrages.

Das eigentliche Problem liegt daran, dass wenn die ältere Dame ihre Ansprüche geltend macht, die Unfallgegner ihren Vertrag zurückgestuft bekommen. Daher sollte man überlegen den Schaden vielleicht aus eigener Tasche zu zahlen, als durch eine Rückstufung evtl. mehr über die Jahre zu zahlen.

Gruß
LampEh

1 Like

Hallo,

  1. Die KFZ Haftpflichtversicherung hat den Schaden zu regulieren! Ob man Euch in Regress nehmen kann, weil die Meldung zu spät erfolgt ist, steht auf einem anderen Blatt.

  2. Ihr habt doch der Versicherung über die Vollkasko informiert!. Eure Schadenmeldung ist damit fristgerecht eingegangen. Wenn die Versicherung nicht in der Lage ist aus der Schadenschilderung einen Haftpflichtschaden anzulegen, ist das sicher nicht euer Problem.

Der ganze Vorgang wirkt etwas konstruiert. Ich denke, hier steckt noch etwas anderes dahinter.

Gruß
Tycoon

Wie kommst du denn darauf?
Die Geschädigte hat zwar einen Anspruch gegenüber der Haftpflichtversicherung der Verursacherin und kann sich deshalb auch direkt an die Versicherung wenden und ihre Ansprüche geltend machen, muss dies aber nicht tun, sondern kann sich auch an den Halter oder Fahrer wenden.

Wobei letzteres der Regelfall bei allen Schäden ist, für die am Ende eine Versicherung aufkommen kann/muß, d.h. der Anspruch eines Geschädigten besteht grundsätzlich ggü. dem Verursacher (vgl. § 823 BGB). Die KfZ-Haftpflicht ist eine der wenigen Ausnahmen, in denen der Geschädigte seinen Anspruch direkt gegenüber der Versicherung geltend machen kann (!) - nachzulesen in § 115 VVG.