Welche Vorschriften gibt es für die Verlängerung einess Sichtschutzes bei Reihenhäusern

Wir haben 16 Jahre friedlich mit unserem Nachbarn zur linken Seite gelebt und er hat jetzt sei Haus verkauft. Die Reigenhäuser sind 3 Stück und wir haben das Reihenmittelhaus. Die bei den Nachbarn sind auf der Terrasse wie bei Reihenhäusern üblich mit einem Sichtschutz aus Beton (bauseits etwas abgetrennt. Siehe Foto.

Nun hat der Nachbar diesen Sichtschutz einfach verlängert (Foto) ohne uns darüber auch nur zu informieren. Nach unseren Informationen handelt es sich hierbei um:

Tote Einfriedungen
Tote Einfriedungen sind u.a. Gartenmauern und Gartenzäune.
Bei den sog. Toten Einfriedungen sind unter Umständen neben nachbarrechtlichen Bestimmungen auch noch baurechtliche Auflagen einzuhalten, da diese definitionsgemäß „bauliche Anlagen“ darstellen.

Kennt jemand sich hier aus ob diese Einfriedung rechtlich erlaubt ist? Uns wird uns die Sicht genommen und wir kommen uns vor wie eingeschachtelt. Danke für Hinweise.

Joki
Stelle soeben fest ich kann keine Fotos einfügen

Moin,

wenn Du antwortest oder kommentierst erscheint oben eine Zeile, die u.a. ein Pictogramm enthält, das eine Landschaft darstellt, drauf klichen und Datei einfügen.

Zur Sache selbst kann ich Dir nicht helfen.

Gruß Volker

Erkundige dich beim örtlichen Bauamt.
Die freundlichen Mitarbeiter dort geben dir verbindliche Auskunft darüber, was im speziellen Fall erlaubt ist und was nicht oder nur mit Genehmigung und/ oder Auflagen erlaubt ist.

[Bilder auf Wunsch des Users nachträglich entfernt - www Team]

Jetzt habe ich gelernt wie Bilder eimgefügt werden. Danke für die Hilfe

hi,

irgendwie habe ich etwas anderes erwartet.
Danke für den Beitrag :smile:

grüße
lipi

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Hallo!

Darüber regst Du dich auf ? Weil Du nun keinen „Klönschnack“ mehr über die Lücke halten kannst oder der neuen Nachbarin beim Sonnenbaden zuschauen kannst ?

Flechtzaunelement ist nicht höher als Betontrennwand und Hecke.
Das ist erlaubt, genehmigungs- und zustimmungsfrei.
Siehe das Nachbarrecht des Bundeslandes, Höhe der Zäune an der Grenze.

Es könnte höchstens eine Vereinbarung der Eigentümergemeinschaft ( die 3er-RH-Zeile ist ja eine Gemeinschaft) etwas dazu bestimmt haben.

MfG
duck313

Hallo!

Genau das ist i. a. der Sinn eines Sichtschutzes.

Nach Betrachten der eingestellten Fotos: Du übertreibst.

Zwischen zuvor als Sichtschutz zwischen den Terrassen ohnehin etwas kurz geratener Wand und Hecke gab es eine kleine Lücke. Die ist nun geschlossen. Irgendeine Handhabe für Dich, dagegen vorzugehen, kann ich nicht erkennen.

Sollte der Nachbar auf die Idee kommen, einen Sonnenschirm aufzustellen, so dass Du auch aus dem Obergeschoss nicht mehr beobachten kannst, was auf Nachbars Terrasse Skandalöses abgeht, wirst Du es hinnehmen müssen.

Gruß
Wolfgang

Nach deinem unberechtigten(!) Aufstand wegen so einer Lappalie würde ich wohl noch mehr Distanz schaffen wollen.

Du kannst eigentlich schon froh sein, dass der Nachbar die Kosten allein trägt. Wenn Du meckerst, wird er dich hälftig beteiligen.

Dann stelle doch auf deiner Seite der Terasse ein grossflächges Panoramafoto von der Südsee, dem Schwarzwald oder dem Himalaja vor der Betonwand auf. Dann siehst du - ebenso wie dein einfallsreicher Nachbar - auch den tristen Beton nicht mehr.
Sogar ein einfacher bunter Anstrich des Betons würde den Anblick schon deutlich freundlicher machen und dein auf mangelnde Phantasie und Handlungsbereitschaft gegründetes Problem löst sich in Wohlgefallen auf.

PS: Dir sollte klar sein, dass Fotos, wie die Gezeigten, grundsätzlich den Privatbereich des Nachbarn verletzen und nicht durch die Panoramafreiheit gedeckt sind.

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Dir sollte klar sein, dass Fotos, wie die Gezeigten, grundsätzlich den Privatbereich des Nachbarn verletzen und nicht durch die Panoramafreiheit gedeckt sind.

Die Wand hat der Nachbar gesetzt und nicht wir.

das ist ja wohl ein Witz!!!

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Bitte schau ins Nachbarrecht Deines Bundeslandes. Wobei ich hier (wie andere) Dein Problem auch nicht sehe. Der Baum hat doch eh 90% der Öffnung verdeckt und maximal „Beobachtungsschlitze“ gelassen, oder?

Du bist doch nicht etwa ein ganz klein wenig verbohrt?

Der Nachbar hat die Betonwand nicht gesetzt.
Die ist doch Bestand seit jeher.
Der Nachbar hat nur ein Sichtschutzelement aufgestellt, welches die Lücke schliesst und zugleich den hässlichen Beton verdeckt.
Das ist pffiig und das darf der.
Und du darfst das auch auf deiner Seite machen.
Du darfst allerdings nicht auf das Nachbargrundstück hinüberfotografieren.
Erst recht nicht, wenn ein Sichtschutz montiert ist.
Und schon gar nicht aus einer erhöhten und zudem nicht der Allgemeinheit zugänglichen Position.

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ok ich habe gelernt.

Ich bitte den Administrator die Bilder zu löschen. War ein Fehler von mir. Danke.

[Beitrag editiert - www Team]

Diese Angelegenheit ist geklärt. Danke für die Hilfe.

Joki

Bitte schön und wie?