Hallo
is vllt. ne blöde frage, aber weiß jmd. welchen führerschein man benötigt um einen „monstertruck“ fahren zu können/dürfen ?
also diese riesen autos --> http://images.google.de/images?hl=de&q=monstertruck&…
liebe grüße,
pinguin
Hallo
is vllt. ne blöde frage, aber weiß jmd. welchen führerschein man benötigt um einen „monstertruck“ fahren zu können/dürfen ?
also diese riesen autos --> http://images.google.de/images?hl=de&q=monstertruck&…
liebe grüße,
pinguin
Hallo,
in Deutschland (und wohl auch in der EU) wird man für die Dinger keine Straßenzulassung bekommen, daher darf man nur auf Privatgrund damit fahren und da braucht man erstmal keinen Führerschein.
Viele Betreiber entsprechender Gelände fordern aber trotzdem die Vorlage eines entsprechenden Führerscheins (je nach Gewicht wäre das in Deutschland B oder C) um sicherzustellen, daß die Leute wenigstens ungefähr wissen, was sie da machen.
Um sowas fahren zu können braucht man dann Übung, Übung, Übung. Am besten mit einem erfahrenen Fahrer an seiner Seite.
Cu Rene
Hallo,
is vllt. ne blöde frage, aber weiß jmd. welchen führerschein
man benötigt um einen „monstertruck“ fahren zu können/dürfen ?
also diese riesen autos -->
sofern die Teile zugelassen sind, richte sicher Führerschein nach den üblichen Punkten wie zulässiges Gesamtgewicht, Anzahl der Achsen etc.
Gruß
S.J.
Hallo,
in Deutschland (und wohl auch in der EU) wird man für die
Dinger keine Straßenzulassung bekommen, daher darf man nur auf
Privatgrund damit fahren
wenn das Ding eine Zulassung aus den USA hat aber schon …
Gruß
S.J.
Hallo,
dann darf man das als Deutscher in Deutschland aber doch nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren, wie ich neulich hier im Forum gelernt habe.
Cu Rene
Hallo,
dann darf man das als Deutscher in Deutschland aber doch nicht
im öffentlichen Straßenverkehr fahren, wie ich neulich hier im
Forum gelernt habe.
ich habe die Diskussion hier nicht verfolgt, aber meines Wissens nach ist das zuläsig, wenn
-der Ausländer dabei ist
-das Fahrzeug sich im grenzüberschreitenden Verkehr befindet
Gruß
S.J.
Hallo,
die Diskussion finde ich auch nicht mehr, aber es ging um die Steuerpflicht für das Auto, sobald es ein Deutscher benutzt (oder fährt?, was ja ein Unterschied sein kann), fällt deutsche KfZ-Steuer an.
Als Nichtjurist, der sich nicht weiter duch das Steuerrecht geackert hat, deute ich das KraftStG so, daß es durchaus möglich ist, wenn man eben diese Steuer (natürlich vorher) entrichtet. Voraussetzung ist aber eine Zulassung im Ausland.
Ob dann sonst noch was dagegen gesprochen hat, erinnere ich nicht mehr. Es ging da aber im Prinzip darum, ob man einen (evtl. nicht fahrtüchtigen) Ausländer mit seinem Auto ins Hotel fahren darf.
Grenzüberschreitender Verker scheidet bei einem Monstertruck eher aus, weil auch die Schweiz sowas nicht zulassen dürfte.
Cu Rene
Hallo,
Grenzüberschreitender Verker scheidet bei einem Monstertruck
eher aus, weil auch die Schweiz sowas nicht zulassen dürfte.
das hat damit nichts zu tun. Befindet sich ein KFZ im grenzüberschreitenden Verkehr, z.B. von Uganda in die Ukraine, darf es durch die EU fahren, sofern es den internationalen Zulassungsbestimmungen entspricht. Das gleiche gilt für PKW, die z.B. aus Kasachstan und nach D zu Besuch kommen. In diesem Fall muss das kasachische KFZ nicht den deutschen Bestimmungen entsprechen (was es wohl auch nicht würde).
Gruß
S.J.
Jetzt interessiert mich aber …
Hallo in der Runde,
… etwas zusätzliches. Ich habe früher mal gelernt, wenn ein Deutscher ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Deutschland fährt, gilt es steuertechnisch als eingeführt und die Mehrwertsteuer (Einfuhrumsatzsteuer) ist zu entrichten. Die bewegt sich ja nun in anderen Dimensionen als die jährliche Kfz-Steuer.
Ausnahmen nur Notfälle, ganz strenge Maßstäbe. Das war noch vor der EU. Hier wird aber von einem US-Kfz geschrieben.
In der EU dürfte so ein Monstertruck wohl schwerlich eine Zulassung erhalten, deshalb dürfte sich die Frage wirklich nur bei US-Kfz stellen.
Wer kennt denn da die korrekte Antwort?
Ganz ratlos fragend
R
Wie lautet denn die Frage genau?
Was passiert, wenn ein im Inland wohnender Bürger ein im Ausland zugelassenes Kfz führt?
Verstoß gegen die AbgabenOrdnung §§ 370, 378 AO.
Straf- oder Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Abgabenverkürzung.
Hallo,
Verstoß gegen die AbgabenOrdnung §§ 370, 378 AO.
Straf- oder Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen vorsätzlicher
oder fahrlässiger Abgabenverkürzung.
das sind die Rechtsfolgen aber keine Begründung warum das unzulässig ist.
Gruß
S.J.
Hallo,
… etwas zusätzliches. Ich habe früher mal gelernt, wenn ein
Deutscher ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Deutschland
fährt, gilt es steuertechnisch als eingeführt und die
Mehrwertsteuer (Einfuhrumsatzsteuer) ist zu entrichten. Die
bewegt sich ja nun in anderen Dimensionen als die jährliche
Kfz-Steuer.
das gilt nicht für das Fahren selbst, sondern das Halten eines KFZ. Das Fahren ist unter bestimmten Bedingungen zulässig.
In der EU dürfte so ein Monstertruck wohl schwerlich eine
Zulassung erhalten, deshalb dürfte sich die Frage wirklich nur
bei US-Kfz stellen.
Das hat mit der Zulassung nichts zu tun:
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
§ 20 Abs. 1 Satz 1 FZV:
In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.
§ 20 Abs. 2 Satz 1 FZV:
In einem Drittstaat zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen ausländischen Stelle eine gültige Zulassungsbescheinigung oder ein Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt ist und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.
Demnach darf ein in den USA zugelassenes Fahrzeug in D benutzt werden.
Gruß
S.J.
Danke, genau das meinte ich. Habe die Frage wohl ungeschickt formuliert.
Also Ausländer reist mit ausländischem Kfz in D ein und ein Deutscher benutzt dieses Kfz.
Das gilt dann durch die Benutzung eine Bundesbürgers in den deutschen Wirtschaftsraum als eingeführt.
R