Wir haben 16 Jahre friedlich mit unserem Nachbarn zur linken Seite gelebt und er hat jetzt sei Haus verkauft. Die Reigenhäuser sind 3 Stück und wir haben das Reihenmittelhaus. Die bei den Nachbarn sind auf der Terrasse wie bei Reihenhäusern üblich mit einem Sichtschutz aus Beton (bauseits etwas abgetrennt. Siehe Foto.
Nun hat der Nachbar diesen Sichtschutz einfach verlängert (Foto) ohne uns darüber auch nur zu informieren. Nach unseren Informationen handelt es sich hierbei um:
Tote Einfriedungen
Tote Einfriedungen sind u.a. Gartenmauern und Gartenzäune.
Bei den sog. Toten Einfriedungen sind unter Umständen neben nachbarrechtlichen Bestimmungen auch noch baurechtliche Auflagen einzuhalten, da diese definitionsgemäß „bauliche Anlagen“ darstellen.
Kennt jemand sich hier aus ob diese Einfriedung rechtlich erlaubt ist? Uns wird uns die Sicht genommen und wir kommen uns vor wie eingeschachtelt. Danke für Hinweise.
Joki
Stelle soeben fest ich kann keine Fotos einfügen