Welches Schulabschluss?
Wie groß muss ich sein?
Was muss ich alles lernen?
Welche vorraussetzungen?
Brauche ich umbedingt ein Deutsches Pass?
Usw.
Hallo,
kurz und knapp: das ist vom Bundesland abhängig. Schau auf die jeweilige Internetseite. Bsp: http://www.polizei.sachsen.de/de
Zudem solltest du wissen, dass "Gesetze lernen"Pflichtprogramm ist!
Viele Grüße
Einfach bei der jeweiligen Landespolizei auf die Homepage gegen und die Einstellungsvoraussetzungen raus suchen
Hallo,
folgende Voraussetzungen musst du erfüllen: Diese Voraussetzungen gelten für den mittleren und gehobenen Polizeidienst:
- Deutsche Staatsangehörigkeit (Ausnahmen möglich)
- Mindestgröße 165 cm
- Alter 17 - 25 Jahre (am Einstellungstag), Ausnahmen nur bei Höchstaltersgrenze möglich
- gesundheitliche Eignung
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und guter Ruf
- erfolgreiche Einstellungsprüfung
Folgende Schulabschlüsse sind Voraussetzung für den Mittleren Dienst:
- Qualifizierender Hauptschulabschluss (Quali) und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mittlerer Bildungsabschluss
- Mittlere Reife oder qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss (Quabi) oder*
- mittlerer Schulabschluss der Berufsschule/Berufsfachschule oder* Fachabitur/Abitur*
Du findest auch alles auf den Seiten der Polizei im Internet.
Viele Grüße
Gartenfee
Abitur und fehlerfreie Beherrschung der deutschen Sprache sind die Grundvoraussetzungen. Hier scheiterst du schon. Tut mir leid fűr Dich.
Mit freundlichem Gruss
Horst Gotthardt
Die Vorausetzungen für den Beruf des Polizisten sind je Bundesland geregelt.
A) tippe die folgenden Begriffe bei ‚Google‘ ein :
Beruf Polizist Voraussetzungen
Ein Ergebnis als Beispiel:
http://www.polizei-bw.de/berufsinfo/Einstvoraussetzu…
Details aus obigem Link:
Wenn Sie sich für einen Ausbildungsplatz bei der Polizei Baden-Württemberg bewerben wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie sind nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen (im Sinne einer strafbaren Handlung).
Sie sind Deutsche® im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz
(für nichtdeutsche Bewerberinnen und Bewerber sind Ausnahmen möglich).
Sie bieten die Gewähr dafür, dass Sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten, wie sie im Grundgesetz verankert ist.
Ihr Auftreten und Ihr Erscheinungsbild entspricht dem Berufsbild einer Polizeibeamtin/eines Polizeibeamten.
Mindestgröße für Männer und Frauen: 1,60 m
Sie verfügen über eine gute körperliche Fitness und einen guten Gesundheitszustand.
Sie erfüllen die besonderen Voraussetzung für die Ausbildung mittlerer Dienst bzw. gehobener Dienst und ggf. für nichtdeutsche Bewerberinnen und Bewerber.
Antworten auf Ihre weiteren Fragen bekommen Sie unter FAQ/Einstellungsvoraussetzungen oder bei Ihrer zuständige Einstellungsberaterin/Ihrem zuständigen Einstellungsberater.
Google hilft meistens.
MfG
KI
Als erstes solltest Du Höflichkeit und korrektes Benehmen lernen (z.B. Grußformeln und Fragestellung im Satz). Diese hingerotzten Brocken nerven nur.
Lies doch selber: http://www.polizei-einstellung.de/
Aus dem Hut weiß ich es nicht genau. Über google vielleicht mal direkt auf den Seiten der Bundespolizei nachschauen, steht bestimmt drin.
Hi, kann ich dir leider nicht sagen, da ich aus Österreich bin
einfach z.b. polizei bayern einstellung(test) bei google eingeben und schauen, wie es in deinem (wunsch) bundesland aussieht, da die bundesländer zum teil unterschiedliche voraussetzungen haben…alternativ noch bundespolizei oder zoll…wenn du abi hast kannst auch mal bka überprüfen! viel erfolg!
Sie müssen auf jeden Fall deutscher Staatsbürger sein, d.h. sie brauchen einen deutschen Pass.
Da Polizei Ländersache ist, sollten sie sich auf den WEB-Seiten der Polizeien über die Einstellungsvorausetzungen erkundigen.
hier die für Berlin http://www.berlin.de/polizei/beruf/berufsinformation…
Polizei ist Ländersache. Dementsprechend sind auch die Bedingungen in jedem Bundesland anders. Hier die für Sachsen.
Aber auf der Homepage der Polizei deines Bundeslandes findest du die für dich geltende Version.
Sie eignen sich, wenn Sie folgende Einstellungsvoraussetzungen erfüllen:
Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind,
jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten,
keine Vorstrafen haben,
in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben,
uneingeschränkt umzugs- und versetzungsbereit sind,
mindestens 165 cm groß sind,
gesundheitlich geeiget sind,
keine sichtbaren Tätowierungen, Piercings, Brandings und Mehndis haben,
eine Schwimmbescheinigung vorweisen können und
das Auswahlverfahren bestanden haben.
für den mittleren Polizeivollzugsdienst:
am Tag der Einstellung: das 17. Lebensjahr, aber noch nicht das 26. Lebensjahr vollendet haben,
mindestens den Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen können,
für den gehobenen Polizeivollzugsdienst:
am Tag der Einstellung: das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
mindestens Hoch- bzw. Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen können.
Im Zweifelsfall können Sie Ihren Abschluss beim Sächsischen Staatsministerium für Kultus prüfen lassen.
Die Vorschriften über die Höchstaltersgrenzen gelten nicht:
für Bewerber, die in ihrer häuslichen Gemeinschaft lebende Kinder unter 18 Jahren betreuen. Je Kind werden drei Jahre auf das Höchstalter angerechnet. Am Tag der Einstellung darf das 38. Lebensjahr jedoch noch nicht vollendet sein.
für ehemalige Soldaten der Bundeswehr, die Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind.
Für Soldaten auf Zeit, deren Dienstzeit für einen Zeitraum von zwölf oder mehr Jahren festgesetzt worden ist und die sich bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses oder dem Ende der Förderung einer Bildungsmaßnahme beworben haben.